Der European Statistics Code of Practice (Europäische Statistiken Verhaltenskodex, PDF 1,4MB)) wurde vom Ausschuss für das Statistische Programm (ASP) am 24. Februar 2005 angenommen und in der Empfehlung der Kommission vom 25. Mai 2005 zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der nationalen und gemeinschaftlichen statistischen Stellen verkündet. Mit der Annahme dieses Kodex haben sich Eurostat und die Nationalen Statistischen Institutionen (NSI) der EU-Mitgliedstaaten zur Einhaltung von Grundsätzen und Standards für die Produktion und Verbreitung hochwertiger Statistiken verpflichtet. Weitere Informationen dazu finden Sie bei Eurostat.
Innerhalb von drei Jahren nach der Annahme des European Statistics Code of Practice ist seitens der Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Fortschritte bei der Anwendung des Kodex im Europäischen Statistischen System vorzulegen.
In einem ersten Schritt wurde Ende 2005 von den Nationalen Statistischen Institutionen (NSI) und Eurostat eine Selbstbewertung (PDF, 241KB) zur Umsetzung der Grundsätze des Kodex anhand eines Fragebogens durchgeführt.
In einem zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung
der Einhaltung der Grundsätze des Kodex durch die NSI durch ein externes
Expertenteam im Rahmen von "Peer Reviews". Statistik Austria
wurde von 22. bis
Bei Eurostat finden Sie die Berichte zu allen bisher durchgeführten "Peer Reviews".
Der Verhaltenskodex
benennt im Grundsatz 11 - Relevanz explizit Nutzerbefragungen als ein
maßgebliches Instrument zur Überwachung dieser Qualitätsdimension.
Nicht zuletzt wegen der regelmäßigen Durchführung von Nutzerbefragungen
erhielt die Bundesanstalt bei den 2006 stattgefunden Peer Reviews für
den Indikator