Gemäß den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetztes hat die Leitung der Bundesanstalt jährlich für das nächste Kalenderjahr das Jahresarbeitsprogramm sowie für die darauffolgenden vier Kalenderjahre das Vierjahresarbeitsprogramm dem Statistikrat und in weiterer Folge dem Wirtschaftsrat vorzulegen.
Das "Statistische Arbeitsprogramm für das Jahr 2010 einschließlich
der Vorschau auf das Arbeitsprogramm 2011
Statistisches Arbeitsprogramm
für das Jahr 2010 (einschließlich der Vorschau auf das Arbeitsprogramm
2011
Der jährlichen Tätigkeitsberichte beziehen sich auf die Planungen des abgelaufenen Jahres und sind in Form eines Soll-Ist-Vergleiches dargestellt.
Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008 sind im
Textteil die negativen und positiven Abweichungen von der Planung für
das Jahr 2008 zum Stichtag
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008 (PDF, 400KB)