Der durchschnittliche Aufwand pro Eigentumswohnung (Rückzahlung/Annuität und Betriebskosten – sowie eventuell enthaltene Heizungs-, Garagen-/Abstellplatzkosten, alle inkl. MWST) betrug im Jahr 2010 289 €, auf den Quadratmeter Nutzfläche bezogen 3,46 €. Als Teil der entgeltlich bewohnten Wohnungen sind hier alle Hauptwohnsitz-Wohnungen einbezogen, die unter dem Rechtstitel „Wohnungseigentum“ benützt werden. Im Jahresabstand ist der Aufwand für Eigentumswohnungen leicht gestiegen (1,84% pro Wohnung bzw. 0,7% pro Quadratmeter – Prozent-Veränderungen werden aus in den Excel-Tabellen enthaltenen ungerundeten Werten berechnet).
Mit 431 € bzw. 6,24 € lag der Aufwand für Hauptmietwohnungen auch 2010 höher als der für Eigentumswohnungen mit 289 € bzw. 3,46 € - der Abstand war mit 142 € (2,78 pro m2) deutlicher als im Jahr 2009, wo er 133 € pro Wohnung und 2,66 € pro m2 betrug. Für dieses Phänomen, das sich in Jahresabständen fortsetzt, lassen sich zwei mögliche Gründe anführen: In der Gesamtmasse spielen die bereits ausbezahlten, nur mehr mit z.B. Reparaturzahlungen belasteten Eigentumswohnungen zunehmend eine größere Rolle. Durch den gegebenen Rückgang des Angebots an geförderten Neubau-Eigentumswohnungen (derzeit werden im Neubau geförderte Eigentumswohnungen fast zur Gänze durch Mietwohnungen mit Kaufoption ersetzt), müssen beim Kauf mehr Eigenmittel eingesetzt werden, was zu niedrigeren laufenden Zahlungen führt.
Hinweis: Im computerunterstützten Fragebogen erscheint bei Folgebefragungen eine Warnung, wenn die Angaben zum Wohnungsaufwand von denen des Vorquartals deutlich abweichen (um mindestens 8%). Ab dem dritten Quartal 2007 wurden im Fall von Eigentumswohnungen „Warnings“ dahingehend aufgenommen, dass bei 20- bis 50%igen Abweichungen zum Vorquartal die Interviewer angewiesen werden, Rückfragen nach der Einhebung bzw. dem Wegfall einer Reparaturrücklage zu stellen. Bei noch höheren Abweichungen muss nach an- bzw. wegfallenden Darlehensrückzahlungen/Annuitäten gefragt werden (zusätzlich Hinweis darauf, dass nur solche, die direkt an die Hausverwaltung entrichtet werden, enthalten sein dürfen). Diese Maßnahmen waren zur mittelfristigen Qualitätssicherung notwendig.