Eine Arbeitsstätte (Standort) ist definiert als jede
auf Dauer eingerichtete, durch Name (oder Bezeichnung) und Anschrift
gekennzeichnete Einheit, in der mindestens eine Person erwerbstätig
ist. Dabei kommt es weder auf die Größe noch auf die Anzahl der Beschäftigten
an. So ist z.B. eine Trafik mit nur einem selbständig Beschäftigten
ebenso eine Arbeitsstätte wie ein Standort im produzierenden Bereich
mit über
Ausgenommen von der Arbeitsstättenzählung sind lediglich Arbeitsstätten von exterritorialen Einheiten wie Botschaften, Konsulaten und internationalen Organisationen, sowie privaten Haushalten mit Angestellten.
In Bezug auf den Datenschutz unterliegen die Arbeitsstättenzählungen ab dem Jahr 2012 nicht denselben Bestimmungen wie die AZ 2011 – diese konnte unter Anwendung des Registerzählungsgesetzes unter besonderen Bestimmungen des Datenschutzes durchgeführt werden. Die Arbeitsstättenzählungen ab 2012 werden stattdessen im Zuge der Abgestimmten Erwerbsstatistik durchgeführt und unterliegen den üblichen Datenschutzbestimmungen von Statistik Austria.
Zum Stichtag
Im Zuge der Abgestimmten Erwerbsstatistik wird seit 2012 auch die Arbeitsstättenzählung durchgeführt. Dabei werden die Arbeitsstätten zum Stichtag 31. Oktober des Berichtsjahres ermittelt. Gezählt werden all jene Arbeitsstätten des erwerbs- (gewinn-) orientierten Bereichs, sowie jene von Non Profit Organisationen und des öffentlichen Bereiches (inklusive gesetzliche Interessensvertretungen, sonstige öffentlich rechtliche Einrichtungen bzw. Sozialversicherungsträger).
2014 gibt es zum Stichtag insgesamt
2013 gibt es zum Stichtag insgesamt
Zum Stichtag gibt es in Österreich insgesamt
Im Vergleich zur AZ 2011 ergeben sich folgende Änderungen:
Im Zuge der Registerzählung 2011 werden die Arbeitsstätten zum Stichtag 31. Oktober 2011 ermittelt. Dabei werden alle Arbeitsstätten des erwerbs- (gewinn-) orientierten Bereiches, sowie jene von Non Profit Organisationen und des öffentlichen Bereiches (inklusive gesetzliche Interessensvertretungen, sonstige öffentlich rechtliche Einrichtungen bzw. Sozialversicherungsträger) gezählt. Erstmals werden auch die Arbeitsstätten der Land- und Forstwirtschaft abgebildet.
Zum Stichtag gibt es in Österreich insgesamt
Vergleicht man die Zahlen der Arbeitsstätten und Beschäftigten von 2011 mit jenen von 2001, so ist zu beachten, dass der Anstieg nicht nur auf tatsächlich neu gegründete Arbeitsstätten zurückzuführen ist, sondern auch darauf, dass durch die Verwendung von administrativen Fremdquellen auch die Klein- und Kleinstunternehmen erfasst werden können. Zusätzlich fällt natürlich der erweiterte Erhebungsbereich ins Gewicht.
