Die internationalen Werte für den HVPI können auf der Internetseite von Eurostat abgerufen werden.
Auswirkungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf die Erstellung von Preisindizes
Die „harten“ und „weichen“ Lockdowns seit
dem Frühjahr 2020 und die damit zusammenhängenden Einschränkungen
des öffentlichen Lebens zur Eindämmung von COVID
Die Anteile von Imputationen wegen Erhebungsausfüllen hatte bereits im April 2020 mit 26,1% ihren Höchststand erreicht, war im Sommer bis auf 3,3 % gesunken und im harten Lockdown am Jahresende wieder auf 20,3% gestiegen. Im Jahresschnitt 2020 wurden 8,1% der für den VPI verwendeten Preise, gemessen an ihrem Gewicht, durch Fortschreibungs- und Imputationsverfahren erstellt. Der Verbraucherpreisindex wurde im Verlauf des Jahres 2020 daher auf Grundlage einer weiterhin belastbaren Datenbasis berechnet und insbesondere der VPI-Gesamtindex wurde von den Erhebungsausfällen im Allgemeinen nicht signifikant beeinflusst. In den letzten drei Monaten belief sich der Imputationsanteil auf 20,3% im Dezember 2020, 19,7% im Jänner 2021 und 13,8% im Februar 2021.
Ausführliche methodische Informationen (PDF, 1 MB), siehe unter „Weitere Informationen“, beschreiben im Detail die Berechnung des Verbraucherpreisindex und die angewendeten Fortschreibungsverfahren für den VPI im Verlauf der COVID-Krise.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Österreich. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ist die Grundlage für die vergleichbare Messung der Inflation in Europa und für die Bewertung der Geldwertstabilität innerhalb der Euro-Zone. Der VPI wird neben seiner Rolle als allgemeiner Inflationsindikator für die Wertsicherung von Geldbeträgen (z.B.: Mieten, Unterhaltszahlungen) verwendet, er ist aber auch Datenbasis für Lohnverhandlungen. Damit sind beide Verbraucherpreisindizes wichtige Kennzahlen für österreichische und europäische Datenanwender. Seit 1958 wurde der VPI im Jahr 2020 zum zehnten Mal einer Revision unterzogen. Der bisherige „Verbraucherpreisindex 2015“ wurde durch den „Verbraucherpreisindex 2020“ ersetzt; die Kurzbezeichnung der neuen Indexreihe lautet daher „VPI 2020“. Die Vorgängerindizes werden durch entsprechende Verkettungsfaktoren (PDF, 4 KB) fortgeführt.
Die seit März 2021 am Ende eines Berichtsmonats bzw.
am Anfang des Folgemonats frühzeitig veröffentlichten
Schnellschätzungen über die Veränderung der Verbraucherpreise
basieren auf den zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Preisdaten
für die Erstellung des Verbraucherpreisindex. Gewöhnlich können etwa
80
Laut EU-Verordnung (EC Nr.2494/95), haben Revisionen in 5-Jahres-Intervallen zu erfolgen. Das Ziel ist es, den Warenkorb repräsentativ für das aktuelle Konsumverhalten der privaten Haushalte zu gestalten. Im Jahr 2020 wurden von Statistik Austria der Warenkorb der beiden Verbraucherpreisindizes VPI und HVPI und deren Gewichtung überarbeitet und neu erstellt. Grundlage für die Gewichtungsstruktur sind die Daten des privaten Konsums aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für das Jahr 2019 sowie die Quartalsberechnung der VGR für 2020 und die Konsumerhebung 2019/20. Ab dem Wert für Jänner 2021 publiziert die Statistik Austria den neuen Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2020. Wie beim HVPI, wird auch der VPI als Kettenindex berechnet. Ein wichtiger Vorteil zum Festbasisindex besteht darin, dass kleinere Änderungen des Warenkorbes und der Gewichtung jährlich durchgeführt werden können.
Der VPI liefert neben der Gesamtinflationsrate und den zugehörigen Messzahlen auch Hauptgruppen nach COICOP (Classification of Individual Consumption by Purpose) und Bundesmesszahlen für einzelne Waren und Dienstleistungen des Warenkorbes. Weiters stehen Sonderauswertungen wie der Preisindex für den privaten PKW-Verkehr oder der Preisindex zu konstanten Steuersätzen zur Verfügung.