Über 93% der rund 2 Millionen Kraftfahrzeuge, die im Jahr 2008 gemäß §57a KFG überprüft und deren Daten von der Statistik Austria erfasst wurden, erhielten nach positiver Begutachtung eine Plakette: Das Prüfergebnis lautete „Ohne Mängel“ (29,9%) oder „Leichte Mängel“ (63,3%).
Negativ fiel das Ergebnis der Begutachtung bei knapp 7% der Kraftfahrzeuge aus. In diesen Fällen wurden „Schwere Mängel“ (6,3%) oder sogar „Gefahr im Verzug“ (0,5%) festgestellt und auch nicht behoben, daher entfiel die Ausgabe einer Plakette. Bei Pkw gab es mit knapp 8% überdurchschnittlich viele negative Prüfergebnisse.
In Österreich waren per 1. Jänner 2008 insgesamt rund 6,42 Millionen
Fahrzeuge (5,80 Millionen Kraftfahrzeuge und über
Für jene rund
Von den in der Begutachtungsstatistik erfassten 2,16 Millionen Fahrzeugen wurden im Jahr 2008 6,80 Millionen Mängel nach den Hauptgruppen der Prüfpositionen (Bremsanlage, Lenkung, Sichtverhältnisse, usw.) erhoben, das heißt, je begutachtetem Fahrzeug wurden im Durchschnitt 3,1 Mängel festgestellt.
70,9% aller festgestellten Mängel (4,83 Millionen)
waren „Leichte Mängel“. „Schwerer Mangel“ wurde von den Begutachtern
rund 1,9-millionen Mal diagnostiziert (28,6%), das sind im Durchschnitt
0,9 schwere Mängel je Fahrzeug. Weiters wurde in
Bei den Bremsanlagen der Fahrzeuge wurde nahezu ein Drittel (32,5%) der schweren Mängel festgestellt. 20% betrafen „Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen“ sowie 19% „Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen“. Knapp 11,4% der schweren Mängel wurden am Fahrgestell festgestellt.
Im Vergleich mit durchschnittlich 3,1 Mängeln je begutachtetem Fahrzeug wiesen Lkw in den Gewichtsklassen von 3,5 bis 12t und über 12t überdurchschnittlich viele (4,4 bzw. 4,0) Mängel auf. Auch Lkw unter 3,5t sowie Pkw lagen mit 3,5 bzw. 3,6 Mängeln über dem Durchschnitt aller Fahrzeuge. Gleiches gilt für das Prüfergebnis „Schwerer Mangel“ (im Durchschnitt 0,9 schwere Mängel): 1,6 bzw. 1,5 schwere Mängel traten bei den schweren Lkw-Gewichtsklassen, 1,3 bei Lkw < 3,5t und 1,0 bei Pkw auf.
| Wiederkehrende Begutachtung gem. §57a KFG : Unterlagen zur Pressemitteilung am 25. Jänner 2010 |
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