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Wiederkehrende Begutachtung gem. § 57a KFG

Begutachtungsstatistik 2008

Von 2 Millionen begutachteten Kfz bekamen 7% kein „Pickerl“; rund 3 Mängel je Fahrzeug

Über 93% der rund 2 Millionen Kraftfahrzeuge, die im Jahr 2008 gemäß §57a KFG überprüft und deren Daten von der Statistik Austria erfasst wurden, erhielten nach positiver Begutachtung eine Plakette: Das Prüfergebnis lautete „Ohne Mängel“ (29,9%) oder „Leichte Mängel“ (63,3%).

Negativ fiel das Ergebnis der Begutachtung bei knapp 7% der Kraftfahrzeuge aus. In diesen Fällen wurden „Schwere Mängel“ (6,3%) oder sogar „Gefahr im Verzug“ (0,5%) festgestellt und auch nicht behoben, daher entfiel die Ausgabe einer Plakette. Bei Pkw gab es mit knapp 8% überdurchschnittlich viele negative Prüfergebnisse.

45,6% der zugelassenen Fahrzeuge in Begutachtungs-Statistik erfasst

In Österreich waren per 1. Jänner 2008 insgesamt rund 6,42 Millionen Fahrzeuge (5,80 Millionen Kraftfahrzeuge und über 600.000 Anhänger) zum Verkehr zugelassen. Insgesamt wurden von 2,16 Millionen Fahrzeugen (darunter rd. 175.600 Anhänger) Begutachtungsdaten übermittelt, das entspricht - gemessen an allen zugelassenen Kfz und Anhängern - einem Anteil von 33,7%.

Für jene rund 850.000 Personenkraftwagen (Pkw), die in den Jahren 2004, 2006 und 2007 erstmals zugelassen worden sind, war im Jahr 2008 aufgrund der „3-2-1-Regelung“ keine wiederkehrende Überprüfung erforderlich; zieht man diese von den 6,42 Millionen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen ab, erhöht sich der Anteil der Fahrzeuge mit Begutachtungsdaten auf 45,6%.

Im Durchschnitt 3,1 Mängel, darunter 0,9 schwere Mängel pro Gutachten

Von den in der Begutachtungsstatistik erfassten 2,16 Millionen Fahrzeugen wurden im Jahr 2008 6,80 Millionen Mängel nach den Hauptgruppen der Prüfpositionen (Bremsanlage, Lenkung, Sichtverhältnisse, usw.) erhoben, das heißt, je begutachtetem Fahrzeug wurden im Durchschnitt 3,1 Mängel festgestellt.

70,9% aller festgestellten Mängel (4,83 Millionen) waren „Leichte Mängel“. „Schwerer Mangel“ wurde von den Begutachtern rund 1,9-millionen Mal diagnostiziert (28,6%), das sind im Durchschnitt 0,9 schwere Mängel je Fahrzeug. Weiters wurde in 19.315 Fällen „Gefahr im Verzug“ (0,3%) und 11.414 „Vorschriftsmängel“ festgestellt.

„Schwere Mängel“ betrafen hauptsächlich die Bremsanlage

Bei den Bremsanlagen der Fahrzeuge wurde nahezu ein Drittel (32,5%) der schweren Mängel festgestellt. 20% betrafen „Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen“ sowie 19% „Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen“. Knapp 11,4% der schweren Mängel wurden am Fahrgestell festgestellt.

Lastkraftwagen haben überdurchschnittliche Zahl an Mängeln je Fahrzeug

Im Vergleich mit durchschnittlich 3,1 Mängeln je begutachtetem Fahrzeug wiesen Lkw in den Gewichtsklassen von 3,5 bis 12t und über 12t überdurchschnittlich viele (4,4 bzw. 4,0) Mängel auf. Auch Lkw unter 3,5t sowie Pkw lagen mit 3,5 bzw. 3,6 Mängeln über dem Durchschnitt aller Fahrzeuge. Gleiches gilt für das Prüfergebnis „Schwerer Mangel“ (im Durchschnitt 0,9 schwere Mängel): 1,6 bzw. 1,5 schwere Mängel traten bei den schweren Lkw-Gewichtsklassen, 1,3 bei Lkw < 3,5t und 1,0 bei Pkw auf.

Tabelle(n):
Begutachtete Fahrzeuge 2008 nach Fahrzeugart und Prüfergebnis (Tabelle 1)HTMLPDFXLS
Begutachtete Fahrzeuge 2008 nach Fahrzeugart und Prüfergebnis in % (Tabelle 2)HTMLPDFXLS
Festgestellte Mängel 2008 nach Fahrzeugarten (Tabelle 3)HTMLPDFXLS
Festgestellte Mängel 2008 nach Fahrzeugarten in % (Tabelle 4)HTMLPDFXLS
Festgestellte Mängel 2008 nach Prüfpositionen (Tabelle 5)HTMLPDFXLS
Mängel und leichte bzw. schwere Mängel 2008 je Fahrzeug (Tabelle 6)HTMLPDFXLS
Grafik(en):
Anteil überprüfter an zugelassenen Fahrzeugen 2008GIF
Festgestellte Mängel nach Mängeleinstufung 2008GIF
Festgestellte Mängel nach Prüfpositionen - Hauptgruppen 2008GIF
Schwere Mängel nach Prüfpositionen - Hauptgruppen 2008GIF
Gefahr im Verzug nach Prüfpositionen - Hauptgruppen 2008GIF
Festgestellte Mängel je begutachtetem Fahrzeug nach Fahrzeugarten 2008GIF
Schwere Mängel je begutachtetem Fahrzeug nach Fahrzeugarten 2008GIF
Weitere Informationen:
Wiederkehrende Begutachtung gem. §57a KFG : Unterlagen zur Pressemitteilung am 25. Jänner 2010PDF