Grundkonzepte

Umfang der Analyse

Einbezogen werden von der STATISTIK AUSTRIA durchgeführte Erhebungen bei Unternehmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft mit Meldepflicht. Nicht einbezogen sind von der STATISTIK AUSTRIA durchgeführte Erhebungen ohne Meldepflicht.

Nicht Gegenstand der Analyse sind außerdem statistische Erhebungen anderer Institutionen.

Belastungsbegriff

Zwei Belastungsbegriffe sind grundsätzlich zu unterscheiden, und zwar einerseits die empfundene Belastung („perceived response burden“) und andererseits die tatsächliche Belastung („actual response burden“). Die empfundene Belastung ist für die Akzeptanz des Statistischen Systems relevant. Das subjektive – und daher von Person zu Person unterschiedliche – Empfinden einer bestimmten Verpflichtung ist aber nicht objektivierbar und somit einer statistischen Erfassung kaum zugänglich. Sehr wohl erfassbar und vergleichsweise unproblematisch zu größeren Aggregaten verdichtbar ist der Zeitraufwand, der für die Erfüllung der Meldepflichten erforderlich ist. Vorrangiges Ziel ist die Messung des gesamten Zeitaufwands, aber auch eine Darstellung gegliedert nach Wirtschaftszweigen und Größenklassen.

Messkonzept - Zeitaufwand

Als zentrale Messgröße zur Erfassung der Belastung wird der Zeitaufwand herangezogen, der unmittelbar für die Erfüllung der Meldepflichten erforderlich ist. Als Zeitaufwand wird sowohl jeder zur Recherche der verlangten Daten aus den Buchhaltungs-, Kostenrechnungs- oder anderen Aufzeichnungssystemen als auch der zur Übertragung der Rechercheergebnisse in die Erhebungsbögen notwendige Aufwand erfasst. Es sind die Zeiten aller im Unternehmen Beteiligten zu inkludieren, die an der Erfüllung der gegenständlichen Meldeverpflichtungen mitwirken. Der für die innerbetriebliche Koordination erforderliche Aufwand ist dem insgesamt notwendigen Zeitaufwand zuzurechnen.

Nicht einbezogen wird jener Zeiteinsatz, der für die Erfüllung anderer administrativer Verpflichtungen, wie z.B. für die Erstellung von Steuererklärungen erforderlich ist, selbst wenn für die Statistik dieselben Variablen ebenfalls benötigt werden. Erfasst werden soll nur der „Normalzeitaufwand“ für eine eingeführte Erhebung in der betrachteten Periode.

Neben den laufenden Erhebungen, die jedes Jahr durchgeführt werden, werden im Interesse einer möglichst vollständigen Abbildung der Belastung auch Erhebungen mit mehrjähriger Periodizität einbezogen. Auch müssen neue Erhebungen mit Meldepflichten - wie z.B. die Erhebung für den Erzeugerpreisindex - zur vollständigen Darstellung der Belastung einbezogen werden. Die Angaben über den mit der Erfüllung der Meldepflicht solcher Erhebungen verbundenen Zeitaufwand enthalten in unbekanntem Ausmaß auch zeitliche Anlaufkosten. Die Gesamtbelastung wird dadurch - im Sinne des Konzepts - etwas überschätzt.

Zur Vereinfachung sieht das Messkonzept keine Differenzierung nach der Qualifikation der Person vor, die den Zeitaufwand tätigt. Diese Vernachlässigung der Unterscheidung nach Kategorien der Bearbeiter in den Unternehmen macht jeden Versuch einer monetären Bewertung des getätigten Aufwands sehr problematisch.

Bei monatlichen Erhebungen wird der Meldeaufwand für alle zwölf Monate aggregiert zu einem Gesamtaufwand für das entsprechende Jahr.

Zeitliche Abgrenzung

Der erfasste Zeitaufwand bezieht sich auf das Jahr, in dem dieser Aufwand anfällt, nicht nach der Referenzperiode der jeweiligen Erhebung. Der Einfachheit halber werden jedoch Zeitaufwände, die für eine Referenzperiode in verschiedenen Kalenderjahren anfallen, zur Gänze einem Kalenderjahr zugerechnet. Beispielsweise wird etwa bei monatlichen Erhebungen der Zeitaufwand für die Monate Jänner bis Dezember einem Jahr zugerechnet, obwohl der Aufwand für Dezember erst im darauffolgenden Jahr entsteht.

Statistische Einheit Unternehmen

Die Zeitaufwände werden für die Einheit Unternehmen dargestellt. Wenn in bestimmten Erhebungen dem Unternehmen untergeordnete Einheiten (Betriebe, Arbeitsstätten) meldepflichtig sind, so wird deren Aufwand auf das jeweilige Unternehmen aufaggregiert.

Sonstige Konventionen

In Übereinstimmung mit der Zielsetzung, den „Normalzeitaufwand“  für eine eingeführte Erhebung in der betrachteten Periode zu erfassen, wurden Meldungen, die von Wirtschaftstreuhandkanzleien und anderen Dritten abgegeben werden, so behandelt, als wäre eine „Eigenmeldung“  erfolgt. Angesetzt wurde der Zeitaufwand für alle meldepflichtigen Einheiten, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Meldung erfolgte oder nicht.

Um eine gute empirische Fundierung der Ergebnisse zu sichern, wird nicht mit Normwerten pro Fragebogen oder mit Expertenschätzungen operiert, sondern es wurde einer Erhebung des tatsächlich notwendigen Zeitaufwands bei den Befragten der Vorzug gegeben. Da die Untersuchung der zeitlichen Belastung deren Verteilung und Entwicklung messen, aber nicht erhöhen soll, wurde ein minimaler Erhebungsaufwand angestrebt. Anstelle einer schriftlichen Erhebung wurde eine telefonische Befragung vorgenommen. Diese wurde unmittelbar nach Einlangen eines ausgefüllten Fragebogens durchgeführt und richtete sich an die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen im Unternehmen, die für das Ausfüllen des Fragebogens als verantwortlich angegeben waren. Damit sollte sichergestellt sein, dass der Zeitaufwand für die Erfüllung der jeweiligen Meldepflicht noch frisch im Gedächtnis war.

Um die Stichprobenumfänge möglichst klein halten zu können, wurde bei der Schichtung keine Differenzierung nach Wirtschaftsbereichen vorgenommen. Die Auswertungen nach der ÖNACE berücksichtigen aber die in den einzelnen Wirtschaftszweigen gegebene Verteilung nach der Größenstruktur der Einheiten und die unterschiedliche Nutzung elektronischer Meldemöglichkeiten. Der Beitrag im Heft 6/2004 informiert im Detail über die Vorgehensweise bei der Festlegung der „Repräsentanten“  pro Erhebung und stellt ausführlich die Ergebnisse für 2002 getrennt nach Erhebungen dar.

Seit dem Jahr 2005 haben die meldepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, für ausgewählte Erhebungen freiwillig einen Fragebogen über die durch die jeweilige Erhebung verursachte Belastung auszufüllen. Für die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich, die Leistungs- und Strukturerhebung sowie die Gütereinsatzerhebung wird dies nur im Rahmen der elektronischen Meldeschiene (e-Quest bzw. net-Quest) angeboten. Die Belastung für die Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung wurde bereits gänzlich auf diese Weise erfragt – weitere Erhebungen (vor allem jene, die in mehrjährigen Abständen durchgeführt werden) sollen folgen. Trotz Freiwilligkeit haben sehr viele Unternehmen diese Zusatzfrage beantwortet. Bei dieser Befragung handelt es sich um keine Stichprobe im herkömmlichen Sinn - dennoch wurden die Ergebnisse für die Berechnungen des Belastungsbarometers verwendet.