Finanzierung der Sozialausgaben

Die Finanzierung der Sozialausgaben gemäß Europäischem System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfolgt zu jeweils mehr als einem Drittel über Arbeitgeberbeiträge (2010: 37%) und allgemeine Steuermittel von Bund, Ländern und Gemeinden (35%) sowie zu mehr als einem Viertel durch Sozialbeiträge der geschützten Personen (26%). Der Anteil der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen hat im Beobachtungszeitraum laufend abgenommen. Der Anteil des Staates ist bis 2001 gesunken und danach wieder leicht bzw. 2009 stark gestiegen, während jener der geschützten Personen kontinuierlich zugenommen hat, jedoch im Krisenjahr 2009 gesunken ist.

Während knapp ein Drittel der Sozialleistungssysteme, wie z.B. das Bundespflegegeld und die Kinderabsetzbeträge, ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird, kommen bei einem Viertel der Systeme die Mittel zur Gänze (Arbeitgeberlohnfortzahlung bei Krankheit) bzw. überwiegend (betriebliche Pensionsvorsorge, Arbeitsunfallversicherung, Familienlastenausgleich) von den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen. Die gesetzliche Pensionsversicherung wird zu mehr als zwei Drittel aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanziert.

Zahlungen der Leistungsempfänger und -empfängerinnen, wie Rezeptgebühren, Kostenbeteilungen und private Vorsorge, werden weder bei den Ausgaben noch bei den Einnahmen berücksichtigt.

    
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Finanzierung der Sozialausgaben nach Sozialschutzsystemen 2010HTMLPDFXLSX


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