Sozialhilfe
2009 waren insgesamt rd. 247.600 Personen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf Leistungen
der Sozialhilfe angewiesen. Davon wurden 173.800 Personen in Privathaushalten
von der Sozialhilfe unterstützt, weitere 73.800 Sozialhilfebezieherinnen
und -bezieher lebten in Altenwohn- und Pflegeheimen. Gegenüber 1999 hat die
Zahl der Unterstützten um ca. 111.000 Personen (+81%) zugenommen -
ein Anstieg, der fast ausschließlich auf die Entwicklung im Bereich
der „offenen“ Sozialhilfe (Privathaushalte) zurückzuführen ist
(+102.300 bzw. +143%).
Nach Bundesländern betrachtet, konzentriert sich die Zunahme der
Sozialhilfeinanspruchnahme vor allem auf Wien; hier stieg die Zahl der
in der offenen Sozialhilfe unterstützten Personen von rd. 35.300 (1999)
auf 100.000 (2009; vorläufige Zahl). In der Bundeshauptstadt muss in
verstärktem Ausmaß Personen, deren Einkommen unterhalb der Höhe des
Sozialhilferichtsatzes liegt, eine ergänzende Geldaushilfe gewährt
werden. Die Zunahme atypischer bzw. prekärer Beschäftigungsverhältnisse
(Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit etc.) und die damit
einhergehenden geringen Verdienstmöglichkeiten bzw. die im Fall der
Arbeitslosigkeit daraus resultierenden niedrigen (vorrangigen) Sozialleistungen
(Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) werden seitens der Wiener Sozialverwaltung
als Gründe für den starken Anstieg bei den Sozialhilfe-Richtsatzergänzungen
angeführt.
Die Ausgaben der Bundesländer für die Sozialhilfe lagen 2009
bei insgesamt 2,99 Mrd. Euro (+87% gegenüber 1999). Dem standen Einnahmen in
der Höhe von knapp 1 Mrd. Euro gegenüber, die sich im Wesentlichen aus
den Kostenbeiträgen und -ersätzen der Leistungsbeziehenden und ihrer
unterhaltspflichtigen Angehörigen zusammensetzen. Daraus ergibt sich
ein Nettoaufwand von rd. 1,99 Mrd. Euro, zu dem die Gemeinden in unterschiedlichem
Ausmaß in den einzelnen Bundesländern Finanzierungsbeiträge leisteten.
Die Mittel der Sozialhilfe werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt:
Der Großteil der Sozialhilfegelder fließt traditionell in die (Mit-)Finanzierung
der Unterbringung von hilfsbedürftigen Menschen in Altenwohn- und Pflegeheimen.
Die Ausgaben für diesen Bereich erreichten im Jahr 2009 1,69 Mrd. Euro,
das sind 57% der Sozialhilfeausgaben insgesamt (brutto). Für mobile
soziale Dienste wurden 451 Mio. Euro (15%), für Richtsatzleistungen,
Geldaushilfen und Mietbeihilfen insgesamt 407 Mio. Euro (14%), für Krankenhilfeleistungen
145 Mio. Euro (5%) ausgegeben; der Rest waren Ausgaben für Flüchtlingshilfe
und für sonstige Leistungen.