Im Jahr 2010 wurden 2.681.391 Pensionen und Renten
ausbezahlt. Davon kamen 83% aus der gesetzlichen Pensionsversicherung
und 12% entfielen auf Beamtenpensionen. Die restlichen Leistungen sind
Renten der Unfallversicherung (4%) und der Kriegsopfer- und Heeresversorgung
bzw. der Opferfürsorge.
Gesetzliche Pensionsversicherung und Beamtenpensionen
2.215.614 Personen bezogen 2010 eine Pension aus der
gesetzlichen Pensionsversicherung und/oder eine Beamtenpension. Davon
erhielten 14% zwei oder mehrere Pensionen. Unter den Frauen gab es 21%
Mehrfachbezieherinnen. Dies ist überwiegend auf den Bezug einer Witwen-
oder Witwerpension zusätzlich zu einer Eigenpension oder einem Ruhegenuss
zurückzuführen.
Es wurden 2010 1.704.194 Direktpensionen und 515.729
Hinterbliebenenpensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen.
Fast die Hälfte aller Pensionen wurde von der Pensionsversicherungsanstalt
an Arbeiterinnen und Arbeiter und mehr als ein Drittel an Angestellte
ausgezahlt. Innerhalb der Pensionsversicherung der Selbständigen (350.650
Pensionen) wies die Sozialversicherungsanstalt der Bauern die größte
Zahl an Pensionen auf (57%).
Im Durchschnitt wurden aus der gesetzlichen Pensionsversicherung
im Jahr 2010 Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen Männern
mit 53,5 Jahren und Frauen mit 50,1 Jahren zuerkannt, Alterspensionen
mit 62,6 bzw. 59,3 Jahren. Die neu zuerkannten Alterspensionen betrugen
im Durchschnitt bei Männern 1.607 Euro und bei Frauen 1.014 Euro (inkl.
Zulagen und Zuschüsse).
Unfallversicherung
Die durchschnittliche Versehrtenrente der Unfallversicherung
(ohne Zusatzrenten und Zuschüsse) betrug 2010 monatlich 342 Euro. Insgesamt
wurden 87.250 Versehrtenrenten und 16.333 Hinterbliebenenrenten geleistet.
11% der Versehrtenrenten wurden mit einer Zusatzrente für Schwerversehrte
ausbezahlt.
Die Anzahl der Beschädigtenrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
ist von 1980 mit 95.231 auf 10.630 Anfang 2011 zurückgegangen. 2011
erhielten nach dem Opferfürsorgegesetz 1.308 Opfer des Widerstandskampfes
und lt. Heeresversorgungsgesetz 1.757 Präsenzdiener, Frauen und Wehrpflichtige
im Ausbildungsdienst sowie (Zeit-)Soldaten und Soldatinnen, die in Ausübung
ihres Dienstes eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, eine Opfer-
bzw. Beschädigtenrente. Alle genannten Entschädigungssysteme zahlen
auch Leistungen an die Hinterbliebenen der Geschädigten aus.