Die Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch (33.033)
verzeichneten 2010 gegenüber 2009 einen Anstieg um 0,1% (+34 Fälle).
Gegliedert nach Deliktgruppen erfolgte bei einem Großteil der Abschnitte
nach dem Strafgesetzbuch ein leichter Anstieg. Besonders stark gestiegen
sind Verurteilungen nach den Delikten gegen die Rechtspflege (+182 Fälle,
+17,1%), gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen (+100
Fälle, +9,6%) und gegen die Staatsgewalt (+71 Fälle, +8,5%). Am stärksten
gesunken sind hingegen die Verurteilungen nach den strafbaren Handlungen
gegen Leib und Leben (-269 Fälle, -2,8%), fremdes Vermögen (-133 Fälle,
-0,9%) und Ehe und Familie (-46 Fälle, -2,8%).
Die Schuldsprüche nach den Nebenstrafgesetzen (insgesamt
5.361 Fälle) nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 10,1% (+492 Fälle)
zu, was hauptsächlich auf einen Anstieg der Verurteilungen aufgrund
des Suchtmittelgesetzes um 11,1% (+435 Fälle) auf 4.363 zurückzuführen
ist.
Wiederverurteilungsstatistik
Im Jahr 2006 wurden 38.566 Personen zu einer anderen
als einer unbedingten Haftstrafe verurteilt oder aus der Haft bzw. einem
Maßnahmenvollzug entlassen. Ein gutes Drittel (14.673 Personen; 38%)
dieser Personen wurde bis Ende 2010 abermals verurteilt. Etwa zwei Drittel
(23.893 Personen; 62%) kamen mit der Justiz nicht mehr in Konflikt.
Etwas mehr als die Hälfte (53,7%) der wiederverurteilten Personen hatte
im Berichtszeitraum genau eine Folgeverurteilung, ein Viertel (24,5%)
zwei oder drei sowie ein gutes Fünftel (21,7) vier oder mehr Folgeverurteilungen.
Mit 39,9% war die Wiederverurteilungsrate der Männer
deutlich höher als jene der Frauen (27,7%). Jugendliche (14-17-Jährige)
hatten im Vergleich zu den anderen Altersgruppen (Alter zum Tatzeitpunkt
der Ausgangsverurteilung) mit 62,7% die höchste Wiederverurteilungsrate.
Etwa jeder zweite junge Erwachsene (18-20-Jährige; 52,4%) wurde wiederverurteilt,
wohingegen 36,4% der Erwachsenen (21-Jährige und älter) im Zeitraum
bis 2010 wiederverurteilt wurden. Weiters hatten Personen, die im Jahr
2006 bereits vorbestraft waren, im Zeitraum bis 2010 mit 53,2% eine
mehr als doppelt so hohe Wiederverurteilungsrate wie die nicht vorbestraften
Personen (25,5%).
Einschlägig wiederverurteilt im Sinne einer Verurteilung
nach dem gleichen Abschnitt des Strafgesetzbuches bzw. dem gleichen
Nebenstrafgesetz wurden im Beobachtungszeitraum 2006 bis 2010 insgesamt
8174 Personen bzw. 55,7% der Wiederverurteilten. Die höchsten Anteilswerte
einschlägiger unter den Wiederverurteilungen gab es bei strafbaren
Handlungen gegen fremdes Vermögen (69,1%), gegen die Ehe und Familie
(64,95) und gegen Leib und Leben (55,7%). Auch wegen strafbarer Handlungen
nach dem Suchtmittelgesetz wurden 57,7% im Zeitraum von 2006 bis 2010
einschlägig wiederverurteilt.