Die Polizeiliche Kriminalstatistik umfasst alle polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte, bei deren Bearbeitung sich der Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch oder den Nebenstrafgesetzen ergeben hat (Anzeigenstatistik). Sie wird vom Bundesministerium für Inneres geführt und auf dessen Homepage veröffentlicht:
Unter „Anzeigen (Polizeiliche Kriminalstatistik)“ finden Sie die Hauptergebnisse ab dem Jahr 1990.
Die Gerichtliche Kriminalstatistik basiert auf dem Strafregisterfile, das vom Bundesministerium für Inneres geführt wird. Sie gliedert die von österreichischen Gerichten ausgesprochenen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch bzw. den Nebenstrafgesetzen. Bei einem Verfahren wegen mehreren strafbaren Handlungen wird die Verurteilung dem Delikt zugeordnet, das für den Strafsatz maßgebend ist („Führendes Delikt“).