Armutsgefährdung

Als armutsgefährdet gelten Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen. Die in der europäischen Sozialberichterstattung verwendete Armutsgefährdungsschwelle liegt bei 60% des Medians des äquivalisierten Jahresnettoeinkommens (=bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen) und beträgt laut EU-SILC 2009 in Österreich 994 Euro pro Monat (12 Mal im Jahr) für einen Einpersonenhaushalt. In Österreich sind 12% der Bevölkerung armutsgefährdet, das entspricht rund 993.000 Personen.

Geschlechtsspezifische Unterschiede können anhand der Armutsgefährdungsquote nicht bzw. nur unzureichend dargestellt werden. Der Unterschied zwischen Männern (10% Armutsgefährdung 2009, Personen ab 20 Jahre) und Frauen (13%) ist relativ gering. Grund dafür ist, dass die Armutsgefährdungsquote anhand der Haushaltseinkommen berechnet wird: Alle Einkünfte im Haushalt werden zusammengerechnet und dann eine Gleichverteilung innerhalb des Haushaltes angenommen. Eine Differenz zwischen dem Armutsrisiko von Männern und Frauen kann daher nur für Einpersonen- und Ein-Eltern-Haushalte beobachet werden.

Haushalte von Alleinerzieherinnen und alleinlebende Pensionistinnen tragen die höchsten Armutsrisken

Mit 28% Armutsgefährdung liegen alleinlebende Pensionistinnen deutlich über der Risikoquote von alleinlebenden Pensionisten (11%). Dies erklärt sich durch den hohen Anteil von Frauen beim Bezug einer Mindestpension, deren Richtsatz unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Generell sind auch Einpersonenhaushalte unterhalb des Pensionsalters von erhöhter Armutsgefährdung betroffen – Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind hier geringer: Frauen haben ein Armutsrisiko von 18%, Männer von 17%. Ein-Eltern-Haushalte – dies sind fast ausschließlich Alleinerzieherinnen mit ihren Kindern – haben mit 30% die höchste Armutsgefährdungsquote betrachtet nach Haushaltstyp. Deutliche Unterschiede sieht man auch nach dem Geschlecht der hauptverdienenden Person im Haushalt: Rund ein Viertel aller Personen in Österreich lebt in Haushalten mit einer Frau als Hauptverdienerin; diese Gruppe umfasst neben alleinlebenden Frauen, alleinerziehende und ihre Kinder sowie Personen in Familien, in denen die Frau das meiste zum Haushaltseinkommen beiträgt. In solchen Haushalten liegt die Armutsgefährdungsquote bei 20%. Bei einem männlichen Hauptverdiener beträgt sie hingegen unterdurchschnittliche 9%.

Nachteile auf dem Arbeitsmarkt und mangelnder Absicherung im Haushalt sind Ursache für erhöhte Armutsgefährdung von Frauen

Es sind nicht nur Unterbrechungen im Berufsleben und geringere Arbeitszeiten, die Benachteiligungen für Frauen im Erwerbseinkommen verursachen, sondern auch strukturelle Nachteile, wie die berufs- und branchenspezifische Segregation auf dem Arbeitsmarkt sowie ein großer Teil „unerklärlicher“ Unterschiede, die den „Gender Pay Gap“ ausmachen. Auch bei Pensionen und Ersatzleistungen für Arbeitslose sind Frauen auf Grund der engen Koppelung an Erwerbseinkommen wesentlich schlechter gestellt. Ein höheres Armutsrisiko existiert dort, wo ein Zusammenspiel von niedrigen individuellen Löhnen, Gehältern oder Pensionen und ökonomisch schlecht abgesicherten Haushaltsstrukturen festzustellen ist. Staatliche Rahmenbedingungen und Sozialleistungen können strukturelle Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, sowie deren noch immer starke Abhängigkeit von der ökonomischen Absicherung über den Haushalt vielfach nicht auffangen - dies gilt insbesondere für Alleinerziehende und alleinlebende Frauen.

Geringere Erwerbseinbindung und mehr Betreuungspflichten für Frauen…

In Haushalten mit Kindern sind Betreuungspflichten und mangelnde außerfamiliäre Betreuungsangebote vielfach Hinderungsgründe für die Aufnahme einer (Vollzeit-) Erwerbstätigkeit für einen Elternteil. Die niedrige Erwerbsintensität - vor allem von Frauen - ist mit Alter und Zahl der Kinder erklärbar. Während in Mehrpersonenhaushalten ohne Kinder 71% der Frauen und in Mehrpersonenaushalten mit einem Kind 63% der Frauen im Erwerbsalter erwerbstätig sind, gehen in Haushalten mit drei und mehr Kindern nur 44% der Frauen einer Erwerbstätigkeit nach. Die Schwierigkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch anhand der geringeren Erwerbsbeteiligung und v.a. geringer Vollzeitquoten von Frauen mit Kindern unter drei Jahren im Vergleich zu Frauen mit älteren Kindern ersichtlich.

… bewirken höheres Armutsrisiko in Familien, besonders wenn die Frau nicht erwerbstätig ist

Die Erwerbspartizipation von Frauen ist ein entscheidendes Mittel, um Familien ein Einkommen über der Armutsgefährdungsschwelle zu ermöglichen. In allen betrachteten Haushaltsformen, mit Ausnahme der Ein-Eltern-Haushalte und Familien mit drei und mehr Kindern, liegt das Armutsrisiko unter dem Bevölkerungsdurchschnitt, wenn die Frauen erwerbstätig sind. Der finanzielle Beitrag, den Frauen zum Lebensstandard von Familien leisten, kann durch vermehrte Vollzeiterwerbstätigkeit erhöht, das Armutsrisiko dadurch reduziert werden. Durch Förderung des Wiedereinstiegs junger Mütter könnte die vergleichsweise niedrige Erwerbsquote von Frauen mit kleinen Kindern gesteigert werden, familiengerechte Rahmenbedingungen in Unternehmen sowie bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige vor- und außerschulische Kinderbetreuung würden es auch Frauen mit älteren Kindern erleichtern, Berufstätigkeit und Betreuungsaufgaben aufeinander abzustimmen. Auch andere Betreuungsleistungen wie Altenpflege, Betreuung von kranken oder behinderten Menschen im familiären Umfeld werden meist von Frauen geleistet. Eine Entlastung in diesem Bereich sowie die vermehrte Beteiligung von Männern an Betreuungs- und Versorgungsaufgaben wären Voraussetzung für die Vollzeiterwerbstätigkeit vieler Frauen. Unabhängig von der familiären Situation haben Frauen oft geringere Chancen auf Vollzeitbeschäftigung als Männer: Vor allem im Dienstleistungssektor ist niedrig entlohnte Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen weit verbreitet, Maßnahmen zur Erweiterung des Berufsspektrums von Frauen würden im weiteren Sinne ebenfalls zur Armutsreduktion beitragen.

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