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Gerichtsbezirke

Der Gerichtsbezirk bezeichnet die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes. Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Derzeit werden 140 Gerichtsbezirke unterschieden. Ein politischer Bezirk (Verwaltungsbezirk) kann dabei mehrere Gerichtsbezirke umfassen. Ein Gerichtsbezirk erstreckt sich in der Regel nicht über mehr als einen politischen Bezirk, Ausnahmen bilden jedoch einige Statutarstädte mit dem dazugehörigen Landbezirk.

In Wien gibt es zwölf allgemeine Bezirksgerichte, die jeweils für einen oder mehrere Gemeindebezirke zuständig sind, sowie ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen. In Graz bestanden eigene Bezirksgerichte für Zivilrechtssachen, für Strafsachen sowie ein Jugendgericht, die mit 1. Jänner 2005 zum Bezirksgericht Graz zusammengelegt wurden. Seit 1. Jänner 2007 gibt es neben diesem, das in Bezirksgericht Graz Ost umbenannt wurde, zusätzlich das Bezirksgericht Graz West.

Die Bezirksgerichte sind zuständig:

  • in Zivilrechtssachen für streitige Zivilprozess generell mit einem Streitwert von nicht mehr als 10.000 Euro; für bestimmte Sachen aber unabhängig von der Höhe des Streitwertes (z. B. Ehe- und Familiensachen, Miet- und Pachtsachen, Grenz- und Dienstbarkeitssachen, Besitzstörungssachen);
  • für alle Angelegenheiten, die im Verfahren außer Streitsachen zu erledigen sind wie etwa familienrechtliche Angelegenheiten, Todeserklärung verschollener Personen, Kraftloserklärung (Ungültigerklärung) verlorener Wertpapiere, Streitigkeiten zwischen Miteigentümern von Liegenschaften, bestimmte Angelegenheiten des Wohnungseigentums- und Mietrechtes und Verfahren über Enteignungsentschädigungen;
  • für sämtliche Exekutionen (Zwangsvollstreckungen) sowie für Konkurse von Personen, die nicht Kaufleute sind (Privatkonkurs, sog. Schuldenregulierungsverfahren);
  • in Strafsachen für Vergehen, für die nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt;
  • zur Führung des Grundbuchs.

Am Bezirksgericht entscheiden immer Einzelrichter, im Verfahren außer Streitsachen, über die Erlassung von bedingten Zahlungsbefehlen, im Exekutionsverfahren und in Grundbuchsachen auch Rechtspfleger. Die Leitung obliegt dem Vorsteher des Bezirksgerichts.

 Karte(n)
Gerichtsbezirke Österreichs, Gebietsstand 1. 1. 2010                   PDF GIF
Tabelle(n):
Zuordnung der Gemeinden zu den Gerichtsbezirken, Gebietsstand 2010PDFXLS
Weitere Informationen:
Änderungen von Gerichtsbezirken ab 2001PDF