Bei den Siedlungseinheiten (SE) handelt es sich um eine von der Statistical Commission der Vereinten Nationen eingeführte kleinste (weltweit) vergleichbare geographische Einheit. Diese Siedlungseinheiten sind hier ein zusammenhängend verbautes Gebiet von Wohnhäusern, industriellen, gewerblichen, sonstigen wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. In Österreich wurde als Untergrenze für die Ausweisung von SE eine Wohnbevölkerung von 501 Einwohnern gewählt. Unabhängig von den Gemeinden und anderen administrativen Gliederungen stellen die Siedlungseinheiten zusammenhängende verbaute Gebiete dar.
Die Neuabgrenzung erfolgt zum Stichtag
Da der Abstand zwischen den Gebäuden maximal 200m betragen darf, wurde um jede Koordinate ein Kreis des halben Maximalabstandes (100m) gelegt. Die Mittelpunkte der Kreise, die sich überschneiden, liegen somit näher als 200m voneinander entfernt und können miteinander verbunden werden. Anschließend wurde die Einwohnerzahl in diesen vereinigten Kreisen berechnet. Polygone mit mehr als 500 Einwohnern können nun, laut Definition, als Siedlungseinheiten bezeichnet werden.
In Österreich wurden mit dem Datenstand
In den Jahren 1981 und 1991 wurden in Österreich die Siedlungseinheiten aufgrund der Volkszählung ermittelt. Im Jahr 1991 verwendete man Ortschaftsbestandteile, die baulich miteinander verwachsen waren zur Abgrenzung. Die Durchführung erfolgte mithilfe der ÖK50. Die Ermittlung brachte insgesamt 1360 SE. Bei der Volkszählung 2001 wurde keine Abgrenzung der SE durchgeführt.
| Siedlungseinheiten,
Gebietsstand | ||
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| Siedlungseinheiten nach
Größenklassen, Gebietsstand |