Der Bereich „Produktion und Bauwesen“ erstreckt sich auf alle Wirtschaftsbereiche, die bis Dezember 2007 den Abschnitten der ÖNACE 2003
bzw. ab Jänner 2008 den Abschnitten der ÖNACE 2008
zuzuordnen waren (sind).
Die Abschnitte C bis F der ÖNACE 2003 werden auch oft unter dem Begriff „Produzierender Bereich“ zusammengefasst; Abschnitte C bis E der ÖNACE 2003 werden unter dem Begriff „Sachgüterbereich“ subsumiert. Gemäß der ab dem Jahr 2008 geltenden Systematik der Wirtschaftstätigkeiten – ÖNACE 2008 – erstreckt sich der „Produzierenden Bereich“ auf die Abschnitt B bis F der ÖNACE 2008, der „Sachgüterbereich“ auf die Abschnitte B bis E der ÖNACE 2008.
Die Grundgesamtheit für die statistischen Erhebungen des Produzierenden
Bereichs umfasst alle aktiven Unternehmen aus dem Unternehmensregister
der Statistik Austria, die den Abschnitten C bis F der ÖNACE 2003 bzw.
den Abschnitten B bis F der ÖNACE 2008 zugeordnet waren (sind), d.s. etwa
In den Auswahlrahmen sind nur Marktproduzenten der angeführten Wirtschaftsbereiche einzubeziehen. Gemäß ESVG 1995 sind Marktproduzenten dadurch gekennzeichnet, dass mehr als 50% der Produktionskosten durch Umsätze gedeckt sein müssen, andernfalls ist die statistische Einheit als Nichtmarktproduzent (non-profit-Organisationen, Organisation ohne Erwerbszweck) nicht zu berücksichtigen.
Das in sich konsistente, kohärente statistische Konzept des Produzierenden Bereichs in Form der Nutzung von Synergieeffekte zwischen sekundärstatistischen Quellen, verfügbaren Verwaltungsquellen (Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträge und Finanzbehörden) und statistischen Schätzmethoden führt zu nicht unbeträchtlichen Kosten- und Ressourcenminimierungen, Vermeidung von Doppelbelastungen der Respondenten durch unterschiedliche Erhebungen, aber insbesondere im Rahmen der Darstellung zur Erzielung homogener Ergebnisse zwischen den einzelnen wirtschaftsstatistischen Erhebungen.
Das Unternehmen stellt im Rahmen des EU-harmonisierten Konzeptes die zentrale Erhebungseinheit dar und wird insbesondere zur Darstellung von Umsatzdaten herangezogen. Für bestimmte Merkmale (wie z.B. Produktion, Arbeits- und Auftragsvolumina) sowie zum Zwecke einer regionalisierten Betrachtung gilt speziell der Betrieb als Beobachtungseinheit. Andere Merkmale (Beschäftigte und Arbeitskosten) werden sowohl auf Unternehmens- als auch Betriebsebene erfragt.
Die schwerpunktmäßigen Projekte in diesem Bereich sind im Besonderen:
Gerade im Produzierenden Bereich bemüht man sich zur Qualitätssicherung bzw. zur Respondentenentlastung um eine effiziente Nutzung von Synergieeffekten zwischen den einzelnen statistischen Erhebungen, von verfügbaren Verwaltungsquellen (Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden) und von statistischen Schätzmethoden.
Des Weiteren ist anzumerken, dass im Bereich „Produktion und Bauwesen“ nicht nur physische Güter, sondern auch industrielle Dienstleistungen „produziert“ werden, und diese somit relevant für die strukturelle Darstellung dieses Bereichs sind.
Prinzipiell werden die Ergebnisse aus den Erhebungen nach zwei verschiedenen Kriterien ausgearbeitet, einerseits nach dem Aktivitäts-, und andererseits nach dem Güteransatz:
Bei den Projekten im Produzierenden Bereich werden folgende Klassifikationen verwendet:
Einen sehr guten Überblick über nationalen und internationalen Klassifikationen bietet auch die Klassifikationsdatenbank der STATISTIK AUSTRIA.
Als Erhebungseinheiten (statistische Einheiten im Sinne der RVO Nr. 696/93) werden in diesem Bereich das Unternehmen, die dazugehörenden Betriebe (fachliche Einheiten auf örtlicher Ebene) sowie deren Arbeitsstätten (örtliche Einheiten) herangezogen.
In den wirtschaftsstatistischen Projekten des Produzierenden Bereichs werden im Besonderen folgende Erhebungseinheiten herangezogen:
| Projekte | Erhebungseinheiten |
|---|---|
| Konjunkturstatistik | Unternehmen, Betriebe |
| Leistungs- und Strukturstatistik | Unternehmen, Betriebe, Arbeitsstätten |
| Gütereinsatzstatistik | Einbetriebsunternehmen, Betriebe von Mehrbetriebsunternehmen |
| Eisen- und Stahlstatistik | Unternehmen der ÖNACE
2008-Gruppe |
Das Unternehmen entspricht einer rechtlichen Einheit, welche eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine oder mehrere Tätigkeiten an einem oder mehreren Standorten aus. Unternehmen gleich zu halten sind gemäß Verordnung auch Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts.
Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine einmalige, auf gewisse Dauer oder auch unbeschränkte Zeit eingegangene vertragliche Bindung mehrerer Unternehmen (in der Regel in Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) zur Durchführung größerer Projekte, wobei die kaufmännische Leitung (kaufmännische Federführung) einem Unternehmen obliegt.
Unter Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts ist gemäß § 2 KStG 1988 jede Einrichtung zu verstehen, die
dient und nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen ist. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit der Einrichtung gilt stets als Gewerbebetrieb. Zu den Betrieben gewerblicher Art zählen auch Versorgungsbetriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, wenn sie organisatorisch zusammengefasst sind und unter einheitlicher Leitung stehen.
Der Betrieb, als fachliche Einheit, fasst als operationelle Unterabteilung innerhalb eines Unternehmens sämtliche Teile zusammen, die zur Ausübung einer Tätigkeit auf der Ebene der (vierstelligen) Klasse der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 2003 bzw. ÖNACE 2008) beitragen. Dabei handelt es sich um eine Einheit, die einer oder mehreren operationellen Unterabteilungen des Unternehmens entspricht. Das Unternehmen muss über ein Informationssystem verfügen, das es ermöglicht, für jeden Betrieb zumindest den Wert der Produktion und der Vorleistungen, die Personalkosten und den Betriebsüberschuss sowie Beschäftigung und Bruttoanlageinvestitionen festzustellen und zu berechnen.
Die Arbeitsstätte (örtliche Einheit) ist ein an einem räumlich festgestellten Ort gelegener Teil eines Unternehmens (z.B. Verkaufsladen, Büro, Lager, Werkstätte). An diesem Ort oder von diesem Ort aus werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt für die – mit Ausnahmen – eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch zeitweise) im Auftrag ein und desselben Unternehmens arbeiten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen erfordert auf nationaler Ebene aufgrund lang geübter Praxis:
Die Geheimhaltungsbestimmungen werden je Auswertung angewandt (das Kriterium der Marktdominanz wird in der Regel nur einmal pro Jahr auf Antrag der Meldeeinheit geprüft). Das bedeutet, dass sowohl in den Publikationen der einzelnen Monate (1. Aufarbeitung - vorläufige Ergebnisse) als auch in der Präsentation der Jahresergebnisse (2. Aufarbeitung - endgültige Ergebnisse) verschiedene Daten und Datenaggregate geheim zu halten sind.