Die Steuereinnahmen sind Teil des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und repräsentieren auf der Einnahmenseite der Einkommensverteilungskonten des Staates die bedeutendste Größe. Aufgrund ihrer wirtschaftspolitischen Bedeutung werden die Steuereinnahmen im Rahmen der Meldeverpflichtungen an EUROSTAT einerseits als Bestandteil der Konten des Staates andererseits in detaillierter Darstellung im September jeden Jahres an EUROSTAT gemeldet (EU-VO Nr.2223/96 i.d.g.F. Nr. 715/2010).
Endgültige Ergebnisse 2010
Berechnungsstand September 2011
Die Tabelle „Steuereinnahmen in den Hauptkategorien“ bietet einen Überblick über die aktuellen österreichischen Steuereinnahmen in den Hauptkategorien des ESVG `95 und ihre prozentuellen Veränderungen zum Vorjahr.
Österreichs Gesamtsteueraufkommen zeigt 2010 einen Anstieg von 2,7% oder 3,3 Mrd. Euro. 2010 weisen sowohl die Produktions-und Importabgaben (2,6% oder 1,1 Mrd. Euro) als auch die „Einkommen-und Vermögenssteuern“ (3,6% oder 1,2 Mrd. Euro) einen Zuwachs auf. Die Tatsächlichen Sozialbeiträge steigen im Jahr 2010 um rund 2,4% oder 1,0 Mrd. Euro. Während das Steueraufkommen 2010 gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 2,7% aufweist, steigt das Bruttoinlandprodukt im selben Zeitraum um 4,1%. Die Abgabenquote (Indikator 2: siehe dazu „Vergleichbarkeit/Indikatoren) sinkt folglich 2010 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte auf 42,0% des Bruttoinlandsproduktes. Die Tabelle „Steuern und Sozialbeiträge in Österreich: Abgabenquoten gem. ESVG ‘95“ zeigt die Entwicklung der Abgabenquoten in Österreich in den Jahren 1995 bis 2010. Die Ergebnisse 2010 basieren auf endgültigen Daten des Bundes und der Sozialversicherung sowie endgültiger Daten zu den Steuereinnahmen der Länder, Gemeinden, Kammern etc.
Für den internationalen Vergleich der Abgabenquoten innerhalb der Europäischen
Union wird der Indikator 4 verwendet, d.h. Steuern und Tatsächliche
Sozialbeiträge plus imputierte Sozialbeiträge abzüglich uneinbringlicher
Tatsächlicher Sozialbeiträge in Prozent des BIP. Österreichs Abgabenquote,
berechnet nach dem Indikator 4, liegt 2009 mit 44,3% um 3,8 Prozentpunkte
über der durchschnittlichen Abgabenbelastung im Euroraum (EUR
Die Mehrwert- und die Lohnsteuer sind mit Abstand die Steuern mit dem größten Aufkommen.
Während die Mehrwertsteuereinnahmen 2010 gegenüber dem Vorjahr um
2,4% oder 532 Mio. Euro gestiegen sind, bringt die Lohnsteuer 2010 ein
Plus von 3,7% oder 786 Mio. Euro. Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer
sind gegenüber dem Vorjahr mit einem Zuwachs von 0,6% (19 Mio. Euro)
nahezu unverändert. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer steigen 2010 mit 19,2% (801 Mio. Euro) gegenüber
dem Vorjahr deutlich an. Markante Veränderungen 2009/2010 verzeichnen
des Weiteren die Kapitalertragsteuer 9,3% (107 Mio. Euro) sowie die Kapitalertragsteuer auf Zinsen
Vergleichbarkeit
Die Vergleichbarkeit nationaler Steuereinnahmen innerhalb des EU-Raumes wird durch die im ESVG ‘95 festgelegten Buchungsregeln gewährleistet.
Erläuterungen
Imputierte Sozialbeiträge bilden den Gegenpart zu ungedeckten Sozialleistungen die von Arbeitgebern direkt an ihre Arbeitnehmer bezahlt werden. In Österreich werden die imputierten Pensionsbeiträge dieser Kategorie zugerechnet. Die imputierten Pensionsbeiträge stellen im Wesentlichen jenen Anteil an Pensionszahlungen der öffentlichen Rechtsträger an Beamte dar, die durch die Pensionsbeiträge der Beamten nicht gedeckt sind (Sozialleistungsmethode). In Phasen, in denen sich das Verhältnis zwischen Pensionsbezieher und den aktiven Beamten, durch beispielsweise Privatisierungen, deutlich verändert, empfiehlt es sich, die imputierten Pensionsbeiträge als Anteil an den Arbeitnehmerentgelten der öffentlichen Rechtsträger zu berechnen (Entgeltanteilsmethode). In den vorliegenden Ergebnissen der Sozialbeiträge wurde die Entgeltanteilsmethode zur Berechnung der imputierten Pensionsbeiträge der Beamten verwendet.
Uneinbringliche Sozialbeiträge: Die Transaktion „Vermögenstransfers vom Staat an entsprechende Sektoren“ stellt uneinbringliche Sozialbeiträge dar. Dieser Betrag reduziert das Steueraufkommen.
Zuckerabgaben: In der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über eine gemeinsame Marktorganisation für Zucker ist unter anderem eine Produktionsabgabe (Zuckerabgabe) für Zuckerproduzenten vorgesehen. Im Zuge dieser EU-weiten Neuregelung für die Zuckerproduktion wurde der Steuersatz reduziert. Die Besteuerung ist ab 2006 an die Produktionsquote gebunden. Vor 2006 orientierte sich die Zuckerabgabe an den tatsächlichen Produktionsmengen. 2008 sind die Einnahmen der Zuckerabgabe durch eine zusätzliche "Abgabe für eine zusätzliche Zuckerquote“ dominiert.
Die EU-Quellensteuer wird 2006 erstmals eingehoben. Der Besteuerungsgegenstand sind Guthaben die der Zinsertragsteuer unterliegen und zwar sowohl Guthaben inländischer Haushalte im Ausland als auch Guthaben ausländischer Haushalte in Österreich. Dabei werden 75% der Zinsertragsteuer von Guthaben ausländischer Haushalte an das Ausland überwiesen, 75% der Zinsertragsteuer von Guthaben inländischer Haushalte im Ausland werden an Österreich überwiesen. Die Einnahmen der Quellensteuer stellen jenen Betrag dar, der sich aus Einnahmen aus dem Ausland und den einbehaltenen Zinsertragsteuern ausländischer Guthaben in Österreich zusammensetzt.