Österreichs Steuereinnahmen berechnet nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG ‘95)

Die Steuereinnahmen sind Teil des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und repräsentieren auf der Einnahmenseite der Einkommensverteilungskonten des Staates die bedeutendste Größe. Aufgrund ihrer wirtschaftspolitischen Bedeutung werden die Steuereinnahmen im Rahmen der Meldeverpflichtungen an EUROSTAT einerseits als Bestandteil der Konten des Staates andererseits in detaillierter Darstellung im September jeden Jahres an EUROSTAT gemeldet (EU-VO Nr.2223/96 i.d.g.F. Nr. 715/2010).

Endgültige Ergebnisse 2010

Berechnungsstand September 2011

Die Tabelle „Steuereinnahmen in den Hauptkategorien“ bietet einen Überblick über die aktuellen österreichischen Steuereinnahmen in den Hauptkategorien des ESVG `95 und ihre prozentuellen Veränderungen zum Vorjahr.

Österreichs Gesamtsteueraufkommen zeigt 2010 einen Anstieg von 2,7% oder 3,3 Mrd. Euro. 2010 weisen sowohl die Produktions-und Importabgaben (2,6% oder 1,1 Mrd. Euro) als auch die „Einkommen-und Vermögenssteuern“ (3,6% oder 1,2 Mrd. Euro) einen Zuwachs auf. Die Tatsächlichen Sozialbeiträge steigen im Jahr 2010 um rund 2,4% oder 1,0 Mrd. Euro. Während das Steueraufkommen 2010 gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 2,7% aufweist, steigt das Bruttoinlandprodukt im selben Zeitraum um 4,1%. Die Abgabenquote (Indikator 2: siehe dazu „Vergleichbarkeit/Indikatoren) sinkt folglich 2010 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte auf 42,0% des Bruttoinlandsproduktes. Die Tabelle „Steuern und Sozialbeiträge in Österreich: Abgabenquoten gem. ESVG ‘95“ zeigt die Entwicklung der Abgabenquoten in Österreich in den Jahren 1995 bis 2010. Die Ergebnisse 2010 basieren auf endgültigen Daten des Bundes und der Sozialversicherung sowie endgültiger Daten zu den Steuereinnahmen der Länder, Gemeinden, Kammern etc.

Für den internationalen Vergleich der Abgabenquoten innerhalb der Europäischen Union wird der Indikator 4 verwendet, d.h. Steuern und Tatsächliche Sozialbeiträge plus imputierte Sozialbeiträge abzüglich uneinbringlicher Tatsächlicher Sozialbeiträge in Prozent des BIP. Österreichs Abgabenquote, berechnet nach dem Indikator 4, liegt 2009 mit 44,3% um 3,8 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Abgabenbelastung im Euroraum (EUR-17) mit 40,5% bzw. um 4,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Abgabenbelastung der Europäischen Union (EU-27) mit 39,8%. Nur in Dänemark (49,0%), Schweden (47,4%) und Belgien (45,9%) ist die Steuerbelastung im Jahr 2009 höher als in Österreich; relativ dicht gefolgt von Frankreich (43,9%), Italien (43,5%), Finnland (42,7) und Deutschland (41,5%).

Die Mehrwert- und die Lohnsteuer sind mit Abstand die Steuern mit dem größten Aufkommen. Während die Mehrwertsteuereinnahmen 2010 gegenüber dem Vorjahr um 2,4% oder 532 Mio. Euro gestiegen sind, bringt die Lohnsteuer 2010 ein Plus von 3,7% oder 786 Mio. Euro. Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer sind gegenüber dem Vorjahr mit einem Zuwachs von 0,6% (19 Mio. Euro) nahezu unverändert. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer steigen 2010 mit 19,2% (801 Mio. Euro) gegenüber dem Vorjahr deutlich an. Markante Veränderungen 2009/2010 verzeichnen des Weiteren die Kapitalertragsteuer 9,3% (107 Mio. Euro) sowie die Kapitalertragsteuer auf Zinsen -30,2% (-565 Mio. Euro).

Vergleichbarkeit

Die Vergleichbarkeit nationaler Steuereinnahmen innerhalb des EU-Raumes wird durch die im ESVG ‘95 festgelegten Buchungsregeln gewährleistet.

  • Buchungszeitpunkt der Steuereinnahmen : 
    Während im ESVG normalerweise nach dem Grundsatz der periodengerechten Zuordnung (accrual basis) gebucht wird, „...d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem ein wirtschaftlicher Wert geschaffen, umgewandelt oder aufgelöst wird bzw. zu dem Forderungen oder Verbindlichkeiten entstehen,..“ (ESVG ‘95) gilt für Steuern und einige andere Transaktionen des Staates die Buchung zum Zeitpunkt der Zahlung (cash basis). Bei der Mehrwertsteuer, der Normverbrauchsabgabe und der Lohnsteuer werden die Zeitverzögerungen bei den Zahlungseingängen um zwei Monate bzw. ein Monat berücksichtigt, d.h. periodengerecht zugeordnet (time adjustment). Die Handhabung des Buchungszeitpunktes bei den Steuereinnahmen wird als „time-adjusted cash“ bezeichnet (EU-VO Nr. 2516/2000). 
  • Zuordnung der einzelnen nationalen Steuern zu den europäischen Steuerkategorien  
    Die Produktions- und Importabgaben umfassen die Gütersteuern und Importabgaben sowie die Sonstigen Produktionsabgaben. „Gütersteuern sind Steuern, die pro Einheit einer produzierten oder gehandelten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind“. Typische Vertreter dieser Kategorie sind Mineralöl-, Tabak-, Bier- oder Energiesteuer. Die Mehrwertsteuer nimmt innerhalb dieser Gruppe eine Sonderstellung ein. „Die Sonstigen Produktionsabgaben umfassen sämtliche Steuern, die von Unternehmen aufgrund ihrer Produktionstätigkeit, unabhängig von der Menge oder dem Wert der produzierten oder verkauften Güter, zu entrichten sind.“ (ESVG `95) (z.B. Kommunalabgabe, Arbeitgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen) 
     
    „Die Einkommen- und Vermögensteuern umfassen alle laufenden Zwangsabgaben ...die regelmäßig vom Staat ... ohne Gegenleistung auf Einkommen und Vermögen von institutionellen Einheiten erhoben werden.“ (ESVG ‘95) (z.B. Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) 
     
    Die Tatsächlichen Sozialbeiträge umfassen Pensions-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungsbeiträge (Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge) der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Selbständigen und Nichterwerbstätigen (im wesentlichen Arbeitslose und Pensionisten) an die Sozialversicherungsträger sowie die Pensionsbeiträge der Beamten. 
  • Die Steuerbelastung wird in den EU-Mitgliedstaaten mit 4 verschiedenen Indikatoren berechnet:
    • Der Indikator 1 stellt die Steuern und Tatsächlichen Sozialbeiträge (Pflichtbeiträge) abzüglich der Uneinbringlichen Steuern und Sozialbeiträge in % des Bruttoinlandsproduktes dar. Die Sozialbeiträge des Indikators 1 sind beschränkt auf Pflichtbeiträge und enthalten nur die Beiträge an den Sozialversicherungssektor, also z.B. keine Pensionsbeiträge von Beamten an die Gebietskörperschaften.
    • Der Indikator 2 stellt die Steuern und Tatsächlichen Sozialbeiträge (Pflichtbeiträge) abzüglich der Uneinbringlichen Steuern und Sozialbeiträge in % des Bruttoinlandsproduktes dar. Die Sozialbeiträge des Indikators 2 enthalten alle Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung auch jene an andere Sektoren als den Sozialversicherungssektor.
    • Der Indikator 3 stellt die Steuern und Tatsächlichen Sozialbeiträge (Pflicht- und freiwillige Beiträge) abzüglich der Uneinbringlichen Steuern und Sozialbeiträge in % des Bruttoinlandsproduktes dar.
    • Der Indikator 4 stellt die Steuern und Sozialbeiträge (Tatsächliche und Imputierte Sozialbeiträge) abzüglich der Uneinbringlichen Steuern und Sozialbeiträge in % des Bruttoinlandsproduktes dar. Der Indikator 4 wird für den Vergleich der Abgabenquoten innerhalb der Europäischen Union verwendet.

Erläuterungen

Imputierte Sozialbeiträge bilden den Gegenpart zu ungedeckten Sozialleistungen die von Arbeitgebern direkt an ihre Arbeitnehmer bezahlt werden. In Österreich werden die imputierten Pensionsbeiträge dieser Kategorie zugerechnet. Die imputierten Pensionsbeiträge stellen im Wesentlichen jenen Anteil an Pensionszahlungen der öffentlichen Rechtsträger an Beamte dar, die durch die Pensionsbeiträge der Beamten nicht gedeckt sind (Sozialleistungsmethode). In Phasen, in denen sich das Verhältnis zwischen Pensionsbezieher und den aktiven Beamten, durch beispielsweise Privatisierungen, deutlich verändert, empfiehlt es sich, die imputierten Pensionsbeiträge als Anteil an den Arbeitnehmerentgelten der öffentlichen Rechtsträger zu berechnen (Entgeltanteilsmethode). In den vorliegenden Ergebnissen der Sozialbeiträge wurde die Entgeltanteilsmethode zur Berechnung der imputierten Pensionsbeiträge der Beamten verwendet.

Uneinbringliche Sozialbeiträge: Die Transaktion „Vermögenstransfers vom Staat an entsprechende Sektoren“ stellt uneinbringliche Sozialbeiträge dar. Dieser Betrag reduziert das Steueraufkommen.

Zuckerabgaben: In der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über eine gemeinsame Marktorganisation für Zucker ist unter anderem eine Produktionsabgabe (Zuckerabgabe) für Zuckerproduzenten vorgesehen. Im Zuge dieser EU-weiten Neuregelung für die Zuckerproduktion wurde der Steuersatz reduziert. Die Besteuerung ist ab 2006 an die Produktionsquote gebunden. Vor 2006 orientierte sich die Zuckerabgabe an den tatsächlichen Produktionsmengen. 2008 sind die Einnahmen der Zuckerabgabe durch eine zusätzliche "Abgabe für eine zusätzliche Zuckerquote“ dominiert.

Die EU-Quellensteuer wird 2006 erstmals eingehoben. Der Besteuerungsgegenstand sind Guthaben die der Zinsertragsteuer unterliegen und zwar sowohl Guthaben inländischer Haushalte im Ausland als auch Guthaben ausländischer Haushalte in Österreich. Dabei werden 75% der Zinsertragsteuer von Guthaben ausländischer Haushalte an das Ausland überwiesen, 75% der Zinsertragsteuer von Guthaben inländischer Haushalte im Ausland werden an Österreich überwiesen. Die Einnahmen der Quellensteuer stellen jenen Betrag dar, der sich aus Einnahmen aus dem Ausland und den einbehaltenen Zinsertragsteuern ausländischer Guthaben in Österreich zusammensetzt.

  • Tabelle(n)
  • Publikationen
  • Spezielle Auskünfte
Steuern und Sozialbeiträge in Österreich: Hauptkategorien des ESVG 95HTMLPDFXLSX
Steuern und Sozialbeiträge in Österreich, Einnahmen des Staates und der EU (S.13+S.212)XLSX
Steuern und Sozialbeiträge in der EU: AbgabenquotenHTMLPDFXLSX
Steuern und Sozialbeiträge in Österreich: AbgabenquotenHTMLPDFXLSX


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