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Öffentlicher Sektor in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß ESVG 95

Das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 95) gliedert die Volkswirtschaft im Wesentlichen nach zwei Arten von Einheiten:

  • Institutionelle Einheiten und Örtliche fachliche Einheiten

Als statistisches System fasst das ESVG 95 diese Einheiten zu

  • Institutionellen Sektoren und Wirtschaftsbereichen

zusammen.

An Darstellungsformen kennt das ESVG 95

  1. die Sektorkonten und Vermögensbilanzen (Phasen des Wirtschaftskreislaufs (Produktion, Einkommensentstehung, -verteilung, -umverteilung und –verwendung, Vermögensänderungen) und Vermögensbestande (am Anfang und am Ende des Rechnungszeitraums) sowie
  2. das Input-Output System und die Tabellen nach Wirtschaftsbereichen (tiefer gegliederte Beschreibung des Produktionsprozesses und der Waren- und Dienstleistungsströme).

Als Datengrundlage für die Finanzpolitik liefert das ESVG 95 Indikatoren über den Sektor Staat (beispielsweise zu den Ausgaben und Abgabeneinnahmen des Staates oder zum Öffentlichen Defizit und Öffentlichen Schuldenstand). Eine der wichtigsten Voraussetzungen in diesem Zusammenhang ist die Klärung, welche Einheiten überhaupt nach den Regeln das ESVG 95 zum Sektor Staat gehören. In den letzten Jahren haben zahlreichen Ausgliederungen aus den Budgets des Bundes, der Länder und der Gemeinden statt gefunden. Während der Großteil dieser – rein rechtlichen – Ausgliederungen keinen Niederschlag in der Sektorabgrenzung gemäß ESVG 95 findet, sind doch einige quantitativ bedeutende Unternehmen nicht mehr im Sektor Staat enthalten (Krankenanstalten-Betriebsgesellschaften, diverse Gemeindebetriebe).

Tabelle(n):
Sektor Staat, Einheiten - Stand April 2010XLS
Weitere Informationen:
Zuordnung einer Einheit zum Sektor StaatPDF