Die Budgetvolumina der Gebietskörperschaften beliefen sich 2010 auf 174,5 Mrd.EUR. Der Bund hatte mit 65,5% den größten Anteil, gefolgt von den Ländern ohne Wien mit 16,7%, den Gemeinden ohne Wien mit 9,6%, Wien mit 6,8% und den Gemeindeverbänden mit 1,4%.
Der Bund wies 2010 einen um 0,8 Mrd.EUR höheren Abgang des Allgemeinen Haushalts aus als im Vorjahr. Aufgrund der Nettodarstellung des Bundeshaushalts gemäß neuem Bundeshaushaltsrecht ergibt sich in der Zeitreihe für den Bund ein Rückgang von 2008 auf 2009, der auf eben diesen Umstand zurückzuführen ist.
Bundesländer ohne Wien
Unter den Bundesländern ohne Wien war 2010
wieder Niederösterreich jenes mit den höchsten Gesamtausgaben (7,7 Mrd.EUR
bzw. 26,4% der Gesamtausgaben aller Bundesländer ohne Wien), gefolgt
von der Steiermark (5,5 Mrd.EUR bzw. 18,7%) und Oberösterreich (4,9
Mrd.EUR bzw. 16,7%). Im Burgenland und in Kärnten stieg das Budget
im Erhebungsjahr um jeweils 24,6%, das Budget der Steiermark reduzierte
sich um 12,3%, nachdem im Vorjahr rd.1 Mrd.EUR lediglich zu “Darstellungszwecken“
verbucht worden war. Die über die Jahre im Vergleich feststellbare
kontinuierliche Erhöhung des Anteils des Landes Niederösterreich an
den Gesamtausgaben der Länder ohne Wien ist darauf zurückzuführen,
dass Niederösterreich seit dem Jahr 2002 nach und nach alle Gemeinde-Krankenhäuser
in den Landeshaushalt übernommen hat. Die starke Steigerung 2008/09
in der Steiermark lässt sich auf eine rein verrechnungstechnische Buchung
zurückführen (Landeskrankenanstalten GmbH.) – im Speziellen wirkte
sich das auch auf den Schuldenstand aus, der sich dadurch mehr als verdoppelt
hatte
Wien
Die Ausgaben und Einnahmen von Wien betrugen
im Erhebungsjahr
Für das Erhebungsjahr 2010 musste eine Gemeinde aus der Steiermark mit den Vorjahreswerten ergänzt werden, alle anderen Gemeinden (ohne Wien) haben ihre Daten rechtzeitig geschickt.
Das Maastrichtergebnis der Gemeinden ohne Wien hat sich gegenüber
dem Vorjahr um 259 Mio.EUR verbessert, sodass der Abgang für das Erhebungsjahr
auf
28,8%
Die Gesamteinnahmen von
Das Finanzausgleichsgesetz - dzt. gilt das FAG 2008 für die FAG-Periode 2008 bis 2013 - regelt die Ertragshoheit über den Ertrag von Abgaben. Vom gesamten Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden vorweg gewisse im Gesetz festgesetzte Beträge in Abzug gebracht bevor die Aufteilung auf die einzelnen Finanzausgleichs-Partner nach einem vorgegebenen Schlüssel erfolgt. Von den so berechneten Anteilen werden wiederum im Gesetz genau geregelte Beträge für bestimmte Zwecke abgezogen - erst dann stehen die endgültig dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zur Disposition zur Verfügung stehenden Summen endgültig fest. Von den Anteilen der Gemeinden werden noch weitere 12,7% in Abzug gebracht und den Ländern zur Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände überwiesen. Die Bundeshauptstadt Wien in ihrer Sonderstellung als Land und Gemeinde ist in allen Tabellen jeweils gesondert dargestellt. Neben der Aufteilung des Abgabenertrages sind im Finanzausgleichsgesetz auch noch jene Transfers (Geldleistung ohne Gegenleistung) berücksichtigt, die aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften erfolgen und die der empfangenden Körperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen - darunter:
Der Abgabenertrag netto (nach Abzug der Überweisungen
an die Europäische Union) – die Summe aus ausschließlichen Bundes-,
Landes- und Gemeindeabgaben sowie aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben
- stieg 2010 um 3,5% (2009: