Die Budgetvolumina der Gebietskörperschaften beliefen sich 2008 auf 180,7 Mrd.EUR. Der Bund hatte mit 67,8% den größten Anteil, gefolgt von den Ländern ohne Wien mit 15,0%, den Gemeinden ohne Wien mit 9,3%, Wien mit 6,1% und den Gemeindeverbänden mit 1,8%.
Der Bund wies 2008 einen um 6,7 Mrd.EUR höheren Abgang des Allgemeinen Haushalts aus als im Vorjahr. Sowohl Ausgaben als auch Einnahmen des allgemeinen Haushalts stiegen im Berichtsjahr, die Ausgaben allerdings viel stärker.
Unter den Bundesländern ohne Wien war 2008 Niederösterreich jenes mit den höchsten Gesamtausgaben (7,7 Mrd.EUR bzw. 28,5% der Gesamtausgaben aller Bundesländer ohne Wien), gefolgt von Oberösterreich (5,1 Mrd.EUR bzw. 18,8%) und der Steiermark (4,8 Mrd.EUR bzw. 17,5%). Die über die Jahre im Vergleich feststellbare kontinuierliche Erhöhung des Anteils des Landes Niederösterreich an den Gesamtausgaben der Länder ohne Wien ist darauf zurückzuführen, dass Niederösterreich seit dem Jahr 2002 nach und nach alle Gemeinde-Krankenhäuser in den Landeshaushalt übernommen hat. Seit 2002 hat das Land Oberösterreich durchgehend keine Schulden mehr. In Kärnten und Niederösterreich steigen die Schulden seit 2002 stetig an.
Die Ausgaben und Einnahmen von Wien betrugen
im Erhebungsjahr
Wie bereits im Vorjahr haben auch für die
Erhebung 2008 alle
In Summe erzielten die Gemeinden ohne Wien einen Abgang von 34 Mio.EUR (ohne Berücksichtigung der VJ-Abwicklungskonten; einschließlich dieser Konten wäre für das Erhebungsjahr 2008 ein Überschuss von 186 Mio.EUR zu verzeichnen gewesen). In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol verzeichneten die Gemeinden einen Abgang von insgesamt 47 Mio.EUR, dem gegenüber stand ein Überschuss der Gemeinden der restlichen Bundesländer von 13 Mio.EUR.
29,6%
Die Gesamteinnahmen von
Das Finanzausgleichsgesetz - dzt. gilt das FAG 2008 für die FAG-Periode 2008 bis 2013 - regelt die Ertragshoheit über den Ertrag von Abgaben. Vom gesamten Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden vorweg gewisse im Gesetz festgesetzte Beträge in Abzug gebracht bevor die Aufteilung auf die einzelnen Finanzausgleichs-Partner nach einem vorgegebenen Schlüssel erfolgt. Von den so berechneten Anteilen werden wiederum im Gesetz genau geregelte Beträge für bestimmte Zwecke abgezogen - erst dann stehen die endgültig dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zur Disposition zur Verfügung stehenden Summen endgültig fest. Von den Anteilen der Gemeinden werden noch weitere 12,7% in Abzug gebracht und den Ländern zur Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände überwiesen. Die Bundeshauptstadt Wien in ihrer Sonderstellung als Land und Gemeinde ist in allen Tabellen jeweils gesondert dargestellt. Neben der Aufteilung des Abgabenertrages sind im Finanzausgleichsgesetz auch noch jene Transfers (Geldleistung ohne Gegenleistung) berücksichtigt, die aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften erfolgen und die der empfangenden Körperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen - darunter:
Der Abgabenertrag netto (nach Abzug der Überweisungen an die Europäische Union)
– die Summe aus ausschließlichen Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
sowie den gemeinschaftlichen Bundesabgaben - stieg 2008 um 6,1% (2007:
Das Budgetvolumen aller öffentlich-rechtlichen Körperschaften zusammen belief sich 2008 auf 253,5 Mrd.EUR. Der Bund hatte mit 48,3% den größten Anteil, gefolgt von den Sozialversicherungsträgern mit 19,8%, den Ländern ohne Wien mit 10,7%, den Gemeinden ohne Wien mit 6,6% und Wien mit 4,4%. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil des Bundes an den Gesamtausgaben des Staates um 3 Prozentpunkte verringert (2007: 51,3%) – bei allen anderen Körperschaften erhöhte sich der Anteil um bis zu 0,9 Prozentpunkte (Sozialversicherungsträger).
| Gemeindeabgaben 2008 nach Gemeinden | ||
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| Schuldenstand zum 31.12.2008 nach Gemeinden |
| Gebarungsstatistik in der Statistik Austria - Schuldenstand der Gemeinden - Hintergrundinformationen |
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