Q: STATISTIK AUSTRIA - Erstellt am 13.12.2011. - 1) Einschließlich jener Vorweganteile, die bereits vor Aufteilung der Steuern in Abzug gebracht werden (einschl. Anteil des Bundes vom Wohnbauförderungsbeitrag). - 2) Ohne die Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen.