Im Jahr 2020 betrugen die nach SHA berechneten laufenden
Gesundheitsausgaben in Österreich 43.524 Mio. Euro oder 11,5% des Bruttoinlandsprodukts
(BIP). Der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP ist im Vergleich zu
2019 (10,5%), vor allem bedingt durch den Rückgang des BIPs, um 1 Prozentpunkt
gestiegen. Darüber hinaus entfielen 3.048 Mio. Euro
auf Investitionen im Gesundheitsbereich. Im Zeitraum von 2004 bis 2020
stiegen die laufenden Gesundheitsausgaben (zu laufenden Preisen) im
Durchschnitt um 3,9%. Der Anstieg vom Beginn der Zeitreihe im Jahr 1990
bis 2020 machte durchschnittlich 4,8% pro Jahr aus. Gemessen als Anteil
am BIP, legten die laufenden Gesundheitsausgaben in der gesamten Periode
1990 bis 2020 von 7,8% auf 11,5% zu.
In den Gesundheitsausgaben 2020 fanden auch erstmalig
die Ausgaben zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie Eingang. Es konnten
1.416 Mio. Euro an öffentlichen laufenden Ausgaben identifiziert werden,
die zur Bewältigung der gesundheitsrelevanten Aspekte der Pandemie
aufgewendet wurden. Mit 523 Mio. Euro entfiel der größte Anteil auf
Aufwendungen für Schutzausrüstung, sowohl für Gesundheitseinrichtungen
(z.B. Krankenanstalten, niedergelassener Bereich, stationäre und häusliche
Pflege, Rettungsdienste), als auch für den Einsatz in anderen Bereichen
(Heer, allgemeine Verwaltung, etc.). Im Rahmen von Testungen bei Verdachtsfällen,
Screeningprogrammen und Massentestungen, etc. wurden 361 Mio. Euro aufgewendet.
Für das Contact Tracing und Quarantänemaßnahmen fielen im Jahr 2020
Aufwendungen in Höhe von 98 Mio. Euro an. Weitere pandemiebedingte
Mehraufwendungen in Höhe von 434 Mio. Euro sind zum Beispiel für das
Krankentransportwesen bzw. den Zivildienst, für Informationsmaßnahmen
(inkl. Informationskampagnen, 1450-Gesundheitshotline, etc.), diverse
Maßnahmen für Gesundheitseinrichtungen (Zuschüsse an Gesundheitseinrichtungen,
Gehaltsboni, etc.) und für die Krisenstäbe der Länder getätigt worden.
Darüber hinaus sind in den laufenden Gesundheitsausgaben
für das Jahr 2020 auch weitere Aufwendungen zur Bekämpfung der COVID-19
Pandemie enthalten, die allerdings nicht separat darstellbar sind. Dazu
zählen beispielsweise Ausgaben bezüglich der Behandlung von an COVID-19
erkrankten PatientInnen oder Ausgaben der privaten Haushalte für Schutzmaterial
oder COVID-19-Testungen in Labors.
Aufgrund der eingeschränkten Inanspruchnahme von
gewissen medizinischen Leistungen konnten in bestimmten Bereichen für
das Jahr 2020 auch Rückgänge der laufenden Gesundheitsausgaben beobachtet
werden (z.B. zahnärztliche Leistungen, therapeutische Hilfsmittel,
Rehabilitations- und Kurleistungen, etc.).
In den Gesundheitsausgaben gemäß SHA nicht
berücksichtigt sind über die gesundheitlichen Maßnahmen zur Bewältigung
der Pandemie hinausgehende Wirtschaftshilfen und Unterstützungsleistungen
(z.B. Kurzarbeitsbeihilfen, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, sonstige
Unterstützungszahlungen an Unternehmen und an bestimmte Berufs- und
Bevölkerungsgruppen, etc.).
Laufende Gesundheitsausgaben – Öffentlich
Die öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben beinhalten
Ausgaben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Sozialversicherungsträger
und betrugen im Jahr 2020 33.275 Mio. Euro, dies entsprach einem Anteil
von 76,5% an den gesamten laufenden Gesundheitsausgaben. Werden die
öffentlichen Investitionen hinzugezählt, erhöhen sich die öffentlichen
Ausgaben auf 34.901 Mio. Euro.
Von den öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben
für das Jahr 2020 entfiel mit 44,8% der größte Anteil auf Leistungen
der stationären Gesundheitsversorgung inklusive stationäre Pflegeleistungen.
Neben den Ausgaben für ambulante Leistungen, für welche 26,4% der
öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben aufgewendet wurden, waren
die pharmazeutischen Erzeugnisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter
(12,9%) sowie die häusliche Pflege (7,6%) die wesentlichsten Ausgabenkategorien.
Die oben genannten öffentlichen laufenden Aufwendungen
zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie in Höhe von 1.416 Mio. Euro sind
als Teilmenge in den Leistungskategorien stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung,
aber auch in der häuslichen Pflege, im Krankentransport und vor allem
in der Ausgabenkategorie Prävention enthalten. Diese Aufwendungen sorgen
für einen Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben für Prävention
im Vergleich zum Jahr 2019 um 105,4%.
Im Zeitraum von 2004 bis 2020 stiegen die öffentlichen
laufenden Ausgaben von 17.267 Mio. Euro auf 33.275 Mio. Euro. Dies entspricht
einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 4,2%. In der gesamten
Periode von 1990 bis 2020 wuchsen die Ausgaben jährlich um 4,9% im
Mittel.
Der durchschnittliche jährliche Anstieg im Zeitraum
2004 bis 2020 war in den Bereichen Prävention (8,1%) sowie Krankentransport
und Rettungsdienste (5,6%) am stärksten. Deutlich unter dem Durchschnitt
der jährlichen Steigerung der öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben
(4,2%) lag hingegen das durchschnittliche jährliche Wachstum in den
Bereichen häusliche Pflege (3,3%) und pharmazeutische Erzeugnisse und
medizinische Ge- und Verbrauchsgüter (3,2%).
Laufende Gesundheitsausgaben – Privat
Die privaten laufenden Gesundheitsausgaben beinhalten
Ausgaben der privaten Haushalte und der Versicherungsunternehmen, der
privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POoE) sowie Ausgaben der
Unternehmen für betriebsärztliche Leistungen, wobei private Haushalte
und Versicherungsunternehmen den größten Teil dieser Ausgaben tätigten.
Letztere finanzierten wiederum Ausgaben für stationäre und ambulante
Leistungen, pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter
sowie für die Verwaltung der Gesundheitsversorgung im Bereich der privaten
Krankenversicherungen. Für die Zeitreihe 2004 bis 2020 sind die ambulanten
Leistungen aufgeteilt in ambulante Gesundheitsversorgung, häusliche
Pflege, Krankentransport und Rettungsdienste sowie Prävention verfügbar.
Private Haushalte und Versicherungsunternehmen gaben
im Jahr 2020 9.454 Mio. Euro für Gesundheitsleistungen aus. Für die
ambulante Gesundheitsversorgung wurden 32,0% aufgewendet, für pharmazeutische
Erzeugnisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter 29,3% und für
Leistungen der stationären Gesundheitsversorgung 25,9%. Weitere 8,5%
wurden für die Verwaltung der Gesundheitsversorgung, 2,4% für häusliche
Pflege und 1,4% für Prävention ausgegeben, während 0,5% auf Krankentransport
und Rettungsdienste entfielen.
Die Ausgaben der privaten Haushalte und Versicherungsunternehmen
wuchsen von 5.900 Mio. Euro im Jahr 2004 auf 9.454 Mio. Euro im Jahr
2020 an, dies kommt einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate
von 3,0% gleich. Im gesamten Zeitraum von 1990 bis 2020 stiegen die
Ausgaben um 4,4% im Durchschnitt pro Jahr.
Ein starkes Wachstum über die Periode 2004 bis 2020
ist bei der häuslichen Pflege zu verzeichnen, die durchschnittlichen
jährlichen Ausgaben wuchsen um 16,0%. Dieser Anstieg lässt sich u.a.
dadurch begründen, dass ab 2008 Daten für die 24-Stunden-Betreuung
berücksichtigt worden sind. Betrachtet man nur die Hauskrankenpflege
ohne 24-Stunden-Betreuung, liegt das Wachstum bei 7,2%. Das zweitgrößte
Wachstum bei den privaten Ausgaben verzeichnete mit 4,4% Krankentransport
und Rettungsdienste, gefolgt von Prävention und Verwaltung der Gesundheitsversorgung
mit jeweils 3,1%.
Die laufenden Gesundheitsausgaben der POoE und der
Unternehmen betrugen 706 Mio. Euro bzw. 89 Mio. Euro im Jahr 2020. Die
mittleren jährlichen Zuwächse der POoE-Ausgaben für Gesundheitsleistungen
von 5,0% und der Unternehmen von 5,1% über die Periode 2004 bis 2020
lagen deutlich über den Ausgabensteigerungen der privaten Haushalte
und Versicherungsunternehmen (3,0%).
Investitionen
Die Entwicklung im Gesundheitsbereich zeigt, dass
die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Investitionen von 1.517
Mio. Euro im Jahr 2004 auf 3.048 Mio. Euro im Jahr 2020 steigerten.
Davon entfielen im Jahr 2020 1.625 Mio. Euro (53,3%) auf öffentliche
Investitionen (u.a. für Fondskrankenanstalten) und 1.422 Mio. Euro
(46,7%) auf private Investitionen (z.B. niedergelassene Allgemein-,
Fach- und Zahnärzte). Das durchschnittliche jährliche Wachstum zwischen
2004 und 2020 lag bei 4,5%, in der gesamten Periode von 1990 bis 2020
stiegen die Investitionen um 4,8% im Mittel pro Jahr.
Gesundheitsausgaben nach den SHA Dimensionen:
HF, HP und HC
Die Gesundheitsausgaben laut SHA stellen die laufenden
Gesundheitsausgaben (ohne Investitionen) nach den Finanzierungssystemen
(HF), den Erbringern von Gesundheitsleistungen (HP) sowie den Gesundheitsleistungen
und -gütern (HC) dar. Anhand dieser Dimensionen können eine dreidimensionale
und drei zweidimensionale Tabellen zur effizienten Darstellung der Gesundheitsausgaben
erzeugt werden. Darüber hinaus wurden im SHA zur separaten Identifikation
und Klassifizierung jener laufenden Gesundheitsausgaben, die im Zusammenhang
mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie getätigt wurden, eigene
Memorandum Items (HC.COV.1 bis HC.COV.5) geschaffen.
In Österreich wurden im Jahr 2020 43.524 Mio. Euro
für die laufende Gesundheitsversorgung ausgegeben. Von diesen entfielen
14.539 Mio. Euro oder 33,4% auf das Finanzierungssystem Staat (HF.1.1),
während das Finanzierungssystem Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1)
18.736 Mio. Euro oder einen Anteil von 43,0% finanzierte.
Die privaten Haushalte (HF.3) wendeten im Jahr 2020
in Summe 7.314 Mio. Euro für Gesundheitsleistungen und -güter auf,
dies entspricht einem Anteil von 16,8% an den gesamten laufenden Gesundheitsausgaben.
Davon wurden 9,5% durch Kostenbeteiligungen der privaten Haushalte im
Rahmen der Sozialversicherungsträger aufgebracht (HF.3.2.1).
Die freiwilligen Krankenversicherungen (HF.2.1) finanzierten
4,9%, die POoE (HF.2.2) 1,6% und die Unternehmen (HF.2.3) 0,2% der gesamten
laufenden Gesundheitsausgaben. Damit finanzierten die freiwilligen Systeme
der Gesundheitsfinanzierung (HF.2) in Summe 6,7% der gesamten laufenden
Gesundheitsausgaben im Jahr 2020.
Nach Leistungserbringern (HP) betrachtet entfiel 2020
der größte Teil der laufenden Gesundheitsausgaben mit 16.851 Mio.
Euro bzw. 38,7% auf Krankenanstalten (HP.1). Finanziert wurden diese
zu 46,7% durch das Finanzierungssystem der Gebietskörperschaften Bund,
Länder und Gemeinden (HF.1.1) und zu 45,7% durch das Finanzierungssystem
Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1). Der restliche Anteil von 7,6%
wurde großteils von freiwilligen Krankenversicherungen (HF.2.1) und
privaten Haushalten (HF.3) aufgebracht. Von den 16.851 Mio. Euro für
Krankenanstalten flossen 13.488 Mio. Euro in die stationäre kurative
sowie rehabilitative Versorgung (HC.1.1, HC.2.1), 193 Mio. Euro wurden
für tagesklinische kurative Leistungen (HC.1.2), 3.076 Mio. Euro für
ambulante kurative Leistungen (HC.1.3) und 94 Mio. Euro für Präventionsleistungen
verwendet.
Für den niedergelassenen Bereich (HP.3) wurden 9.692
Mio. Euro oder 22,3% der laufenden Gesundheitsausgaben zur Verfügung
gestellt. Davon entfielen 4.328 Mio. Euro auf niedergelassene Allgemeinärztinnen
und Allgemeinärzte bzw. Fachärztinnen und Fachärzte (HP.3.1) und
1.981 Mio. Euro auf niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte (HP.3.2).
Die restlichen 3.383 Mio. Euro wurden in Praxen von Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe (HP.3.3) und ambulanten Zentren (HP.3.4) sowie für
Erbringer häuslicher Gesundheitsleistungen (HP.3.5) aufgewendet. Der
größte Teil der Mittel zur Finanzierung der ambulanten Leistungserbringer
(HP.3) stammte mit 55,8% (5.405 Mio. Euro) von den Sozialversicherungsträgern
(HF.1.2.1). Weitere 30,5% (2.957 Mio. Euro) wurden von den privaten
Haushalten (HF.3) finanziert, wobei 252 Mio. Euro dieser Aufwendungen
durch Selbstbehalte (HF.3.2.1) erbracht wurden. Die übrigen 13,7% der
laufenden ambulanten Gesundheitsausgaben wurden vom Finanzierungssystem
Staat (HF.1.1), von freiwilligen Krankenversicherungen (HF.2.1) sowie
den POoE (HF.2.2) beigesteuert.
Auf Apotheken und den Einzelhandel (HP.5) entfielen
in Summe 15,0% der laufenden Gesundheitsausgaben, wobei 4.546 Mio. Euro
an Apotheken (HP.5.1) und 1.979 Mio. Euro an den Einzelhandel (HP.5.2,
HP.5.9) flossen. Zu 58,4% finanzierten die Sozialversicherungsträger
(HF.1.2.1) Güter dieser Kategorie (HP.5). Die privaten Haushalte (HF.3)
trugen 2.518 Mio. Euro bzw. 38,6% der gesamten Aufwendungen für Apotheken
und den Einzelhandel (HP.5), wovon 14,7% durch Kostenbeteiligungen mit
den Sozialversicherungsträgern (HF.3.2.1) gedeckt wurden.
Die laufenden Ausgaben für Wohn- und Pflegeheime
(HP.2) beliefen sich im Jahr 2020 auf 3.796 Mio. Euro und somit auf
einen Anteil von 8,7% an den gesamten laufenden Gesundheitsausgaben.
Der Großteil dieser Ausgaben (91,1%) wurde für stationäre Langzeitpflegeleistungen
(HC.3.1) aufgewendet. Die restlichen 8,9% fielen für stationäre rehabilitative
Leistungen (HC.2.1) und tagesklinische Langzeitpflege (HC.3.2) an. Mit
einem Finanzierungsanteil von 62,2% trug das Finanzierungssystem Staat
(HF.1.1) den Großteil der Aufwendungen für Pflegeheime. 32,7% der
Mittel wurden von den privaten Haushalten (HF.3) finanziert und weitere
5,2% von den POoE (HF.2.2).
Für Erbringer von Hilfsleistungen der Gesundheitsversorgung
(HP.4) wurden 2020 3,0% der gesamten laufenden Gesundheitsausgaben bzw.
1.311 Mio. Euro aufgewendet. Davon entfielen 790 Mio. Euro auf Ambulanz
und Rettungsdienste (HP.4.1), die zu 35,8% von POoE (HF.2.2), zu 32,6%
von den Sozialversicherungsträgern (HF1.2.1) und zu 26,2% vom Finanzierungssystem
Staat (HF.1.1) finanziert wurden. Auf medizinische und diagnostische
Labore entfielen 521 Mio. Euro, die in erster Linie (80,3%) von den
Sozialversicherungsträgern (HF.1.2.1) getragen wurden.
Die laufenden Ausgaben für Prävention (HC.6) betrugen
für das Jahr 2020 1.559 Mio. Euro, davon wurden 71,6% vom Finanzierungssystem
Staat (HF.1.1) geleistet. Die Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1)
und die privaten Haushalte (HF.3) kamen für einen Anteil von 13,1%
bzw. 8,1% der Ausgaben für Präventionsleistungen auf. Die restlichen
Aufwendungen wurden von Unternehmen (HF.2.3), POoE (HF.2.2) und freiwilligen
Krankenversicherungen (HF.2.1) getragen.
Für die Verwaltung der Gesundheitsversorgung und
Gesundheitssystemfinanzierung (HC.7) fielen im Jahr 2020 Ausgaben in
der Höhe von 1.775 Mio. Euro an. Auf Ebene der Finanzierungssysteme
verteilen sich diese Verwaltungsausgaben zu 7,8% auf die Gebietskörperschaften
(HF.1.1), zu 46,7% auf die Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1) und
zu 45,5% auf die freiwilligen Krankenversicherungen (HF.2.1).
Unter der Kategorie sonstige Wirtschaftszweige (HP.8)
wurden im Jahr 2020 2.449 Mio. Euro verbucht. Es handelt sich dabei
einerseits um private Haushalte als Erbringer von häuslichen Pflegeleistungen
(HP.8.1) mit 2.120 Mio. Euro im Jahr 2020 und um sonstige Wirtschaftszweige
als sekundäre Produzenten von Gesundheitsleistungen (HP.8.2) mit Ausgaben
in Höhe von 329 Mio. Euro. In Kategorie HP.8.2 sind zum Beispiel Ausgaben
für Gesundheitsleistungen in Justiz- und Heereseinrichtungen inkludiert.
Für die Kategorie übrige Welt (HP.9), welche Einrichtungen
im Ausland enthält, die Gesundheitsdienstleistungen an Gebietsansässige
erbringen, wurden im Jahr 2020 insgesamt 327 Mio. Euro ausgegeben. Davon
entfielen 64,6% auf ambulante kurative Leistungen (HC.1.3) und 26,4%
auf stationäre Leistungen (HC.1.1, HC.2.1). Innerhalb der ambulanten
kurativen Leistungen beliefen sich die zahnärztlichen Leistungen auf
112 Mio. Euro bzw. 53,2%.
Zudem wurden öffentliche laufende Gesundheitsausgaben
zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie in Höhe von 1.416 Mio. Euro
gemäß den international vorgesehenen COVID-19 Memorandum Items klassifiziert.
Ersichtlich sind diese Memorandum Items im österreichischen Kontext
in der Tabelle „Laufende Gesundheitsausgaben nach Gesundheitsleistungen
und -gütern und Finanzierungssystemen in Österreich für das Jahr
2020“. Wie oben bereits erwähnt sind in den laufenden Gesundheitsausgaben
für das Jahr 2020 darüber hinaus auch weitere Aufwendungen zur Bekämpfung
der COVID-19 Pandemie enthalten, die allerdings bislang nicht separat
darstellbar sind und daher auch nicht in den Memorandum Items enthalten
sind. Der Behandlung von COVID-19 PatientInnen (HC.COV.1) konnten 14
Mio. Euro zugeordnet werden. Dieser Betrag bezieht sich jedoch lediglich
auf die Behandlung in temporären Notspitälern („Barackenspitälern“).
Aufwendungen für COVID-19 Testungen und Contact Tracing (HC.COV.2)
beliefen sich auf 459 Mio. Euro. Die übrigen 943 Mio. Euro wurden unter
sonstige im Zusammenhang mit COVID-19 getätigte Aufwendungen (HC.COV.5)
verbucht. Darunter fallen unter anderem Aufwendungen für Schutzausrüstung,
für diverse Maßnahmen in Gesundheitseinrichtungen und für Informationsmaßnahmen.
Die Kategorie HC.COV.3 ist für Aufwendungen im Rahmen von COVID-19-Impfungen
bestimmt, in HC.COV.4 sind Ausgaben für medizinische Güter im Zusammenhang
mit COVID-19 (Endverbrauch) zu verbuchen. Beiden Memorandum Items konnten
im Jahr 2020 keine Aufwendungen zugeordnet werden.
Öffentliche laufende Gesundheitsausgaben
für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten (Fondskrankenanstalten)
Die öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben für
Fondskrankenanstalten stehen sowohl differenziert nach Finanzierungssystemen
als auch nach stationären (inklusive tagesklinischen) und ambulanten
Leistungen je Bundesland zur Verfügung. Bei Fondskrankenanstalten handelt
es sich um Akutkrankenanstalten in öffentlicher und privater Trägerschaft,
welche über die neun Landesgesundheitsfonds (teil)finanziert werden.
Sie repräsentieren, mit 86,4% (2020) aller Aufenthalte von Patientinnen
und Patienten, die wichtigste Gruppe der österreichischen Spitäler.
Auf die öffentlichen laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten
entfielen 12.638 Mio. Euro im Jahr 2019 und 13.470 Mio. Euro im Jahr
2020. Dies entspricht einem Anstieg von 6,6% gegenüber dem Vorjahreswert.
Dieses Wachstum liegt über der durchschnittlichen Wachstumsrate von
4,4% pro Jahr seit 2004 (6.747 Mio. Euro). Die COVID-19 Pandemie hatte
maßgeblichen Einfluss auf das Leistungsgeschehen in den Fondskrankenanstalten
im Jahr 2020 und damit auch auf die Entwicklung der öffentlichen laufenden
Gesundheitsausgaben für Fondskrankenanstalten. So kam es einerseits
in ausgewählten stationären und ambulanten Bereichen zu Leistungsrückgängen
im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist beispielsweise auf die Verschiebung
von elektiven Eingriffen, weniger durch Unfälle verursachte Aufenthalte,
aber auch auf ein generell reduziertes PatientInnenaufkommen (abseits
von COVID-19) zurückzuführen. Andererseits fielen jedoch pandemiebedingte
Aufwendungen vor allem für Schutzausrüstung, Gehaltsboni und diverse
Sicherheitsmaßnahmen an. Der ausgabensteigernde Effekt der COVID-19
Mehraufwendungen überstieg die Abschwächung des Ausgabenwachstums
durch Leistungsrückgange, weshalb eine überdurchschnittliche Wachstumsrate
von 6,6% im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist. Außerdem erlaubte
der angesprochene Leistungsrückgang die notwendige Bündelung von personellen
und materiellen Ressourcen für die Versorgung von COVID-19 PatientInnen.
Das wichtigste Finanzierungssystem stellen die Sozialversicherungsträger
(HF.1.2.1) mit 5.828 Mio. Euro oder 43,3% im Jahr 2020 dar. Der Bund
(HF.1.1.1), die Länder (HF.1.1.2.1) und die Gemeinden (HF.1.1.2.2)
trugen jeweils mit 1.672 Mio. Euro, 4.617 Mio. Euro, und 1.353 Mio.
Euro zur Finanzierung bei. Das Finanzierungssystem Staat (HF.1.1) konzentrierte
damit insgesamt 56,7% der öffentlichen Ausgaben für Fondskrankenanstalten
auf sich. Der Anteil des Finanzierungssystem Staat (HF.1.1.) liegt somit
über dem Anteil des Vorjahres (55,1%), was nicht zuletzt den Ausgaben
im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie geschuldet ist, welche vor
allem durch Bund und Länder finanziert wurden. Auf Ebene der einzelnen
Finanzierungssysteme verzeichneten der Bund und die Länder auch das
stärkste Wachstum im Vergleich zum Vorjahr mit 19,2% bzw. 8,7%. Die
Länder stellten zusätzliche Mittel zur Verfügung, um durch die COVID-19
Pandemie bedingte Mehraufwendungen zu finanzieren. Bei den zusätzlichen
Aufwendungen des Bundes handelt es sich um Refundierungen eines Teils
dieser Aufwendungen nach dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz und Beschaffungen
von Schutzausrüstung im Wege des Österreichischen Roten Kreuzes. Da
der Refundierungsprozess an die Länder für das Jahr 2020 zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen ist, kann sich die Zuordnung
der Finanzierung auf die einzelnen Finanziers – besonders jene auf
Bund und Länder – bei der Aktualisierung der hier publizierten Daten
noch ändern.
Die öffentlichen laufenden Ausgaben für stationäre
(inklusive tagesklinische, HC.1.1, HC.1.2) und ambulante Leistungen
(HC.1.3) in den österreichischen Fondskrankenanstalten standen im Jahr
2020 im Verhältnis 78,3% (10.543 Mio. Euro) zu 21,7% (2.927 Mio. Euro).
Dabei variierte der Anteil der öffentlichen Ausgaben für stationäre
Gesundheitsleistungen zwischen 82,5% in Vorarlberg und 76,5% in Salzburg.
Die höchsten öffentlichen laufenden Ausgaben im
Jahr 2020, gegliedert nach Standort der Fondskrankenanstalt, entfielen
auf Wien mit 3.821 Mio. Euro, Oberösterreich mit 2.256 Mio. Euro und
Niederösterreich mit 2.182 Mio. Euro. Am anderen Ende der Skala befinden
sich die Fondskrankenanstalten Vorarlbergs und Burgenlands mit 536 Mio.
Euro bzw. 307 Mio. Euro an öffentlicher Finanzierung. Die laufenden
Ausgabenbeteiligungen der einzelnen öffentlichen Finanzierungssysteme
sind in den Bundesländern zumeist sehr unterschiedlich. Die Spannweite
reichte im Jahr 2020 von einem 45,5%-Anteil der Länder (HF.1.1.2.1)
an den öffentlichen laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten in
Wien zu einem Länderanteil von 25,3% in Oberösterreich. Die Gemeinden
(HF.1.1.2.2) steuerten im Jahr 2020 in Niederösterreich 19,5% der öffentlichen
laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten bei, während in Wien
der Anteil bei 1,2% lag. Ein wenig stabiler ist der Anteil der Sozialversicherungsträger
(HF.1.2.1) an den öffentlichen laufenden Ausgaben für Fondskrankenanstalten
über alle Bundesländer hinweg: Die öffentlichen laufenden Ausgaben
der Fondskrankenanstalten im Burgenland wurden zu 53,9% und jene Niederösterreichs
zu 37,0% durch die Sozialversicherungsträger (HF.1.2.1) gedeckt. Der
Bund (HF.1.1.1) beteiligte sich bei den öffentlichen laufenden Ausgaben
für Fondskrankenanstalten am deutlichsten in Tirol mit 14,0% und am
geringsten im Burgenland mit 10,2% der Gesamtsumme im jeweiligen Bundesland.
Die hier deutlich werdende Heterogenität in der Finanzierungsstruktur
der Fondskrankenanstalten ist zum überwiegenden Anteil auf die landesspezifischen
gesetzlichen Regelungen zurückzuführen und wird im Jahr 2020 auch
von den bereits erläuterten Effekten der COVID-19 Pandemie zusätzlich
beeinflusst.
Hintergrund zur Gesundheitsausgabenrechnung
in Österreich
Die hier präsentierten Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung
folgen den Regeln des „System of Health Accounts“ (SHA). Dieses
System von umfassenden, konsistenten und international vergleichbaren
Gesundheitskonten wurde im Mai 2000 erstmals von der OECD in Form des
Manuals „A System of Health Accounts“ veröffentlicht.
Inzwischen liegt eine – von OECD, Eurostat und WHO – revidierte
Fassung des Manuals (A System of Health Accounts, 2011 Edition) vor.
Im Projektjahr 2015/2016 wurden – entsprechend der
Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (EU 2015/359)
– die Gesundheitsausgaben für Österreich erstmals auf Basis des
revidierten Manuals (2011) berechnet. Die gemäß Durchführungsverordnung
von den EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend zu liefernden Daten umfassen,
dem SHA-Manual (2011) folgend, die laufenden Gesundheitsausgaben untergliedert
nach den drei SHA-Dimensionen Finanzierungssystem (HF), Leistungserbringer
(HP) und Gesundheitsleistungen und -güter (HC). Die Verordnung selbst
sieht eine Gültigkeit von 6 Jahren (2016-2022) vor, dies entspricht
einer Zeitreihe von 2014 bis 2020. Eine neue Durchführungsverordnung
(EU 2021/1901) ist im Jahr 2021 in Kraft getreten.
Die erste Datenlieferung auf Basis dieser neuen Verordnung wird in weiterer
Folge im Jahr 2023 für das Berichtsjahr 2021 stattfinden.
Die österreichischen Gesundheitsausgaben laut SHA
stehen derzeit für die Jahre 1990 bis 2003 basierend auf dem ursprünglichen
Manual der OECD (2000) und für die Jahre 2004 bis 2020 basierend auf
der revidierten Version des Manuals von OECD, Eurostat und WHO (2011)
zur Verfügung.
Beide Versionen des Manuals – die ursprüngliche
(SHA 1.0) und die revidierte Fassung (SHA 2011) - stellen die laufenden
Gesundheitsausgaben anhand der drei Kerndimensionen Finanzierung (HF),
Leistungserbringer (HP) und Gesundheitsleistungen und -güter (HC) dar.
Während es in den Kategorien Gesundheitsleistungen und -güter (HC)
und Leistungserbringer (HP) nur zu kleinen Klassifikationsveränderungen
(z.B. Schärfung der Definitionen einzelner Kategorien oder Überführung
von vormaligen Unterkategorien zu eigenen Kategorien, etc.) gekommen
ist, gab es im Bereich der Finanzierung (HF) konzeptionelle Veränderungen.
Stand die Finanzierungsquelle (source of financing) und damit die institutionellen
Einheiten (financing agents) bei SHA 1.0 im Vordergrund, werden nach
SHA 2011 die Gesundheitsausgaben anhand von Finanzierungssystemen (financing
schemes) klassifiziert. Finanzierungssysteme stellen in diesem Ansatz
die Arten von Finanzierungsregelungen, durch die Personen Zugang zu
Gesundheitsversorgung erhalten können, dar. Dabei werden die Finanzierungssysteme
u.a. anhand von Teilnahmemodalitäten (verpflichtend oder freiwillig),
der Basis von Anspruchsberechtigungen (z.B. universell oder beitragspflichtig),
der Form der Finanzmittelbeschaffung (z.B. Steuereinnahmen oder Versicherungsbeiträge)
und der Risikostreuung (z.B. subnational oder individuell) definiert.
Die Auswirkungen dieser Umstellung auf die österreichischen
Gesundheitsausgaben nach SHA sind jedoch gering und die Vergleichbarkeit
der Daten über die Zeit ist weitestgehend gewährleistet. In den Tabellen
nach SHA-Dimensionen HF, HP, HC kam es ferner in einigen Kategorien
- beispielsweise aufgrund der Umstellung auf das Konzept der Finanzierungssysteme
oder der Überführung einer ehemaligen Unterkategorie in eine eigenständige
Kategorie - zu leichten Verschiebungen.
Die Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung nach
SHA dienen einerseits als Grundlage für politische Entscheidungen und
können andererseits als wesentlicher Input im Bereich Gesundheitsforschung
angesehen werden. Die österreichischen Gesundheitsausgaben nach SHA
werden jährlich von Statistik Austria berechnet und an OECD, Eurostat
und WHO gemeldet und sind somit Bestandteil einer international vergleichbaren Datenbasis
für Gesundheitsausgaben.