Pressemitteilung:
Anzahl der unter Dreijährigen in Kindertagesheimen binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt
Wien, 2019
Unter Dreijährige: große Zuwächse der Betreuungszahlen in allen Bundesländern
Alle Bundesländer verzeichneten im Zehnjahresvergleich
große Zuwächse bei den Betreuungszahlen der 0- bis 2-Jährigen. Die
größten Anstiege gab es dabei in Oberösterreich
Mehr als die Hälfte der 2-jährigen Kinder besuchen österreichweit eine Kinderbetreuungseinrichtung (52,8%), bei den Einjährigen liegt die Betreuungsquote bei 23,9%. Nur wenige Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in Kindertagesheimen untergebracht (2,4%).
Drei- bis Fünfjährige: kombinierte Betreuungsquote bei 93,7%
Im Berichtsjahr 2018/19 besuchen
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Informationen
zur Methodik, Definitionen: Die Kindertagesheimstatistik umfasst
folgende institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen: Krippen und
Kleinkindbetreuungseinrichtungen (Kleinkinderkrippen, Krabbelstuben),
Kindergärten (allgemeine Kindergärten, Integrations-, Sonder- und
Übungskindergärten), Horte (allgemeine Horte, Integrations-, Sonder-,
Übungshorte und ähnliche Schülerbetreuungseinrichtungen) und altersgemischte
Betreuungseinrichtungen (z. B. Tagesheimstätten, Kindergruppen u.Ä.).
Grundsätzlich ausgenommen sind Tageseltern, Spielgruppen, Internate,
Ganztagsschulen und Schülerheime.
Der Begriff "institutionelle Kinderbetreuung"
ist nach folgenden Kriterien definiert: regelmäßige und ganzjährige
Kinderbetreuung, betrieben mit öffentlicher Förderung, durch ausgebildetes
Personal, ohne Anwesenheit der Eltern, mindestens 30 Wochen pro Jahr,
an mindestens vier Tagen pro Woche und mindestens 15 Stunden pro Woche.
Stichtag der Datenerhebung ist jeweils der 15. Oktober einer Berichtsperiode.
Bei der Kinderbetreuungsquote wird der
Anteil der Kinder in Kindertagesheimen (Krippen, Kindergärten, altersgemischte
Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergruppen, Schülerhorte, Tagesheimstätten
u. Ä.) am Erhebungsstichtag 15. Oktober mit dem Alter in vollendeten
Lebensjahren zum 1. September an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung
gemäß der Statistik des Bevölkerungsstandes gemessen. In die Berechnung
der Kinderbetreuungsquote der Drei- bis Fünfjährigen werden zusätzlich
auch vorzeitig eingeschulte fünfjährige Kinder aus der Schulstatistik
– reduziert um in Schülerhorten betreute Fünfjährige, da diese
bereits bei den Kindern in Kindertagesheimen beinhaltet sind – einbezogen
("kombinierte Kinderbetreuungsquote").
Die Förderungen von Bund und Ländern
für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen wurden in Vereinbarungen
gem. Art. 15a B-VG festgelegt – siehe BGBl. II Nr. 478/2008 für die Jahre
2008–2010; BGBl. I Nr. 120/2011 für die Jahre 2011–2013; BGBl. I Nr. 85/2014
für die Jahre 2014–2017.
Rückfragen zum Thema beantworten in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
Harald GUMPOLDSBERGER, Tel.:
Mag. Elisabeth MAYERWECK, Tel.:
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