Die Ergebnisse einer Volkszählung, einer Registerzählung und der Abgestimmten Erwerbsstatistik präsentieren ein zahlenmäßiges Abbild der Struktur der Bevölkerung, der Haushalte und der Familien in Österreich. Da diese nicht nur für das gesamte Bundesgebiet ermittelt werden, sondern auch für Gemeinden und noch kleinere Gebiete, bilden diese Ergebnisse die Grundlage für zahlreiche Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung, für wirtschaftliche Entscheidungen und für die Aufgaben der Wissenschaft. Sie spiegeln den Bedarf an Verkehrseinrichtungen für Pendlerinnen und Pendler wider und ermöglichen eine vernünftige Steuerung von Betriebsansiedlungen, realitätsbezogene Flächenwidmungspläne und Raumordnungsmaßnahmen.
Weitere Ergebnisse auf Gemeindeebene finden Sie auch unter „Ein Blick auf die Gemeinde“ sowie im STATatlas.
Die Abgestimmte Erwerbsstatistik wird seit 2008 jährlich
gemäß Anlage II Bundesstatistikgesetz erstellt. Das Konzept der Abgestimmten
Erwerbsstatistik wurde im Rahmen der Probezählung 2006 entwickelt und
basiert auf Administrativdaten zum Stichtag
Weitere Informationen zur Abgestimmten Erwerbsstatistik.
Die Registerzählung hat mit dem Registerzählungsgesetz BGBl. I Nr. 33/2006 vom 16. März 2006 die traditionelle Volkszählung abgelöst. Die Informationen werden nicht mehr mittels Fragebögen von den Bürgerinnen und Bürgern eingeholt, sondern den vorliegenden Verwaltungsregistern entnommen. Es finden im Wesentlichen nur die bisher bei der Zählung 2001 erhobenen Merkmale in die Registerzählung Aufnahme. Die Datenlieferung und -verknüpfung der Registerzählung erfolgte ohne Namen unter Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens.
Das Zentrale Melderegister bildet das Rückgrat der Registerzählung. Die anderen Basisregister sind das Gebäude- und Wohnungsregister, das Unternehmensregister und das Bildungsstandregister der Bundesanstalt "Statistik Österreich" sowie das Register des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, die Daten der Schul- und Hochschulstatistik, die Daten des Arbeitsmarktservice und die Stammdaten der Abgabenbehörden des Bundes (nur die Basisdaten zur Person, nicht die Einkommensdaten).
Zur Gewährleistung des Datenschutzes wurde in Zusammenarbeit mit den für den Datenschutz und das e-Government zuständigen Stellen im Bundeskanzleramt ein Erhebungs- und Zusammenführungsverfahren entwickelt, das den direkten Personenbezug der an Statistik Austria anzuliefernden Daten eliminiert und dennoch eine Verknüpfung erlaubt. Dieses Verfahren wird durch das e-Government-Gesetz ermöglicht, indem jede für die Registerzählung relevante registerführende Einrichtung ihren an Statistik Austria zu liefernden Datenbestand mit einem von der Stammzahlenregisterbehörde generierten "bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik" ausstattet.
Als Vorbereitung zur Registerzählung 2011 fand eine
Probezählung mit Stichtag
Das am 28. Dezember 2007 veröffentlichte Finanzausgleichsgesetz
2008 bestimmt, dass ab dem Finanzjahr 2009 die Bundesanstalt Statistik
Österreich nach § 9 Abs. 9 die Bevölkerungszahl (Volkszahl) für
den Finanzausgleich jährlich für den
Weitere Informationen zur Registerzählung, Wohnsitzanalyse und Probezählung.
Im Jahre 1869 fand in Österreich die erste "moderne" Volkszählung statt, also eine statistische Erhebung, die nach einheitlichen Grundsätzen zum gleichen Stichtag die gesamte Bevölkerung in allen Landesteilen umfasste. Davor durchgeführte Erhebungen entsprachen nicht allen diesen Prinzipien. Damals wurden die Fragebögen lokal ausgezählt und zu Bezirkssummen (danach zu Landes- und Reichssummen) addiert. Dies galt auch für die Zählung 1880. Die Volkszählung 1890 wurde auf Lochkarten übertragen und mittels elektrischer Zählmaschinen aufgearbeitet. Österreich und die USA waren die ersten Staaten, die diese moderne technische Methode anwandten. 1900 und 1910 wurde die Technologie verfeinert. In der Zwischenkriegszeit fanden Volkszählungen 1923 und 1934 statt, 1939 unter fremder Herrschaft. Seit 1951 werden die Zählungen regelmäßig in den mit 1 endenden Jahren vorgenommen. Während 1961 noch mit Lochkarten gearbeitet wurde (ein Durchlauf durch die Tabelliermaschinen dauerte sechs Wochen), erfolgte 1971 der Wechsel zur Elektronik. Zeitgleich mit Deutschland und der Schweiz wurde die Datenerfassung damals auf elektronische Beleglesung umgestellt. 2001 erfolgte abermals eine größere technische Umstellung in der Datenerfassung und Aufarbeitung (Verwendung von Scannern und Recognition-Software, automationsunterstützte Signierung von Textangaben). Die Volkszählung 2001 war der letzte „traditionelle“ Zensus, bei dem Zählorgane und Fragebögen eingesetzt wurden.
Bei der Volkszählung vom 15. Mai 2001 ist – erstmals bei einer Volkszählung in Österreich – zwischen den rechtlich verbindlichen Ergebnissen zur Wohnbevölkerung und Bürgerzahl und den statistischen Ergebnissen zu unterscheiden.
Am 23. September 2004 erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung die Kundmachung der Korrektur des endgültigen Ergebnisses der Zahl der Wohnbevölkerung (Personen, die im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben) und der Bürgerzahl (Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz). Diese Korrektur war erforderlich, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Ergebnisses der Volkszählung 2001, am 17. September 2002, noch ca. 900 Beschwerden betreffend Reklamationsverfahren gemäß § 17 Meldegesetz beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren. Diese Verfahren haben in ca. 800 Fällen zu einer Aufhebung des Bescheides und in weiterer Folge zu einer Änderung des Zählwohnsitzes (tatsächlicher Hauptwohnsitz der betroffenen Personen am 15. Mai 2001) geführt. Insgesamt war es erforderlich, ca. 500 Gemeindeergebnisse zu korrigieren. Eine Berichtigung musste auch für die Gemeinde Oberkappel vorgenommen werden, da nachträgliche Überprüfungen ergeben haben, dass am 15. Mai 2001 69 Personen (davon 29 österreichische Staatsbürger) mit Hauptwohnsitz erhoben wurden, die jedoch in Österreich keinen Hauptwohnsitz hatten.
Die Korrektur betrifft nur die Zahl der Wohnbevölkerung
(u. a. Grundlage für den Finanzausgleich - bis zum Finanzjahr 2008)
und die Bürgerzahl (Grundlage für die Berechnung der Mandatsverteilung).
Diese Ergebnisse werden als „rechtlich verbindliche Ergebnisse“
bezeichnet, im Unterschied zu den „statistischen Ergebnissen“ (Kundmachung
vom