Im Jahresdurchschnitt 2020 gab es lt. Mikrozensus
Hinweis: Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normalerweise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann. Beim Lebensunterhaltskonzept geben die Respondentinnen und Respondenten ihren sozialen Status selbst an. Nach diesem Konzept zählen bis 2003 Personen mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 12 Stunden als erwerbstätig, ebenso Personen in Elternkarenz mit aufrechtem Dienstverhältnis; ab 2004 gilt ausschließlich Selbstzuordnung. Grundsätzlich beziehen sich die Daten auf die Wohnbevölkerung in Privathaushalten.
Ergebnisse im Überblick: Unselbständig Erwerbstätige | ![]() | ![]() | ![]() |
Statistik der Arbeitskräfteüberlassung und Beschäftigung von aus dem EWR-Ausland überlassenen Arbeitskräften | ![]() | ![]() | ![]() |
Erhebung der Arbeitsvermittlung | ![]() | ![]() | ![]() |