Im Jahresdurchschnitt 2019 waren laut AMS rund
Ein Blick auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den letzten 20 Jahren zeigt mehrere Abschnitte.
Einem recht kräftigen Anstieg von 1995 auf 1996 von
Die Arbeitslosenquote entwickelte sich analog zu den Arbeitslosenzahlen. Die niedrigste Quote lag bei 5,8% und wurde, wie auch der Tiefstwert bei der Arbeitslosenzahl, im Jahr 2000 erreicht. Hohe Quoten wurden in den Jahren 1996 bis 1998 (7,0 bis 7,2%) und 2002 bis 2005 verzeichnet (6,9 bis 7,3%). Von 2006 bis 2008 war die Quote rückläufig (6,8 bis 5,9%). Im Krisenjahr 2009 hingegen stieg die Arbeitslosenquote deutlich an und betrug 7,2%, ging 2010 (6,9%) und 2011 (6,7%) wieder zurück und kletterte von 2012 bis 2016 kontinuierlich auf 9,1% an. Im Jahr 2017 und 2018 verringerte sich die Arbeitslosenquote um 0,6 bzw. 0,8 Prozentpunkte. Im Jahr 2019 betrug die Arbeitslosenquote 7,4% und war um 0,3 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote der Frauen befand sich von 1995 bis 2000 über jener der Männer, von 2001 bis 2019 war es umgekehrt. Die Auf- und Abwärtsbewegungen waren bei beiden Geschlechtern gleichlaufend. Bei nicht-österreichischen Staatsangehörigen lag die Quote jeweils deutlich über dem Durchschnittswert.
Vergleicht man die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen des AMS mit jenen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (AKE) seit rund zwanzig Jahren, so lassen sich dieselben Tendenzen ablesen. Dies gilt sowohl für die Gesamtzahl als auch für Männer und Frauen. Das Niveau der Arbeitslosenzahl und auch der Arbeitslosenquote liegt beim AMS über jenem der AKE. Das trifft vor allem im ersten und vierten Quartal zu, also in Monaten mit hoher Saisonarbeitslosigkeit bei Männern.
Hinweis: Die vom Arbeitsmarktservice (AMS) veröffentlichte nationale Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote basieren auf den beim AMS vorgemerkten Arbeitslosen und den beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HV) erfassten unselbständig Beschäftigten. Die aus dem Mikrozensus bzw. der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (AKE) stammende Zahl der Arbeitslosen und auch der Erwerbstätigen entspricht dem ILO-Konzept, dem die internationale Definition von Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit zugrunde liegt. Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normalerweise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann.