Pressemitteilung:
Weniger Führerscheine, aber mehr "A-Scheine" im Corona-Jahr 2020
Wien, 2021
Weniger Lenkberechtigungen während coronabedingter Lockdowns
Insbesondere von März bis Mai sowie im Dezember 2020
fielen die Rückgänge hoch aus. Im April wurde - mit einem Minus von
95% - das Rekordtief von lediglich 888 ausgestellten Lenkberechtigungen
erreicht (April 2019:
Plus von 9% bei Motorrad-Lenkberechtigungen
Die Zahl der "A-Scheine", also der Erteilungen
der A-Klassen (Motorrad: A, A1, A2), stieg im Jahr 2020 mit einem Plus
von 9% im Vergleich zu 2019 deutlich an: Mit
Rückgang bei den Pkw-Lenkberechtigungen, Zunahme bei L17-Führerscheinen
Auch die Pkw-Lenkberechtigungen (B-Klasse) gingen
2020 deutlich zurück.
Der Anteil des L17 an der B-Klasse variierte jedoch sehr stark zwischen den Bundesländern. Im Burgenland erwarben 2020 schon mehr als die Hälfte (54%) die B-Klasse in Rahmen eines L17, dahinter folgten Niederösterreich (48%) und Kärnten (44%). In Wien lag der Anteil hingegen nur bei 12% und in Vorarlberg bei 16%.
Durchschnittsalter beim Erwerb der regulären B-Klasse steigt weiter an
Generell werden Personen, welche die B-Klasse regulär erwerben, zunehmend älter. Das Durchschnittsalter lag 2020 bei 21,5 Jahren, vor 10 Jahren betrug es noch 20,2 Jahre. Auch hier verzeichneten die Bundesländer große Unterschiede. So betrug 2020 das Durchschnittsalter in Vorarlberg 20,3 Jahre, im Burgenland und in Tirol 20,5 Jahre und lag in Wien mit 24,1 Jahren mit Abstand am höchsten (siehe Tabelle 3).
Detaillierte Ergebnisse sowie zusätzliche Informationen finden Sie im Schnellbericht "Führerscheine und Lenkberechtigungen, 2020" (PDF, 1,6 MB) und auf unserer Webseite.
Definitionen:
Führerscheinregister: Zentrale EDV-Anwendung zur Ausstellung
von Führerscheinen durch die ausstellenden Behörden sowie Datenbasis
für alle führerscheinrelevanten Informationen.
Führerschein: Dokument über die Erteilung
einer Lenkberechtigung. Er kann eine oder mehrere Lenkberechtigungen
enthalten.
Lenkberechtigung: Behördliche Genehmigung
zum Lenken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist an
eine bestimmte Fahrzeugklasse von Kraftfahrzeugen gebunden.
Erteilung einer Lenkberechtigung: Voraussetzung
für die Erteilung einer Lenkberechtigung sind die erfolgreich abgelegte
theoretische und praktische Führerscheinprüfung sowie das Erreichen
des Mindestalters für die jeweilige Klasse.
Ersterteilung: erstmalige Erteilung
einer Lenkberechtigung, wobei davor weder im In- noch im Ausland eine
Lenkberechtigung erworben wurde (Antragsart = Ersterteilung).
Ausdehnung: bereits früher erworbene
Lenkberechtigungen werden um eine oder mehrere Klassen erweitert (Antragsart = Ausdehnung).
Fälle, bei denen die Klasse AM (Moped) auf weitere Klassen ausgedehnt
wurde, fallen ebenfalls darunter.
AM-Klasse: Ab 2013 ersetzt die Klasse
AM den Mopedausweis; sie wird nur dann ausgewiesen, wenn sie alleine,
nicht im Zuge des Erwerbs anderer Klassen, erteilt wurde.
L17 (vorgezogene Lenkberechtigung für
die Klasse B): Seit März 1999 kann bereits
mit 17 Jahren die Lenkberechtigung der Klasse B (Pkw) erworben werden.
Nach nachweislich
C-Klassen: Umfassen die Berechtigungen
zum Lenken von Kraftwagen (Lkw und Sattelkraftfahrzeuge) mit einer Gesamtmasse
über 3,5t (C1: bis 7,5t; C: über 7,5t); mit Anhänger (C1E, CE)
D-Klassen: Umfassen die Berechtigung
zum Lenken von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von mehr als 8 Personen
(D1: bis 16 Personen; D: mehr als 16 Personen); mit Anhänger (D1E,
DE)
F-Klasse: Umfasst die Berechtigung zum
Lenken von Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
etc.
Erteilte Lenkberechtigungen 2020
Rückfragen zum Thema beantworten in der Direktion
Raumwirtschaft, Statistik Austria:
Eveline PFEILER, Tel.:
DI Brigitte ALLEX, Tel.:
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