Metadaten: Kulturfinanzierung

Die Kulturausgabenstatistik bedient sich eines Schemas, das Mitte der 90er Jahre speziell im Hinblick auf die Erfordernisse der Kulturberichterstattung in einem föderalistischen System entwickelt wurde. Im Zentrum des LIKUS-Ansatzes – LIKUS steht für  „Länderinitiative Kulturstatistik“, die Entwicklungsarbeiten leitete Prof. Dr. Hofecker, Institut für Kulturmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien – steht ein spartenbezogener Raster, der kulturpolitisch relevante Felder auf nachvollziehbare Weise abgrenzt und dadurch die Zurechnung von Ausgabenpositionen aller Ebenen der öffentlichen Verwaltung unter dem Titel „Kulturfinanzierung“ ermöglicht – unabhängig von den besonderen Praktiken der Kulturförderung oder Unterschieden in legistischen und administrativen Normierungen. Der zugrunde liegende breite Kulturbegriff geht konform mit international gebräuchlichen Konzepten wie dem UNESCO Framework for Cultural Statistics oder den von EUROSTAT und Europarat vertretenen Schemata.

Bis Ende der 90er Jahre wurde das LIKUS-Schema von den meisten Bundesländern in deren Kulturberichte übernommen. Ebenso weist der Kunstbericht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Förderungsaktivitäten nach LIKUS-Kategorien aus. Dennoch ist in den Kulturberichten derzeit ein Rest an Harmonisierungsbedarf erkennbar, der es problematisch erscheinen lässt, die Statistik der Kulturausgaben durch bloßes Nebeneinanderstellen der Summenblätter aus den Kulturberichten zu generieren. So bleiben beispielsweise in den Kulturförderungsberichten von Vorarlberg und Wien die Ausgaben für das Musikschulwesen unberücksichtigt; im Niederösterreichischen Kulturbericht werden auch die Ausgaben für die Donau-Universität Krems, die NÖ Bildungsgesellschaft und NÖ Landesakademie dargestellt; die Landesbibliotheken bleiben in den Kulturberichten der Länder generell ausgeblendet, während die Nationalbibliothek im Kulturbericht des zuständigen Ressorts enthalten ist. Diese Beispiele sind willkürlich herausgegriffen und sollen keinesfalls das grundlegende Verdienst einer kenntnisreichen und treffsicheren Zuordnung der Förderungsfälle zu den LIKUS-Kategorien auf der Basis der Förderungsdokumentationen in Abrede stellen.

Die von Statistik Austria als hauptsächliche Datenquelle genutzten Rechnungsabschlüsse haben den Vorzug, für alle Ebenen der Gebietskörperschaften zentral und in einheitlicher Form zur Verfügung zu stehen. Die eigentliche Schwierigkeit bei der Aufarbeitung besteht darin, die kulturbezogenen Ausgaben zu identifizieren und auf dem Aggregationsniveau der Voranschlagsansätze Zuordnungen zu den LIKUS-Feldern vorzunehmen, was vielfach nur schwerpunktmäßig möglich ist und ohne Zweifel einen Präzisionsverlust bedeutet.

Die Abgrenzung der Kulturausgaben des Bundes ist durch Aufgliederungen in den Publikationstabellen (nach Budgetkapiteln und Ansätzen) weitgehend dokumentiert. Die Tabellen über Länder und Gemeinden lassen eine so detaillierte Darstellung dagegen nicht zu. Deshalb sei festgehalten, dass die in den Rechnungsabschlüssen von Ländern und Gemeinden unter Kunst und Kultur eingeordneten Ansätze (Gruppe 3 mit Ausnahme von Kultus) komplett berücksichtigt wurden; ebenso die Unterabschnitte Volksbüchereien, Wissenschaftliche Archive, Wissenschaftliche Bibliotheken, Wissenschaftliche Museen und Botanische und zoologische Gärten (als wissenschaftliche Einrichtungen) der Gruppe 2. Weitere Ansätze wurden punktuell einbezogen, soweit ein Kulturbezug erkennbar war (wie beispielsweise bei Kunstuniversitäten, der Restaurierung baukulturellen Erbes, wirtschaftlichen Unternehmungen wie Lichtspieltheater oder Stadthallen und Kongresshäuser usw.).