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Einbürgerungen

Langfristige Trends

Die Zahl der Einbürgerungen lag in den 1980er Jahren bei rund 7.700 Personen pro Jahr. Ab Mitte der 1990er Jahre erhöhten sich als Folge der deutlich gestiegenen Zahl nicht-österreichischer Staatsangehöriger die Einbürgerungszahlen stark. So wurden 1997 knapp 16.000 in Österreich lebende Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert, 1999 rund 25.000 und im Jahr 2003 insgesamt fast 45.000. Seit dem Jahr 2004 ist die Zahl der Einbürgerungen rückläufig und fiel im Jahr 2009 mit 7.978 um mehr als vier Fünftel des historischen Höchstwertes im Jahr 2003. Noch weniger Einbürgerungen gab es in Österreich zuletzt 1989 (bzw. 1982, wenn die Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland mitgerechnet werden). Bezieht man die Einbürgerungen auf die ausländische Bevölkerung (Einbürgerungsrate), so war von 1991 bis 2003 ein kontinuierlicher Anstieg auf mehr als das doppelte zu verzeichnen. In den 1980er und 1990er Jahren entfielen auf 100 ausländische Staatsangehörige im statistischen Durchschnitt 2,4 Einbürgerungen, von 2001 bis 2005 lagen die Raten über 4% bzw. über 5% (2003 und 2004). Seit 2006 sinkt die Einbürgerungsrate wieder und fiel im Jahr 2009 auf den historisch tiefsten Wert von 0,9.

Aktuelle Jahresergebnisse

Im Jahr 2009 wurde an 7.990 Personen (darunter an zwölf Personen mit Wohnsitz im Ausland) die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen (2008: 10.268; -22,2%). Knapp zwei Fünftel der 2009 Eingebürgerten (3.065 bzw. 38,4%) kam in Österreich zur Welt. Für den bereits sechsten Rückgang der Einbürgerungszahlen in Folge seit dem "Rekordjahr" 2003 (45.112 Einbürgerungen) sind im Wesentlichen zwei Aspekte verantwortlich: Zum einen knüpft die am 23. März 2006 in Kraft getretene Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz strengere Voraussetzungen an den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Zum anderen ging in den letzten fünf Jahren – parallel zum Rückgang der Zuwanderung ab dem Jahr 1993 – die Zahl der Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem, ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich (§ 10 Abs. 1 StbG) deutlich zurück. Im Jahr 2003 wurden noch 15.835 Personen nach diesem Rechtsgrund österreichische Staatsbürger, im Jahr 2009 sank diese Zahl auf 1.453 Personen (18,2% aller Einbürgerungen).

Neben Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz waren im Jahr 2009 folgende weitere rechtliche Gründe für die Verleihung der Staatsbürgerschaft maßgeblich: nach mindestens vier (§10(4)Z1 i. Verb. m. (5)Z1-Z6) bzw. sechs (§11a(4)Z1-Z4) Jahren mit österreichischem Wohnsitz erhielten 1.397 Personen (+14,8%) die Staatsbürgerschaft aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, z. B. weil sie asylberechtigt waren, in Österreich geboren sind oder aufgrund nachhaltiger Integration. 101 Personen wurden aus sonstigen Gründen, z.B. wegen außerordentlicher Leistungen im Staatsinteresse, eingebürgert. 3.822 Personen (-8,9%) erhielten die Staatsbürgerschaft aufgrund eines Anspruches, davon 687 Personen aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin oder einem Österreicher (-12,3%). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 2.602 Ehegatten und Kinder österreichische Staatsbürger (-28,2%).

In allen Bundesländern wurden 2009 weniger Einbürgerungsbescheide als im Jahr davor ausgestellt. Die relativ stärkste Abnahme gegenüber dem Jahr 2008 verzeichnete Vorarlberg mit einem Rückgang um 37,5% auf 425 Einbürgerungsfälle, gefolgt von der Steiermark (-30,8%, 557), Kärnten (-25,3%, 319), Wien (-24,5%, 2.855) und Niederösterreich (-22,5%, 1.202). In Tirol (-21,0%, 632) Salzburg (-11,6%, 518), Oberösterreich (-9,9%, 1.313) und im Burgenland (-7,6%, 157) lagen die Rückgänge der Einbürgerungszahlen jeweils unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland stieg wieder von zehn im Vorjahr auf zwölf Personen 2009.

Unter den insgesamt 111 Herkunftsländern waren laut Statistik Austria die seit Mitte 2006 nicht mehr gemeinsam existierenden Staaten Serbien (inkl. Kosovo; 1.991) und Montenegro (12) mit zusammen 2.003 bzw. 25,1% der Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter. Die Zahl der Einbürgerungen von Personen dieser beiden Staaten reduzierte sich gegenüber 2008 um 22,8%. Aus Bosnien und Herzegowina kamen 1.457 (18,2%; Veränderung zum Vorjahr -34,0%), aus der Türkei 1.242 (15,5%; -25,4%) und aus Kroatien 440 (5,5%; -46,6%) Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen.

Weiters wurden österreichische Staatsbürgerschaften an 281 Zuwanderer aus Mazedonien (-25,5% gegenüber 2008) sowie an 246 Personen aus Rumänien (-35,6%) verliehen. Zwischen 100 und 200 Einbürgerungsbescheide wurden an Personen aus folgenden Staaten ausgestellt (absolut, Veränderung zum Vorjahr in %): Deutschland (174, +159,7%), Polen (138, +7,0%), Russische Föderation (135, +6,3%), Ägypten (124, +2,5%), Afghanistan (108, +1,9%) und Iran (103, +4,0%). Jeweils zwischen 50 und 99 Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen besaßen vor der Einbürgerung die Staatsbürgerschaft Indiens, der Ukraine, Chinas, Ungarns, Bulgariens, der Philippinen, der Slowakei und der USA. Jeweils zwischen 10 und 49 Personen kamen aus weiteren 32 Staaten bzw. waren staatenlos gewesen.

Eine Betrachtung nach dem Geburtsland ergibt, dass schon knapp zwei von fünf der eingebürgerten Personen bereits in Österreich geboren wurden (3.065 bzw. 38,4%). 4.925 Neubürger und Neubürgerinnen (61,6%) des Jahres 2009 sind irgendwann in ihrem Leben nach Österreich zugewandert. Die Reihung der ausländischen Geburtsstaaten wird von Bosnien und Herzegowina (12,9% der eingebürgerten Personen), Serbien (9,1%), der Türkei (7,5%) und dem Kosovo (3,2%) angeführt.

Gliedert man die eingebürgerten Personen nach dem Alter, so zeigt sich, dass 4.948 oder 61,9% der Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen des Jahres 2009 unter 30 Jahre alt waren, wobei mehr als die Hälfte davon (2.669 oder 33,4% aller Eingebürgerten) unter 15 Jahre alt waren. Weiters hatten 2.264 Personen oder 28,3% ein Alter zwischen 30 und 44 Jahren, 628 oder 7,9% ein Alter zwischen 45 und 59 Jahren, und nur 138 oder 1,9% hatten das 60. Lebensjahr überschritten.

Methodische Informationen, Definitionen

Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2005 (§§ 10 bis 25 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland wohnhaften Personen.

Tabelle(n):
Ergebnisse im Überblick: Eingebürgerte PersonenHTMLPDFXLS
Einbürgerungen seit 1946 nach BundesländernPDFXLS
Eingebürgerte Personen und Einbürgerungsrate seit 1991 nach BundesländernPDFXLS
Eingebürgerte Personen seit 1999 nach bisheriger StaatsangehörigkeitPDFXLS
Eingebürgerte Personen seit 2001 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und BundesländernPDFXLS
Grafik(en):
Einbürgerungen und Einbürgerungsrate seit 1971GIF
Einbürgerungen nach dem Rechtsgrund seit 1991GIF