Aktuelle Jahresergebnisse
Im Jahr 2009 wurde an 7.990 Personen (darunter an zwölf Personen
mit Wohnsitz im Ausland) die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen
(2008: 10.268; -22,2%). Knapp zwei Fünftel der 2009 Eingebürgerten
(3.065 bzw. 38,4%) kam in Österreich zur Welt. Für den bereits sechsten
Rückgang der Einbürgerungszahlen in Folge seit dem "Rekordjahr"
2003 (45.112 Einbürgerungen) sind im Wesentlichen zwei Aspekte verantwortlich:
Zum einen knüpft die am 23. März 2006 in Kraft getretene Novelle zum
Staatsbürgerschaftsgesetz strengere Voraussetzungen an den Erwerb der
österreichischen Staatsbürgerschaft. Zum anderen ging in den letzten
fünf Jahren – parallel zum Rückgang der Zuwanderung ab dem Jahr
1993 – die Zahl der Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem,
ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich (§ 10 Abs. 1 StbG) deutlich
zurück. Im Jahr 2003 wurden noch 15.835 Personen nach diesem Rechtsgrund
österreichische Staatsbürger, im Jahr 2009 sank diese Zahl auf 1.453
Personen (18,2% aller Einbürgerungen).
Neben Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz
waren im Jahr 2009 folgende weitere rechtliche Gründe für die Verleihung
der Staatsbürgerschaft maßgeblich: nach mindestens vier (§10(4)Z1
i. Verb. m. (5)Z1-Z6) bzw. sechs (§11a(4)Z1-Z4) Jahren mit österreichischem
Wohnsitz erhielten 1.397 Personen (+14,8%) die Staatsbürgerschaft aus
besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, z. B. weil sie asylberechtigt
waren, in Österreich geboren sind oder aufgrund nachhaltiger Integration.
101 Personen wurden aus sonstigen Gründen, z.B. wegen außerordentlicher
Leistungen im Staatsinteresse, eingebürgert. 3.822 Personen (-8,9%)
erhielten die Staatsbürgerschaft aufgrund eines Anspruches, davon 687
Personen aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin oder einem Österreicher
(-12,3%). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden
2.602 Ehegatten und Kinder österreichische Staatsbürger (-28,2%).
In allen Bundesländern wurden 2009 weniger Einbürgerungsbescheide
als im Jahr davor ausgestellt. Die relativ stärkste Abnahme gegenüber
dem Jahr 2008 verzeichnete Vorarlberg mit einem Rückgang um 37,5% auf
425 Einbürgerungsfälle, gefolgt von der Steiermark (-30,8%, 557), Kärnten
(-25,3%, 319), Wien (-24,5%, 2.855) und Niederösterreich (-22,5%, 1.202).
In Tirol (-21,0%, 632) Salzburg (-11,6%, 518), Oberösterreich (-9,9%,
1.313) und im Burgenland (-7,6%, 157) lagen die Rückgänge der Einbürgerungszahlen
jeweils unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der Einbürgerungen von
Personen mit Wohnsitz im Ausland stieg wieder von zehn im Vorjahr auf
zwölf Personen 2009.
Unter den insgesamt 111 Herkunftsländern waren laut Statistik
Austria die seit Mitte 2006 nicht mehr gemeinsam existierenden Staaten
Serbien (inkl. Kosovo; 1.991) und Montenegro (12) mit zusammen 2.003
bzw. 25,1% der Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter. Die Zahl der
Einbürgerungen von Personen dieser beiden Staaten reduzierte sich gegenüber
2008 um 22,8%. Aus Bosnien und Herzegowina kamen 1.457 (18,2%; Veränderung
zum Vorjahr -34,0%), aus der Türkei 1.242 (15,5%; -25,4%) und aus Kroatien
440 (5,5%; -46,6%) Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen.
Weiters wurden österreichische Staatsbürgerschaften
an 281 Zuwanderer aus Mazedonien (-25,5% gegenüber 2008) sowie an 246
Personen aus Rumänien (-35,6%) verliehen. Zwischen 100 und 200 Einbürgerungsbescheide
wurden an Personen aus folgenden Staaten ausgestellt (absolut, Veränderung
zum Vorjahr in %): Deutschland (174, +159,7%), Polen (138, +7,0%), Russische
Föderation (135, +6,3%), Ägypten (124, +2,5%), Afghanistan (108, +1,9%)
und Iran (103, +4,0%). Jeweils zwischen 50 und 99 Neo-Österreicher
und Neo-Österreicherinnen besaßen vor der Einbürgerung die Staatsbürgerschaft
Indiens, der Ukraine, Chinas, Ungarns, Bulgariens, der Philippinen,
der Slowakei und der USA. Jeweils zwischen 10 und 49 Personen kamen
aus weiteren 32 Staaten bzw. waren staatenlos gewesen.
Eine Betrachtung nach dem Geburtsland ergibt, dass
schon knapp zwei von fünf der eingebürgerten Personen bereits in Österreich
geboren wurden (3.065 bzw. 38,4%). 4.925 Neubürger und Neubürgerinnen
(61,6%) des Jahres 2009 sind irgendwann in ihrem Leben nach Österreich
zugewandert. Die Reihung der ausländischen Geburtsstaaten wird von
Bosnien und Herzegowina (12,9% der eingebürgerten Personen), Serbien
(9,1%), der Türkei (7,5%) und dem Kosovo (3,2%) angeführt.
Gliedert man die eingebürgerten Personen nach dem
Alter, so zeigt sich, dass 4.948 oder 61,9% der Neo-Österreicher und
Neo-Österreicherinnen des Jahres 2009 unter 30 Jahre alt waren, wobei
mehr als die Hälfte davon (2.669 oder 33,4% aller Eingebürgerten)
unter 15 Jahre alt waren. Weiters hatten 2.264 Personen oder 28,3% ein
Alter zwischen 30 und 44 Jahren, 628 oder 7,9% ein Alter zwischen 45
und 59 Jahren, und nur 138 oder 1,9% hatten das 60. Lebensjahr überschritten.
Methodische Informationen, Definitionen
Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den
rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag des
Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik
der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung
des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs
der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2005 (§§ 10 bis
25 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt
oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik
umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland
wohnhaften Personen.