Pressemitteilung:
44.890 Eheschließungen und 477 eingetragene
Partnerschaften im Jahr 2016
Wien, 2017
In fünf Bundesländern
wurden 2016 mehr Ehen geschlossen als
im Jahr davor. Die deutlichsten Anstiege wurden dabei in Salzburg
Der höchste Anteil beiderseitiger Erst-Ehen wurde in Tirol und in Salzburg (je 75,3%) verzeichnet, der niedrigste im Burgenland, wo nur 62,8% der beiden künftigen Ehepartner vor der Eheschließung ledig waren.
Am jüngsten bei ihrer Erstheirat waren Männer in Wien mit 31,7 Jahren und Frauen in Niederösterreich mit 29,6 Jahren. Am ältesten waren erstmalig heiratende Brautleute in Kärnten (Männer: 34,0 Jahre, Frauen: 31,6 Jahre).
Von der nachträglichen Eheschließung der Eltern
waren im Jahr 2016 insgesamt
Von den insgesamt 477 eingetragenen Partnerschaften im Jahr 2016 wurde etwas weniger als die Hälfte (45,1%) von in Wien wohnhaften Paaren begründet. 244 Paare bzw. 51,2% aller eingetragenen Partnerschaften waren männlich. Die gleichgeschlechtlichen Partner bzw. Partnerinnen waren 2016 überwiegend zwischen 30 und 49 Jahre alt (62,1%), und 71,3% der beiden künftigen Partner waren davor ledig. Bei 54,3% der eingetragenen Partnerschaften hatten beide Partner die österreichische Staatsbürgerschaft, 49,5% der beiden Partner wurden in Österreich geboren.
Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu Eheschließungen und zu Begründungen eingetragener Partnerschaften finden Sie auf unserer Webseite.
Methodische Informationen, Definitionen: Die Aufarbeitung der standesamtlichen Eheschließungen und der bezirksverwaltungsbehördlichen Begründungen eingetragener Partnerschaften erfolgt seit 1. November 2014 auf Basis der laufend vom Zentralen Personenstandsregister übermittelten Daten. Damit sind seit dem Berichtsjahr 2015 auch im Ausland stattfindende Eheschließungen und Begründungen eingetragener Partnerschaften von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. Statistisch nicht erfasst sind in Österreich stattfindende Eheschließungen und Begründungen eingetragener Partnerschaften von im Ausland wohnhaften Personen. Die regionale Zuordnung der publizierten Daten erfolgt nach dem Wohnort des Bräutigams bzw. des ersten eingetragenen Partners. Sollte sich dieser nicht in Österreich befinden, dann nach dem Wohnort der Braut bzw. des zweiten eingetragenen Partners.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
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