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"Mini"-Registerzählung liefert erstmals Bevölkerungszahl Österreichs für den Finanzausgleich

Wien, 2009-11-10 - Basis des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern ist ab dem Finanzjahr 2009 gemäß §9 Abs. 9 Finanzausgleichgesetz 2008 (FAG 2008) die Bevölkerungszahl (Volkszahl), die mithilfe einer registergestützten Volkszählung, der sogenannten "Mini"-Registerzählung, von der Statistik Austria jährlich zu jedem 31.10. ermittelt wird. Bei der ersten derartigen Zählung wurde zum Stichtag 31.10.2008 eine Bevölkerungszahl von 8.341.324 ermittelt. Dieser Wert revidiert die im November 2008 bekanntgegebene, vorläufige Bevölkerungszahl für das Finanzjahr 2009 und ist Basis des Finanzausgleichs für die Finanzjahre 2009 und 2010.

Der Vergleich der neu ermittelten Bevölkerungsanteile der Bundesländer mit denen der Volkszählung 2001 an der österreichischen Gesamtbevölkerung zeigt einen Zuwachs für das Bundesland Wien, Verluste für die Steiermark, Oberösterreich und Kärnten.

Bevölkerungszahl für die Finanzjahre 2009 und 2010 und Vergleich mit der Volkszählung 2001
BundeslandBevölkerungszahl 31.10.2008Volkszählung 2001 (korr. Ergebnis vom 24.9.2004)Veränderung der Anteile
absolutAnteil in %absolutAnteil in %in %
Burgenland282.7653,39277.5583,46-0,07
Kärnten560.2626,72559.3466,96-0,24
Niederösterreich1.603.70719,231.545.79419,24-0,01
Oberösterreich1.409.44516,901.376.60717,14-0,24
Salzburg528.5366,34515.4546,42-0,08
Steiermark1.206.49514,461.183.24614,73-0,27
Tirol702.2998,42673.5438,38+0,04
Vorarlberg366.7664,40351.0484,37+0,03
Wien1.681.04920,151.550.26119,30+0,85
Österreich8.341.324100,008.032.857100,00-

Differenz gegenüber dem Zentralen Melderegister

Gegenüber dem Stichtagsbestand des Zentralen Melderegisters vom 31.10.2008 wurden bei der "Mini"-Registerzählung insgesamt 31.120 Personen nicht mit Hauptwohnsitz anerkannt. Dazu zählen 7.549 sogenannte "technische" Fälle, das sind Personen, die vor dem Stichtag schon verstorben waren (3.021), Personen mit Mehrfacheintrag im ZMR (693) sowie 3.835 Personen, die aufgrund der 90-Tage-Regel nicht mit Hauptwohnsitz anerkannt wurden. Auf Grund von Bestandsbereinigungen des Zentralen Melderegisters wurden von der Statistik Austria 2.149 Personen mit Hauptwohnsitz gezählt, die nicht im Zentralen Melderegister verzeichnet waren. Somit wurden per Saldo 28.971 Personen von der Statistik Austria nicht mit Hauptwohnsitz anerkannt.

Aufgrund des statistischen Verfahrens wurden 23.571 Personen nicht mit Hauptwohnsitz anerkannt, da sie, ausgehend von dem Ergebnis der Zusammenführung der Verwaltungsregister per 31.10.2008 und den Erfahrungen der Wohnsitzanalyse der Probezählung 2006, von der Statistik Austria als "Karteileichen" im ZMR eingestuft wurden. Im Vergleich dazu wurden bei der Probezählung 2006 von der Statistik Austria 31.500 Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich als "Karteileichen" ermittelt.

Aufgrund der 180-Tage-Regel wurden 2.792 Personen nicht in der Gemeinde gezählt, in der sie am Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, sondern in jener Gemeinde, in der sie vor und nach dem Stichtag gemeldet waren. Diese Maßnahme soll einen möglichen "Wohnsitztourismus" um den Stichtag herum verhindern.

Methodische Informationen, Definitionen:
Bei der "Mini"-Registerzählung werden von der Statistik Austria 43 Verwaltungsregister wie z. B. das Zentrale Melderegister, der Datenbestand des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger und das Schul- und Hochschulregister verknüpft. Bei den Datenverknüpfungen wurde, um alle Datenschutzbestimmungen zu erfüllen, das bereichspezifische Personenkennzeichen verwendet, das keinen Rückschluss auf Personen erlaubt. Anstelle der aufwändigen Ermittlung des Hauptwohnsitzes bei unklaren Fällen (Befragung der Personen) wird ein statistisches Verfahren angewendet, das von der Statistik Austria in Abstimmung mit Städtebund, Gemeindebund und Bundesländern entwickelt wurde und sich auf die Erfahrungen der Wohnsitzanalyse der Probezählung 2006 stützt.
Registerzählung, Probezählung 2006
Das Registerzählungsgesetz BGBl. I Nr. 33/2006 vom 16. März 2006 stellt eine Zäsur in der Geschichte der Volks-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählungen in Österreich dar. Erstmalig werden die Informationen nicht von den Bürgern eingeholt, sondern den vorliegenden Verwaltungsregistern entnommen.
Die Probezählung 2006 war eine Vollerhebung und diente der Evaluierung der für die Registerzählung 2011 vorgesehenen Datenquellen und Verfahren. Der Stichtag der Probezählung war der 31. Oktober 2006.
90-Tage-Regel (§ 7 Abs. 3 Registerzählungsgesetz): Die 90-Tage-Regel besagt, dass Personen mit Hauptwohnsitz zum Stichtag 31.10.2006 nur dann gezählt werden, wenn sie sich um den Stichtag herum mehr als 90 Tage in Österreich aufgehalten haben.
180-Tage-Regel (§ 7 Abs. 2 Registerzählungsgesetz): Die 180-Tage-Regel besagt, dass Personen, die um den Stichtag herum weniger als 180 Tage in einer Gemeinde gewohnt hatten und danach wieder in die Gemeinde zurückzogen, aus der sie vorher gekommen waren, nicht in der Gemeinde gezählt wurden, in der sie zum Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, sondern in der Gemeinde des früheren und auch späteren Hauptwohnsitzes.

Weitere Informationen:

Bericht über die Probezählung (PDF 10MB)

"Mini"-Registerzählung - Finanzausgleich - Gemeindetabelle

Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion Bevölkerung, Statistik Austria:  
Mag. Manuela Lenk, Tel.: (01) 71128-8283 bzw. manuela.lenk@statistik.gv.at

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