Wien, 2009
Der Vergleich der neu ermittelten Bevölkerungsanteile der Bundesländer mit denen der Volkszählung 2001 an der österreichischen Gesamtbevölkerung zeigt einen Zuwachs für das Bundesland Wien, Verluste für die Steiermark, Oberösterreich und Kärnten.
Gegenüber dem Stichtagsbestand des Zentralen Melderegisters
vom
Aufgrund des statistischen Verfahrens wurden
Aufgrund der 180-Tage-Regel wurden
| Methodische Informationen, Definitionen: Bei der "Mini"-Registerzählung werden von der Statistik Austria 43 Verwaltungsregister wie z. B. das Zentrale Melderegister, der Datenbestand des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger und das Schul- und Hochschulregister verknüpft. Bei den Datenverknüpfungen wurde, um alle Datenschutzbestimmungen zu erfüllen, das bereichspezifische Personenkennzeichen verwendet, das keinen Rückschluss auf Personen erlaubt. Anstelle der aufwändigen Ermittlung des Hauptwohnsitzes bei unklaren Fällen (Befragung der Personen) wird ein statistisches Verfahren angewendet, das von der Statistik Austria in Abstimmung mit Städtebund, Gemeindebund und Bundesländern entwickelt wurde und sich auf die Erfahrungen der Wohnsitzanalyse der Probezählung 2006 stützt. Registerzählung, Probezählung 2006 Das Registerzählungsgesetz BGBl. I Nr. 33/2006 vom 16. März 2006 stellt eine Zäsur in der Geschichte der Volks-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählungen in Österreich dar. Erstmalig werden die Informationen nicht von den Bürgern eingeholt, sondern den vorliegenden Verwaltungsregistern entnommen. Die Probezählung 2006 war eine Vollerhebung und diente der Evaluierung der für die Registerzählung 2011 vorgesehenen Datenquellen und Verfahren. Der Stichtag der Probezählung war der 31. Oktober 2006. 90-Tage-Regel (§ 7 Abs. 3 Registerzählungsgesetz): Die 90-Tage-Regel besagt, dass Personen mit Hauptwohnsitz zum Stichtag 180-Tage-Regel (§ 7 Abs. 2 Registerzählungsgesetz): Die 180-Tage-Regel besagt, dass Personen, die um den Stichtag herum weniger als 180 Tage in einer Gemeinde gewohnt hatten und danach wieder in die Gemeinde zurückzogen, aus der sie vorher gekommen waren, nicht in der Gemeinde gezählt wurden, in der sie zum Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, sondern in der Gemeinde des früheren und auch späteren Hauptwohnsitzes. |
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Weitere Informationen:
Bericht über die Probezählung (PDF 10MB)
"Mini"-Registerzählung - Finanzausgleich - Gemeindetabelle
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