Wien, 2008
Im Jahr 2007 erfolgten 88,4% (2006: 88,1%) aller
Scheidungen in beiderseitigem Einvernehmen (§55a Ehegesetz:
Insgesamt 42,5% aller im Jahr 2007 geschiedenen
Ehen
Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2007 geschiedenen Ehen war mit 9,2 Jahren um 0,2 Jahre länger als im Jahr davor. Ingesamt bestanden fast die Hälfte (47,4%) aller geschiedenen Ehen zehn Jahre oder länger. Innerhalb des ersten Ehejahres wurden 1,4% geschieden, in zwei Fällen endete die Ehe bereits innerhalb des ersten Monats durch Scheidung. Weitere 7,2% der Ehen dauerten weniger als zwei Jahre. Fast ein Drittel der Scheidungen erfolgte in den ersten fünf Ehejahren (31,8%), weitere 58,1% nach fünf bis unter 25 Jahren. Jedes zehnte Ehepaar trat erst nach der Silberhochzeit den Gang zum Scheidungsrichter an, zwanzig Paare beschlossen, erst nach der Goldenen Hochzeit getrennte Wege zu gehen.
Im Jahr 2007 war das mittlere Scheidungsalter (Median) der Männer bei der Scheidung 41,6 Jahre, jenes der Frauen 39,3 Jahre. Es lag damit jeweils um ca. 0,5 Jahre höher als im Jahr davor bzw. rund vier Jahre über dem noch vor zehn Jahren verzeichneten Wert (Scheidungsalter 1997: Mann 37,7 und Frau 35,1 Jahre). Die zwei ältesten Männer traten mit 90 Jahren den Gang zum Scheidungsrichter an, die älteste Frau mit 87 Jahren.
Die Gesamtscheidungsrate war auch 2007 in Wien mit 64,2% deutlich höher als im österreichischen Durchschnitt, und in Tirol mit 37,9% deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Auch in allen anderen Bundesländern lag die Rate unter dem Österreichwert. Die Rangfolge lautet dabei: Niederösterreich (48,3%), Steiermark (47,5%), Vorarlberg (46,8%), Salzburg (45,1%), Kärnten (41,7%), Oberösterreich (41,1%), Burgenland (39,8%).
Pro Monat wurden 2007 durchschnittlich
| Methodische Informationen, Definitionen: Die Aufarbeitung der
Ehescheidungen erfolgt jährlich auf Basis der Meldungen der 140 Bezirksgerichte
Österreichs, die Veröffentlichung nach dem bis zur Scheidung gemeinsamen
Aufenthaltsort der geschiedenen Eheleute; falls ein solcher nicht gegeben
ist, nach jenem des Mannes und falls auch dieser nicht bekannt ist,
nach jenem der Frau. Ehescheidungen von in Österreich wohnhaften Personen (Hauptwohnsitz), die im Ausland stattfinden sind statistisch nicht erfasst. In Österreich stattfindende Ehescheidungen von im Ausland wohnhaften Personen – ihre Zahl betrug im Jahr 2007 52 – werden zwar erhoben und aufgearbeitet, sind aber in den publizierten Daten nicht enthalten. |
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