9.067-036/08

Anstieg der kollektivvertraglichen Brutto-Mindestlöhne und -gehälter im Jahresdurchschnitt 2007 um rund 2,5% 
KORREKTUR vom 13. März 2008

Wien, 2008-02-25 – Die durchschnittliche Steigerung der Brutto-Mindestlöhne und -gehälter im Jahr 2007 betrug laut Tariflohnindex 2006 (TLI 2006) der Statistik Austria rund 2,5%. Die Jahresveränderung betrug für Arbeiterinnen und Arbeiter +2,5%, für Angestellte ebenfalls +2,5% und für öffentlich Bedienstete +2,4%.

Eine Analyse der durchschnittlichen Steigerungsraten seit 1987 zeigt einen besonders hohen Anstieg der Brutto-Mindestlöhne und –gehälter in den Jahren 1990 bis 1993 mit Steigerungsraten von 4,9% bis 6,8%. Die Zunahme im Jahr 2007 liegt mit 2,5% in der Größenordnung der letzten Jahre (2006: 2,7%, 2005: 2,3%, 2004: 2,1%).

Der Tariflohnindex ist ein Indikator für die Entwicklung der Mindestlöhne und –gehälter in Österreich. Mit der Revision des Tariflohnindex im Jahr 2006 wurde der Index um einige Bereiche erweitert, das Gewichtungsschema aktualisiert und die Publikationsreihen den aktuellen Wirtschaftsklassifikationen angepasst. Für das Jahr 2007 liegen erstmals Ergebnisse des neuen Tariflohnindex 2006 vor. Seit dem Berichtsmonat Jänner 2008 ersetzt er den Tariflohnindex 1986 und stellt damit einen aktuellen Indikator für die Entwicklung der Mindestlöhne und –gehälter in Österreich dar.

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Steigerung der Bruttomindestlöhne und -gehälter
JahrSteigerung der Mindestlöhne und  
-gehälter (Jahresdurchschnitt)
19873,5%
19882,2%
19893,9%
19905,6%
19916,8%
19925,6%
19934,9%
19943,5%
19953,5%
19962,4%
19971,8%
19982,2%
19992,5%
20002,0%
20012,7%
20022,4%
20032,2%
20042,1%
20052,3%
20062,7%
20072,5%
Methodische Informationen, Definitionen: Der Tariflohnindex 2006 (TLI 2006; Basis 2006=100) stellt einen aktuellen Indikator für die Entwicklung der Mindestlöhne und –gehälter in Österreich dar. Der Index misst die Veränderungen von Brutto-Mindestlöhnen und –gehältern, die durch Kollektivverträge (KVs), einem KV gleichgestellte Betriebsvereinbarungen, Mindestlohntarife oder durch Gesetze festgelegt werden und damit für 95% der unselbstständig Beschäftigten in Österreich relevant sind. Die Entwicklung der Ist-Löhne (= Mindestlohn + Überzahlung) kann durch den TLI nicht beobachtet werden.
Die in den Index eingehenden Mindestlöhne decken einen möglichst großen Teil der Lohn- und Gehaltsbestandteile (Grundlohn, Zulagen) ab, auf die ein kollektivvertraglicher bzw. gesetzlicher Anspruch für alle Beschäftigten besteht und die mit der ausgewählten Indexposition (dem ‚job-slot’) eindeutig verbunden sind. Das bedeutet, dass zum Beispiel allgemein gültige Zulagen berücksichtigt werden, von der Person des Arbeitnehmers abhängige Leistungen (Prämien, Haushaltszulage, Kinderzulage usw.) hingegen nicht.

Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion Bevölkerung, Statistik Austria:  
Mag. Markus BÖNISCH, Tel. (01) 71128-8281 bzw. markus.boenisch@statistik.gv.at

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