Politische Bezirke

Das Bundesgebiet gliedert sich in 98 Politische Bezirke und zwar 15 Statutarstädte und 83 Landbezirke. Die Politischen Bezirke stellen die unterste Verwaltungseinheit der staatlichen Verwaltung dar.

Sie umfassen jeweils den Bereich aller Gemeinden, für die eine bestimmte Bezirkshauptmannschaft als Verwaltungsbehörde zuständig ist. Bei gleich- bzw. ähnlich lautenden Politischen Bezirken wurden – um Verwechslungen zu vermeiden – in Klammer die Zusätze „Stadt“ bzw. „Land“ angefügt. Diese Zusätze stellen jedoch keinen Bestandteil des offiziellen Namens dar. Die 3-stellige Kennziffer des Politischen Bezirkes setzt sich zusammen aus einer Stelle für das Bundesland (1 für Burgenland, 2 für Kärnten, 3 für NÖ, 4 für OÖ, 5 für Salzburg, 6 für Steiermark, 7 für Tirol, 8 für Vorarlberg und 9 für Wien) plus 2-stelliger Laufnummer, wobei die Statutarstädte den Landbezirken vorangestellt sind.

Zusammenlegung der Pol. Bez. Judenburg und Knittelfeld zum Pol. Bez. Murtal

Bezug nehmend auf der Mittteilung  der Steiermärkischen Landesregierung, dass die zur Zusammenführung der beiden Politischen Bezirke Knittelfeld und Judenburg zu einem neuen Bezirk „Murtal“ erforderlichen formalen Schritte seitens des Landes Steiermark nunmehr vollinhaltlich erfolgt sind, wird die endgültige Neufestsetzung der Bezirkskennziffer und Gemeindekennziffern vorgenommen (siehe Tabelle Zusammenlegung der Pol. Bezirke Knittelfeld - Judenburg zum Pol. Bezirk Murtal).

Der diesbezügliche Beschluss des Landtags Steiermark erfolgte am 18.10.2011, die darauf aufbauende Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark erfolgte per Regierungsbeschluss vom 20.10.2011. Damit sind die seitens des Landes Steiermark erforderlichen formalen Schritte zur Zusammenführung dieser beiden politischen Bezirke abgeschlossen. Gesetzes- und Verordnungsbeschluss wurden per 21.10.2011 an das Bundeskanzleramt zur Zustimmung geschickt. Nach deren Einlangen können Gesetz und Verordnung kundgemacht werden (geplant: im Dezember) und in Kraft treten.

Die Aufstellung der durch die Bezirkszusammenlegung erforderlichen Änderungen beinhaltend die alte Gemeindekennziffer und die neue endgültige Bezirks- und Gemeindekennziffer. Die Vergabe der neuen Gemeindekenziffer erfolgte anhand der alphabetischen Reihung der Gemeindenamen.

Interaktive Karte

 

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Datenpakete

Paket Bevölkerungsstand 2011 - BezirkeZIP
Paket Abgestimmte Erwerbsstatistik 2008 - BezirkeXLSX
Proberegisterzählung 2006 - Paket B - Bevölkerung - BezirkeZIP
Proberegisterzählung 2006 - Paket C - Gebäude und Wohnungen - BezirkeZIP
Proberegisterzählung 2006 - Paket S - Schülerinnen und Schüler - BezirkeZIP


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