Ursprünglich wurde unter dem Begriff „Ortschaft“ eine Gesamtheit von Häusern verstanden, die durch eine gemeinsame Konskriptionsnummerierung zusammengefasst war. Da dieses Nummerierungssystem jedoch nur mehr in einem Teil der Ortschaften besteht, weil es vielfach durch benannte Straßen mit Orientierungsnummern ersetzt wurde, kann die Gliederung einer Gemeinde in Ortschaften auch auf anderen Gegebenheiten wie etwa räumliche Trennung, ehemalige Gemeinde und anderem beruhen.
Die regionale Ausweisung nach Ortschaften erfolgt ausschließlich mit der Zweckausrichtung für die Verwendung für statische Zwecke und hat schon lange Tradition, wie z.B. bei der Darstellung von Ergebnissen der seit 1869 in Österreich durchgeführten Volkszählungen. Die Abgrenzung der Ortschaften erfolgt entweder aufgrund landesgesetzlicher Regelungen oder aufgrund historisch ableitbarer Begebenheiten. Ist beides nicht oder nicht mehr zutreffend, dann wird die Ortschaft der Gemeinde gleichgesetzt. Eine Ortschaft sagt aber nichts über die Struktur der Siedlung aus. Sie kann vielmehr jede Siedlungsform, ausgehend von geschlossenen Siedlungen wie Städten, Märkten, Dörfern und Weilern bis zur reinen Streusiedlung, sowie alle möglichen Kombinationen dieser Siedlungsformen, umfassen.