Gemeinden

Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 bis 120) ist der Wirkungsbereich der Gemeinde ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener, das heißt, dass die Gemeinde sowohl eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel ist. Das Gemeindeverzeichnis bildet diese Verwaltungsgliederung ab. Es enthält alle Gemeinden Österreichs, der Gemeinde ist eine 5-stellige Gemeindekennziffer (GKZ) zugeordnet. Die Vergabe der Gemeindekennziffer obliegt Statistik Austria (Adressregisterverordnung – AdrRegV, BGBl. 218/2005, §1).

Die 1. Stelle der Gemeindekennziffer bildet das Bundesland ab, die ersten 3 Stellen sind ident mit der Politischen Bezirkskennziffer.

Für statistische Erhebungen bzw. Auswertungen wird ein erweitertes Verzeichnis angeboten. Der Gemeinde ist ein Gemeindecode (GCD) zugeordnet. Mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien, diese ist nach den 23 Wiener Gemeindebezirken aufgegliedert, ist der Gemeindecode ident mit der Gemeindekennziffer. Dies bedeutet, dass in der Verwaltungsgliederung Wien als eine Kennziffer (90001) geführt wird, in der Gliederung nach Gemeindecodes stellen die Wiener Gemeindebezirke jeweils einen eigenen Code dar (90101 bis 92301). Zusätzlich werden je Gemeinde der Status (SS = Statutarstadt, ST = Stadtgemeinde, M = Marktgemeinde und blank = Gemeinde ohne Status), sowie die Postleitzahl des Gemeindeamtes und weitere Postleitzahlen der Zustellpostämter ausgewiesen.

Zusammenlegung der Pol. Bez. Judenburg und Knittelfeld zum Pol. Bez. Murtal

Bezug nehmend auf der Mittteilung  der Steiermärkischen Landesregierung, dass die zur Zusammenführung der beiden Politischen Bezirke Knittelfeld und Judenburg zu einem neuen Bezirk „Murtal“  erforderlichen formalen Schritte seitens des Landes Steiermark nunmehr vollinhaltlich erfolgt sind, wird die endgültige Neufestsetzung der Bezirkskennziffer und Gemeindekennziffern vorgenommen (siehe Tabelle Zusammenlegung der Pol. Bezirke Knittelfeld - Judenburg zum Pol. Bezirk Murtal).

Der diesbezügliche Beschluss des Landtags Steiermark erfolgte am 18.10.2011, die darauf aufbauende Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark erfolgte per Regierungsbeschluss vom 20.10.2011. Damit sind die seitens des Landes Steiermark erforderlichen formalen Schritte zur Zusammenführung dieser beiden politischen Bezirke abgeschlossen. Gesetzes- und Verordnungsbeschluss wurden per 21.10.2011 an das Bundeskanzleramt zur Zustimmung geschickt. Nach deren Einlangen können Gesetz und Verordnung kundgemacht werden (geplant: im Dezember) und in Kraft treten.

Die Aufstellung der durch die Bezirkszusammenlegung erforderlichen Änderungen beinhaltend die alte Gemeindekennziffer und die neue endgültige Bezirks- und Gemeindekennziffer. Die Vergabe der neuen Gemeindekenziffer erfolgte anhand der alphabetischen Reihung der Gemeindenamen.

Interaktive Karte

Regionale Datenpakete

Statistik Austria bietet zurzeit jährlich das Paket Bevölkerungsstand (Stand 1. Jänner verfügbar ab Juni), Daten der Abgestimmten Erwerbsstatistik und Daten aus der Proberegisterzählung 2006 an. Details sind im Dokument Regionale Datenpakete - Daten und Preise (PDF, 142KB) zu finden. Für Bestellungen verwenden Sie bitte das entsprechende Bestellformular (PDF, 157KB).

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Zusammenlegung der Pol. Bezirke Knittelfeld - Judenburg zum Pol. Bezirk MurtalPDFXLSX
Gemeinden sortiert nach Gemeindekennziffer mit Status und Postleitzahlen (XLS ca. 340KB)PDFXLS
Gemeinden sortiert nach Gemeindenamen mit Status und Postleitzahlen (XLS ca. 340KB)PDFXLS
Gemeinden sortiert nach Gemeindekennziffer mit Status und Postleitzahlen (CSV ca. 100KB)CSV
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Gemeinden sortiert nach Gemeindenamen mit Status und Postleitzahlen (XML als ZIP ca. 500KB)ZIP
Gemeinden sortiert nach Gemeindenamen mit Status und Postleitzahlen (CSV ca. 100KB)CSV
Gemeindeänderungen ab 1945 (Vereinigungen, Teilungen, Namens- u. Statusänderungen)XLSX

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Paket Abgestimmte Erwerbsstatistik 2008 - GemeindenXLSX


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