Die Finanzamtsbereiche spiegelten bis zum 31.12.2020
die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter der Finanzverwaltung wider.
Ab 1.1.2021 ist nun das Finanzamt Österreich für alle Finanzamtsangelegenheiten
zuständig. (https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden.html)