Im Jahr 2008 wurde eine Verordnung 453/2008 der Europäischen Kommission über die Durchführung einer Erhebung über offene Stellen (Job Vacancies) in allen Ländern der Europäischen Union erlassen. In Ergänzung zu den Statistiken über das Arbeitskräfteangebot wird damit zusätzlich die Nachfrage nach Arbeitskräften EU-weit erhoben und laufend quartalsweise analysiert.
Neben dieser Verordnung, die nur die Erhebung der Anzahl an offenen Stellen erfordert, besteht seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auch der Bedarf an Zahlen über den Mangel an Facharbeitskräften sowie über die Struktur der offenen Stellen.
Die Grundgesamtheit der Erhebung stellen alle Unternehmen
mit mindestens einem unselbständig Beschäftigten dar, wobei österreichweit
insgesamt rund
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind durch EU-Recht zur Durchführung der Offene-Stellen-Erhebung gemäß Verordnung 453/2008 (PDF 51KB) der Europäischen Kommission zur Offene-Stellen-Erhebung (Job Vacancy Survey) verpflichtet.