Auskunftspflicht
Die grundsätzliche Auskunftspflicht bezieht alle
Unternehmen (Ein- und Mehrbetriebsunternehmen), unternehmerischen Teilorganisationen
(Betriebe), Arbeitsgemeinschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von
Körperschaften öffentlichen Rechts ein, die den Abschnitten der ÖNACE 2008
- Bergbau und
Gewinnung von Steinen und Erden (Abschnitt B der ÖNACE 2008),
- Herstellung
von Waren (Abschnitt C der ÖNACE 2008),
- Energieversorgung
(Abschnitt D der ÖNACE 2008),
- Wasserversorgung;
Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(Abschnitt E der ÖNACE 2008) und
- Bau (Abschnitt F
der ÖNACE 2008)
zuzuordnen sind und diese Tätigkeiten oder eine mit
diesen Tätigkeiten verbundene Dienstleistung selbständig, regelmäßig
und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen
Vorteils ausüben.
In Entsprechung des Zieles maximaler Respondentenentlastung
kommen im Rahmen der primärstatistischen Erhebungen nachstehende, in
Konjunkturstatistik-Verordnung (BGBl. II Nr. 315/2007 vom 14. November 2007)
normierte Schwellenwerte zur Anwendung:
- Grundsätzliche
Auskunftspflicht aller Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten gemäß
den EU-Rechtsnormen,
- unterhalb dieser
Beschäftigtenschwelle nur dann, wenn in einem bestehenden Wirtschaftszweig
(ÖNACE 2008 Abteilung) durch die bereits im Sinne der grundsätzlichen
Auskunftspflicht einbezogenen Unternehmen weniger als 90% des Gesamtumsatzes
repräsentiert werden. In diesen Fällen sind auch alle Unternehmen
auskunftspflichtig, welche am 30. September des der Berichtsperiode
vorangegangenen Kalenderjahres (z.B. für das Erhebungsjahr 2012 war
dies der 30. September 2011) im Zeitraum der diesem Stichtag vorangegangenen
12 Kalendermonate (z.B. für das Erhebungsjahr 2012: Oktober 2010 bis
September 2011) in Summe einen Umsatz (exkl. USt.) von mindestens einer Million
Euro erzielten.
Details über die Auskunftspflicht für die Referenzjahre 2008
bis 2012 können dem Dokument „Abgrenzung der Erhebungsmasse 2008 bis 2012“
(PDF; 153 KB), für die Referenzjahre 1996 bis 2007 dem Dokument „Abgrenzung der Erhebungsmasse 1996 bis 2007“
(PDF; 42 KB) entnommen werden.