Bei einer Registerzählung werden die Merkmale der Erhebungseinheiten nicht über Fragebogen bei den Personen selbst erhoben sondern überwiegend Verwaltungsregistern entnommen.
Die Volkszählung 2001 war die letzte konventionelle Volkszählung in Österreich, die über Fragebogen erhoben wurde. Im Juni 2000 beschloss der Ministerrat, die Zählung 2011 als Registerzählung durchzuführen. Daher erfolgten schon bei der Volkszählung 2001 die ersten Vorbereitungsarbeiten, um geeignete Verwaltungsregister aufzubauen.
Die Probezählung fand zum Stichtag 31. Oktober 2006 statt, die Echtzählung am 31. Oktober 2011.
Die Bundesanstalt Statistik Österreich erstellte im April 2008 einen Bericht an die Bundesregierung unter Einschluss der Ergebnisse und ihrer Evaluierung. Auf der Homepage der Bundesanstalt Statistik Österreich wurden Ergebnisse der Probezählung publiziert (u. a. im „Ein Blick auf die Gemeinde“)
Der Umfang der zu erhebenden Daten aus den einzelnen Verwaltungsbereichen wird nicht über den der Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung sowie Arbeitsstättenzählung 2001 hinausgehen. Jedoch werden im Vergleich zur Zählung 2001 Erhebungen des Berufs, der Umgangssprache, bestimmte Eigenschaften des Pendlerverhaltens (Zeitaufwand, Art des Verkehrsmittels sowie Pendelhäufigkeit) nicht mehr möglich sein, da derartige Daten nicht in den Registern und Verwaltungsdateien enthalten sind. Bei der Probezählung 2006 wurden zudem keine Daten über das Religionsbekenntnis und die Umgangssprache erhoben. Alle Daten werden auf Gemeindeebene zur Verfügung stehen.
Bestehende Lücken in den verfügbaren Register- und Verwaltungsdaten werden durch fundierte Schätzungen geschlossen. Diese werden mit Hilfe geeigneter statistischer Verfahren durchgeführt. Das ist allerdings teilweise auch bei den bisherigen Großzählungen der Fall gewesen, die ebenfalls Lücken und Inkonsistenzen aufgewiesen hatten, die bereinigt werden mussten.
Beruf: Wird laufend beim Mikrozensus als ISCO 4-Steller erhoben und steht damit als großes, für Bundesländer repräsentatives Stichprobenergebnis zur Verfügung. Die Novellierung des Registerzählungsgesetzes erlaubt Schätzverfahren bezüglich des Merkmals „Beruf“.
Umgangssprache/ Religionsbekenntnis: Der zuständige BM kann durch Verordnung eine Vollerhebung der Umgangssprache in personenbezogener Form und eine Vollerhebung des Religionsbekenntnisses in nicht personenbezogener Form anordnen, wenn es für die Erfüllung von Bundesaufgaben unbedingt erforderlich ist. Diese Vollerhebungen können auch nur in Teilen des Bundesgebiets durchgeführt werden. Bei der Probezählung 2006 waren diese Fragen jedenfalls nicht zulässig.
Die Daten über Personen sind gemäß § 6 Abs. 2 RZG mit dem verschlüsselten bPK AS sowie dem verschlüsselten bPK des betroffenen Tätigkeitsbereichs an Statistik Austria zu übermitteln. Statistik Austria erhält auf diese Weise einen vollständig anonymisierten Datenbestand. Diesen kann sie dann mit anderen, auf dieselbe Weise anonymisierten und mit demselben bPK AS versehenen Datenbestand einer anderen registerführenden Einrichtung verknüpfen.
Auf diese Weise ist ein besserer Datenschutz gewährleistet als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der Zählorgane, die derselben Gemeinde angehörten und oft ein Naheverhältnis durch Nachbarschaft oder Bekanntschaft zur gezählten Bevölkerung hatten, die Zählung durchführen und die Ergebnisse überprüfen mussten.
Das bPK (= bereichspezifisches Personenzeichen) entstammt dem E-Government-Gesetz und dient dazu, Personendatensätze ohne Verwendung des Namens in Datenanwendungen völlig anonym zu handhaben.
In Zusammenarbeit mit den für den Datenschutz und das e-Government zuständigen Stellen im Bundeskanzleramt wurde ein Erhebungs- und Zusammenführungsverfahren entwickelt, das den direkten Personenbezug der an Statistik Austria anzuliefernden Daten eliminiert und dennoch eine Verknüpfung erlaubt.
Dieses Verfahren wird durch das e-Government-Gesetz ermöglicht, indem jede für die Registerzählung relevante registerführende Einrichtung ihren an Statistik Austria zu liefernden Datenbestand mit einem von der Stammzahlenregisterbehörde (das ist die Datenschutzkommission) generierten "bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik" (bPK AS: Dieses 172-stellige bPK wird für jede Person auf Grund ihrer Identitätsdaten (Name, Geburtsdatum, …) von der Stammzahlenregisterbehörde aus der Stammzahl und diese wiederum aus der ZMR-Zahl abgeleitet, mittels Zufallsverfahren verschlüsselt und an die registerführenden Stellen übermittelt.) versieht, der nur von Statistik Austria entschlüsselt werden kann und keinerlei Rückschlüsse auf bestimmbare Personen ermöglicht.
Registerzählungen finden in verschiedensten Ländern statt. U. a. in Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden und Slowenien.
Das Prinzip der Redundanz ist das entscheidende Kennzeichen der österreichischen Registerzählung: Erhebungsgegenstände und ihre Merkmale werden nach Möglichkeit nicht nur jeweils aus einer einzigen Datenquelle gewonnen, sondern aus sämtlichen verfügbaren Verwaltungsregistern und sonstigen Verwaltungsdatenquellen sowie aus statistischen Registern. Zum Zweck der Erhebung und Konsistenzprüfung der Merkmale werden Datenquellen aus 15 verschiedenen Registerbereichen miteinander verknüpft und abgeglichen.
Des weiteren wird durch die Verwendung von Registerdaten eine tiefgliedrigere Auswertung der darin enthaltenen Merkmale ermöglicht: Lange Zeit musste man in Österreich mit Verwaltungsgliederungen (Bundesländer, Politische Bezirke, Gemeinden) und deren weiterer hierarchischen Untergliederung, den Statistischen Zählsprengeln, das Auslangen finden. Aber erst durch den Umstieg auf eine koordinatengebundene Speicherung der Individualdaten ist man in der Lage, statistische Daten auf der Basis von regionalstatistischen Rastern mit jeweils unterschiedlicher Zellengröße anzubieten. Regionalstatistische Raster sind flächendeckend, regelmäßig, hierarchisch, unterteilbar bzw. zusammenfügbar. Dadurch sind sie für kleinsträumliche, regionale, überregionale und gesamtstaatliche Untersuchungen gleich gut verwendbar. Sie sind von Verwaltungsgrenzen und somit von eventuellen Grenzänderungen unabhängig und erlauben daher eine rein sachbezogene Gebietsabgrenzung.
Dänemark. Dänemark ist nicht nur eines der wenigen Länder, die eine vollständige Registerzählung durchführen, es war 1981 auch das erste Land, welches komplett von der traditionellen Volkszählung auf die Registerzählung umgestiegen ist.
Die Registerzählung kennt drei originäre Erhebungsgegenstände, mit weiteren daraus abgeleiteten Gegenständen:
Volkszählung
Arbeitsstättenzählung
Gebäude- und Wohnungszählung
Der Merkmalskatalog orientiert sich an dem der Zählung 2001, wobei auf Personenebene einige Merkmale, die noch 2001 erhoben wurden, nicht mehr oder regional stark eingeschränkt dargestellt werden können.
Erhobene Merkmale werden unter anderem sein:
Demographie:
Bildung:
Haushalte, Familien:
Pendler:
Erwerbsmerkmale:
Arbeitsstätten:
Gebäude und Wohnungen:
Zu den nicht mehr bzw. eingeschränkt erhebbaren Merkmalen zählen:
In Österreich stützt sich die Registerzählung auf 15 Registerbereiche, wobei zwischen Basisregistern und Vergleichsregistern unterschieden wird. Vergleichsregister werden zur Qualitätssicherung der Basisdaten herangezogen, mittels denen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erhebungsmerkmale überprüft werden kann.
Basisregister:
Vergleichsregister:
Sämtliche von den verschiedenen Registern und Verwaltungsdateninhabern gelieferten Daten der Volkszählung wurden über das „bereichsspezifische Personenkennzeichen Amtliche Statistik“ miteinander verknüpft.
Kein Unterschied. Der Begriff Registerzählung verweist nur auf die spezielle Variante, wie die Daten erhoben werden. Korrekterweise müsste man in „Registerzählung“ und „Konventionelle Volkszählung“ unterscheiden.
Die Volkszählung gibt es weiterhin. Es ändert sich nur die Methode, wie die Daten erhoben werden; nicht mehr über Fragebogen sondern direkt über die vorliegenden Daten aus den Verwaltungsregistern. Diese neue Methode ist kostengünstiger als die alte, im Verhältnis 1:7.
Volkszählungen sind notwendig, um alle zehn Jahre einen genauen Überblick über den Bevölkerungsstand, die Anzahl der Gebäude, Wohnungen und Arbeitsstätten zu erhalten. Diese Daten werden von Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Medien und der Bevölkerung benötigt, um Vorhaben planen, durchführen und einschätzen zu können. Besonders wichtig ist die Ermittlung der Bevölkerungszahl für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Bürgerzahl (= österreichische Staatsangehörige) für Wahlen.
Vorteile:
Registerzählungen werden statt konventionellen Volkszählungen durchgeführt, weil
Nachteile:
Durch optimale Nutzung bestehender Register und Verwaltungsdaten,
soll eine Registerzählung trotz fehlender primärstatistischer Erhebung ein bestmögliches Abbild der Realität zu vertretbaren Kosten liefern.
November 2011 – Präsentation erster Ergebnisse der Registerzählung:
vorläufige Bevölkerungszahl
November 2012 – Ergebnisse der „Mini“-Registerzählung 2010
Juni 2013 – Veröffentlichung der Bevölkerungszahl der Registerzählung 2011
Zweites Halbjahr 2013 – Publikation der Detailergebnisse der Registerzählung 2011
National gibt es die Ergebnisse der Probezählung
2006, bei erstmals eine komplette Registerzählung durchgeführt wurde,
zusammen mit einer Begleiterhebung über
Ja, 2011 werden erstmals auch die Arbeitsstätten (und Unternehmen) des land- und forstwirtschaftlichen Bereichs mitgezählt.