Konzept

Die „Mini“-Registerzählung hat von den Ergebnissen der letzten Register- bzw. Probezählung 2006 auszugehen. Es war daher notwendig, im Rahmen der Probezählung die Wohnsitzanalyse, welche Hauptwohnsitzmeldungen des Zentralen Melderegisters für Zählungszwecke verifiziert bzw. falsifiziert - unabhängig vom Meldewesen, flächendeckend für ganz Österreich durchzuführen. Damit wurde für jede Gemeinde die Nichtanerkennungsquote für den Bevölkerungsstand der Probezählung 2006 festgestellt.

Das grundsätzliche Procedere der „Mini“-Registerzählung, die Zusammenführung der verschiedenen Register unterscheidet sich nicht von der Probe- bzw. der eigentlichen Registerzählung. Es tritt lediglich an Stelle der Wohnsitzanalyse gemäß § 5 Abs. 5 Registerzählungsgesetz (Befragung der Personen bei unklarem Hauptwohnsitz) ein statistisches Verfahren, das auf den Erfahrungen der Probezählung basiert.

Erstmals wurde im Rahmen der „Mini“-Registerzählung  im November 2009 die Volkszahl für den Stichtag 31.10.2008 für das Finanzjahr 2010 veröffentlicht.