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Finanzausgleich – jährliche „Mini“Registerzählungen ab 31. Oktober 2008

Das im Dezember 2007 erlassene Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) bestimmt, dass ab dem Finanzjahr 2009 die Bundesanstalt Statistik Österreich nach §9 Abs. 9 die Bevölkerungszahl (Volkszahl) für den Finanzausgleich jährlich für den 31.10. zu ermitteln hat. Diese Bevölkerungszahl ist das Ergebnis der „Mini“-Registerzählung mit Stichtag 31.10.2008.

Die „Mini“-Registerzählung hat von den Ergebnissen der letzten Register- bzw. Probezählung 2006 auszugehen. Es war daher notwendig, im Rahmen der Probezählung die Wohnsitzanalyse, welche Hauptwohnsitzmeldungen des Zentralen Melderegisters für Zählungszwecke verifiziert bzw. falsifiziert - unabhängig vom Meldewesen, flächendeckend für ganz Österreich durchzuführen. Damit wurde für jede Gemeinde die Nichtanerkennungsquote für den Bevölkerungsstand der Probezählung 2006 festgestellt.

Das grundsätzliche Procedere der „Mini“-Registerzählung, die Zusammenführung der verschiedenen Register unterscheidet sich nicht von der Probe- bzw. der eigentlichen Registerzählung. Es tritt lediglich an Stelle der Wohnsitzanalyse gemäß § 5 Abs. 5 Registerzählungsgesetz (Befragung der Personen bei unklarem Hauptwohnsitz) ein statistisches Verfahren, das auf den Erfahrungen der Probezählung basiert.

Die im November 2009 veröffentlichte endgültige Volkszahl für den Stichtag 31.10.2008 liefert für das Finanzjahr 2009 revidierte Zahlen und für das Finanzjahr 2010 endgültige Zahlen.