Validierungsstudie
SARS-CoV-2 -Antikörpertests
- Was ist die experimentelle Validierungsstudie
zu SARS-CoV
-2 -Antikörpertests? - Wann findet die Erhebung statt?
- Wer führt die Studie durch?
- Welche rechtliche Basis hat die Studie?
- Wie wird man für die Studie ausgewählt?
- Ist die Studienteilnahme gesetzlich verpflichtend?
- Wie läuft die Studie ab?
- Welche Fragen werden bei der Erhebung gestellt?
- Wie werden Ihre Daten geschützt?
- Was passiert mit den Ergebnissen?
- Kontakt
Was ist die experimentelle Validierungsstudie
zu SARS-CoV-2 -Antikörpertests?
Derzeit sind viele der erhältlichen SARS-CoV
Experimentell im Sinne der amtlichen Statistik ist die Studie insofern, als sie nicht auf die Erstellung publizierbarer Ergebnisse über gesellschaftliche oder wirtschaftliche Sachverhalte ausgerichtet ist. Statistik Austria will mit dieser experimentellen Studie die Wissenschaft bei der Erforschung einer aktuell sehr wichtigen Fragestellung mit Daten unterstützen.
Wann findet die Erhebung statt?
Die Erhebung wird zwischen 22. und 25. April 2020 durchgeführt.
Sie besteht aus einem Fragebogenteil und einem mehrteiligen SARS-CoV
Wer führt die Studie durch?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) führt Statistik Austria die Studie in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) sowie der Medizinischen Universität Wien durch. Die Analysen zur Validität der Testverfahren werden ausschließlich von der Medizinischen Universität Wien durchgeführt. Statistik Austria unterstützt diese im Auftrag des Bundesministeriums durch das Verfügbarmachen der Daten.
Welche rechtliche Basis hat die Studie?
Die Durchführung der Validierungsstudie zu SARS-CoV
- Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 idgF
- Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950 idgF
- Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002 idgF
- Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 idgF
Wie wird man für die Studie ausgewählt?
Für die Studie wurde eine Stichprobe von 540 Personen
ab 16 Jahren aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) gezogen. Um möglichst
viele Personen mit vorhandenen Antikörpern testen zu können, wurden
als Grundgesamtheit nur Gemeinden ausgewählt, in denen der Anteil von
positiv auf SARS-CoV
Ist die Studienteilnahme gesetzlich verpflichtend?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, an der Validierungsstudie teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Es ist jedoch nicht möglich, sich aktiv für die Teilnahme an der Studie zu melden: Personen, die nicht von Statistik Austria angeschrieben wurden, können im Rahmen dieser Studie nicht getestet werden. Ebenso gibt es keinen Rechtsanspruch auf Durchführung der Tests.
Wie läuft die Studie ab?
Die Personen in der Stichprobe erhalten ein Ankündigungsschreiben vom Wissenschaftsministerium (BMBWF) und Statistik Austria mit der Aufforderung, sich bis 25. April 2020 einem Test zu unterziehen sowie einen Online-Fragebogen auszufüllen. Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann die Fragen telefonisch beantworten. Die Zustimmung zur Mitwirkung erteilen die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer zu Beginn des Fragebogens und zusätzlich auch schriftlich vor Durchführung der Testung durch das Österreichische Rote Kreuz.
Die Tests werden ausschließlich in Drive-In-Stationen durchgeführt. Dort wird ein mehrteiliger SARS-CoV
Welche Fragen werden bei der Erhebung gestellt?
Der für die Erhebung erstellte Fragebogen beinhaltet die folgenden Themenblöcke:
- Name und Adresse sowie Kontaktdaten (Telefonnummer,
E-Mail-Adresse) der Stichprobenperson, Zustimmung zur Teilnahme, zur
Übermittlung der Kontaktdaten und des Geburtsdatums an das ÖRK und
die Medizinische Universität Wien, sowie zur Probenentnahme und Analyse.
Im Rahmen dieses Themenblocks erfolgen auch Hinweise für den Fall einer
positiven COVID
-19 -Befundung und über das bestehende Widerrufsrecht. - Geschlecht, Alter (Geburtsdatum), Staatsangehörigkeit und Geburtsland, höchster erreichter Bildungsgrad (Bildungsstand), Erwerbsstatus nach eigenen Angaben, Abwesenheit vom Arbeitsplatz, Beruf, Anzahl und Alter (Geburtsdatum) der im Haushalt lebenden Personen.
- Allgemeiner Gesundheitszustand, gesundheitliche
Risikofaktoren, chronische Krankheiten, potentielle COVID
-19 -Symptome, COVID-19 -Diagnose bzw. Betroffenheit im Umkreis (Familie, Bekannte). - Soziale Kontakte, subjektive Risikowahrnehmung, subjektive Bewertung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Virus.
Wie werden Ihre Daten geschützt?
Statistik Austria nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Vertrauliche Behandlung, Geheimhaltung und strengster Schutz aller Antworten und Aufzeichnungen sind für uns nicht nur gesetzlicher Auftrag (Bundesstatistikgesetz 2000, Datenschutz-Grundverordnung), sondern die wichtigste Verpflichtung unseren Respondentinnen und Respondenten gegenüber.
Statistik Austria verarbeitet sämtliche Ergebnisse ausschließlich getrennt von Name und Adresse. Nach Abschluss der Statistik werden alle personenbezogenen Daten nicht rückführbar pseudonymisiert, nach einem Jahr werden alle verbliebenen Informationen über die Teilnehmenden endgültig gelöscht.
Ausführliche Datenschutzinformationen zur Validierungsstudie
zu SARS-CoV
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Respondentinnen und Respondenten werden über die Ergebnisse ihrer SARS-CoV
Kontakt
Bei Rückfragen zur Erhebung können sich teilnehmende Personen an das Statistik-Austria-Team wenden:
Bitte Benutzername oder FID bereithalten!
Tel.:
ExpIstudie@statistik.gv.at
Mo-Fr 9:00