
Die vorliegende Publikation beinhaltet eine statistische Aufbereitung der rechtskräftigen Verurteilungen des Jahres 2008 nach verschiedenen juristischen und demographischen Merkmalen sowie einen Überblick der Entwicklung seit dem Jahr 1947. Wie erstmals im Vorjahr werden in dieser Publikationsreihe auch Ergebnisse der neu entwickelten Wiederverurteilungsstatistik veröffentlicht, und zwar in diesem Band für den Beobachtungsjahrgang 2004.
Grundlage der Gerichtlichen Kriminalstatistik ist ein vom Strafregisteramt übermittelter Auszug aus dem Strafregister, welcher von der Statistik Austria ausgewertet wird (§ 13 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277, in der geltenden Fassung). Erfasst sind die rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte des Berichtsjahres 2008, die aufgrund gerichtlich strafbarer Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder den Nebenstrafgesetzen erfolgte. Bei einer Verurteilung wegen mehrerer strafbarer Handlungen wird die Verurteilung dem „führenden Delikt“ zugeordnet, das ist jener Paragraph, der für den Strafsatz ausschlaggebend ist. Die Wiederverurteilungsstatistik umfasst alle Personen, die im Jahr 2004 rechtskräftig verurteilt worden sind (mit Ausnahme zu einer unbedingten Haftstrafe) bzw. in diesem Jahr aus der Haft oder einem Maßnahmenvollzug entlassen worden sind.
Für Vergleiche der vorliegenden Publikation mit den Statistiken früherer Jahre wird auf die Ausführungen im Textteil verwiesen, wo die Ergebnisse auch kurz beschrieben werden. Diese dokumentieren gesetzliche Änderungen, die sich auf die Erstellung der Statistik auswirken bzw. Brüche in den Zeitreihen verursachen. In diesem Zusammenhang wird auf die zwischen den Jahren 1999 und 2000 stark gesunkene Zahl der Verurteilungen infolge der nun auch für Erwachsene anwendbaren Diversion im Strafrecht verwiesen. Geldstrafen werden seit dem Berichtsjahr 2002 in Euro angeführt. Die Erläuterungen zur Wiederverurteilungsstatistik wurden vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie beigestellt.