Wien, 2009
Der Indexstand des Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) für den Monat Oktober 2009 betrug 107,9 (Basisjahr 2005). Gegenüber dem Vormonat (September 2009) stieg das durchschnittliche Preisniveau um 0,1%.
Die harmonisierte Inflationsrate (HVPI 2005) für den Monat Oktober
2009 betrug 0,1% (September 0,0%, August 0,2%, Juli
Die Ausgabengruppe "Verkehr" (durchschnittlich
Zweitstärkster Preisdämpfer war die Ausgabengruppe
"Erziehung und Unterricht" (durchschnittlich
Die Ausgabengruppe "Nahrungsmittel und alkoholfreie
Getränke" (durchschnittlich
Die Ausgabengruppe "Wohnung, Wasser und Energie"
(durchschnittlich 2,0%) erwies sich als Hauptpreistreiber im Jahresabstand.
Hauptverantwortlich dafür waren Preisanstiege bei der Instandhaltung
von Wohnungen (durchschnittlich
Die durchschnittlichen Preisanstiege von 3,3% in
der Ausgabengruppe "Verschiedene Waren und Dienstleistungen"
wurden hauptsächlich durch deutliche Preisanstiege für Versicherungsdienstleistungen
verursacht (durchschnittlich
In der Ausgabengruppe "Hausrat und laufende
Instandhaltung des Hauses" (durchschnittlich
Hauptpreistreiber im Monatsabstand war die Ausgabengruppe "Bekleidung
und Schuhe" (durchschnittlich
In der Ausgabengruppe "Nahrungsmittel und alkoholfreie
Getränke" (durchschnittlich 0,4%) schlugen überwiegend saisonbedingt
höhere Preise für Obst durch (insgesamt
Die durchschnittlichen Preisanstiege von 0,5% in
der Ausgabengruppe "Verschiedene Waren und Dienstleistungen"
wurden hauptsächlich durch deutliche Preisanstiege für Schmuck und
Uhren verursacht (insgesamt
Stärkster Preisdämpfer im Monatsabstand war die
Ausgabengruppe "Verkehr" (durchschnittlich
Die Ausgabengruppe "Freizeit und Kultur"
verzeichnete durchschnittliche Reduktionen von 0,6%, die am Ende der
traditionellen Hauptreisesaison zum größten Teil durch billigere Pauschalreisen
verursacht wurden (insgesamt
Der Indexstand des für die Europäische Währungsunion berechneten Harmonisierten Verbraucherpreisindex 2005 (HVPI 2005) betrug im Oktober 108,04. Die Inflationsrate gemessen am HVPI betrug 0,1% und lag damit weiterhin unter jener des VPI. Hauptverantwortlich für den Unterschied gegenüber dem VPI sind die Ausgaben für eigentümergenutztes Wohnen, welche im HVPI nicht enthalten sind, im VPI aber als Hauptpreistreiber wirkten. Da Versicherungsleistungen, die derzeit deutliche Teuerungen aufwiesen, aufgrund konzeptueller Unterschiede mit einem wesentlich geringeren Ausgabenanteil im HVPI berücksichtigt werden, dämpften sie den HVPI zusätzlich (siehe methodische Informationen). Nur teilweise kompensiert werden konnte dies durch die derzeitigen Preissteigerungen in der Ausgabengruppe "Restaurants und Hotels", die deutlich preistreibend auf den HVPI wirkten, da er die Ausgaben von Touristen in Österreich inkludiert.
Die Teuerungsrate des PIPH 2005 betrug im Oktober 2009 0,6% (September 0,6%, August 0,7%, Juli 0,1%), der Indexstand lag bei 109,4. Die Differenz zum VPI, der alle österreichischen Haushalte repräsentiert, betrug 0,3 Prozentpunkte. Der Unterschied ergab sich durch Preissenkungen bei Treibstoffen, bei Flugtickets, bei Studien- und Kindergartengebühren, bei technischen Geräten für die Freizeit sowie bei Pauschalreisen, die aufgrund ihres geringeren Gewichtsanteils im PIPH nicht so stark preisdämpfend wirkten wie im VPI. Stärker preisdämpfend als im VPI wirkten beim PIPH jedoch die Verbilligungen beim Heizöl. Zusätzlich erwiesen sich Verteuerungen bei den Sozialschutzdienstleistungen und bei der Körperpflege im PIPH als deutlich stärkere Preistreiber als im VPI.
| Methodische Informationen, Definitionen: Im Basisjahr einer
Indexperiode wird die durchschnittliche Jahresmesszahl auf 100 normiert.
Die Indexreihe wird mit dem Basisjahr bezeichnet, d.h. die durchschnittliche
Messzahl des Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) beträgt im Jahr
2005 100,0. Als Inflationsrate wird die durchschnittliche Preisentwicklung im 12-Monatsabstand bezeichnet. Preismessung von Versicherungsleistungen: Sowohl im HVPI als auch im VPI werden die Brutto-Prämien, welche von den Haushalten gezahlt werden, für die monatliche Preismessung herangezogen. In der Gewichtung des VPI sind Versicherungsleistungen mit dem Brutto-Anteil berücksichtigt. Im HVPI-Gewichtungsschema werden jedoch die Schadenszahlungen der Versicherungen an die privaten Haushalte von den Brutto-Prämienzahlungen abgezogen. Daher sind Versicherungsleistungen nur mit dem Netto-Anteil berücksichtigt, welcher niedriger ist als der entsprechende Brutto-Anteil. Gratiskindergarten: Aufgrund einer 15 a B-VG Vereinbarung zum Gratiskindergartenjahr zwischen Bund und Länder verpflichteten sich die Länder ab September 2009 für einen halbtägigen Kindergartenbesuch im letzten Kindergartenjahr keine Elternbeiträge einzuheben. Der Bund verpflichtete sich wiederum zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes. Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht werden für mindestens 16 Wochenstunden zum Besuch verpflichtet. Die Kostenfreiheit erstreckt sich nicht auf die Mahlzeiten oder diverse Zusatzkosten. Die Belange der Kindergärten sind in Österreich Ländersache und damit in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Im H/VPI-Warenkorb sind öffentliche, Non-Profit- und private Kindergärten insgesamt mit einem Gewichtsanteil von 0,2 Prozent vertreten. Bei der Berechnung wurden die Altersstruktur der Kinder, Zuschüsse, Zusatzkosten und Preisdifferenzierungen aufgrund des Hauptwohnsitzes und Einkommen der Eltern berücksichtigt. |
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