Wien, 2009
Die Staatsverschuldung teilt sich folgendermaßen auf die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherungsträger auf:
Die größte Steigerung von 2,8 Prozentpunkten des BIP im Vergleich mit 2007 ist beim Bund zu finden. Dies ist im Wesentlichen auf die Neuverschuldung im Rahmen des "Bankenpaketes" zurückzuführen. Die Verschuldung der Bundesländer ohne Wien steigt um 0,2 Prozentpunkte, die der Sozialversicherungsträger um 0,1 Prozentpunkte, während die Verschuldung der Gemeinden - in % des BIP betrachtet - konstant bleibt.
Ende Juni 2009 beträgt die Staatsverschuldung 189,3 Mrd. Euro oder 68,6 % des BIP. Dies entspricht einer Steigerung von 12,7 Mrd. Euro oder 5,9 Prozentpunkten des BIP im Vergleich zum Jahresendstand 2008. Im Vergleich mit Ende Juni 2008 ist die Staatsverschuldung um 19,8 Mrd. Euro oder 7,8 Prozentpunkte gestiegen.
| Methodische Informationen, Definitionen: Der Schuldenstand und der vierteljährliche öffentliche Schuldenstand werden in Übereinstimmung mit der EU-RatsVO Nr.475/2000 und EU_RatsVO Nr.1222/2004 respektive berechnet. Anknüpfungspunkt für die Klassifikationen in diesen Ratsverordnungen ist dabei das Europäische System für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (ESVG 95). Die Gebietskörperschaften umfassen die ihnen zugeordneten Kammern, Fonds und ausgegliederte Einheiten. Der Beitrag der einzelnen Teilsektoren wird um die intergovernmentalen Schulden bereinigt. |
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