Wien, 2009
Von den mehr als 4 Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bildeten die Angestellten mit einem Anteil von 44,2% die zahlenmäßig größte Gruppe, knapp zwei Fünftel (38,5%) waren Arbeiterinnen oder Arbeiter. Die Vertragsbediensteten kamen auf einen Anteil von 7,6%, Beamtinnen bzw. Beamte auf 5,8% und 3,6% aller unselbständig Erwerbstätigen waren Lehrlinge; 0,4 Prozent hatten sonstige Aktivbezüge vorzuweisen (für die Anzahl der Steuerpflichtigen nach ihrer sozialen Stellung und nach den Stufen ihres Bruttobezugs siehe Tabelle 2).
50,5% aller Lohnsteuerpflichtigen waren Männer und 49,5% Frauen. Der Anteil der Männer an der Summe der Bruttobezüge betrug fast zwei Drittel (62,9%), an der Summe der Sozialversicherungsbeiträge 63 % und an der insgesamt einbehaltenen Lohnsteuer mit 72,2% fast drei Viertel; ihr Anteil ist dabei zwischen 2007 und 2008 – wie bereits im Vergleich 2007 zu 2006 – bei allen drei Werten leicht gesunken.
Dieser Geschlechtsunterschied, wonach die männlichen 50,5% aller Lohnsteuerpflichtigen fast zwei Drittel (62,9%) der Summe der Bruttobezüge erhielten, wird jedoch dadurch relativiert, dass die geringer bezahlte Teilzeitbeschäftigung vorwiegend bei Frauen vorkommt: rund 42,8% aller Arbeitnehmerinnen sind teilzeitbeschäftigt; Frauen machen 77,1% der Gesamtheit aller Teilzeitbeschäftigten aus. Betrug im Jahr 2008 bei den Männern die Relation zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten 1:8, so lag sie für die Frauen bei 1:1,3. Betrachtet man alle Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen ohne Berücksichtigung von Beschäftigungsdauer und -ausmaß, verdienen Männer im Durchschnitt um 64 % mehr als Frauen, betrachtet man hingegen nur die ganzjährig Vollzeitbeschäftigten, beträgt ihr Einkommens-Vorteil 2008 rund 34 %. Dieser Geschlechtsunterschied ist in den letzten Jahren nur sehr langsam geringer geworden, wie nachstehende Tabelle zeigt.
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