Wien, 2009
Im 2. Quartal 2009 meldeten
Seit dem Jahr 2003 sind Unternehmen ab einem bestimmen Vorjahresumsatz
– derzeit liegt die Umsatzgrenze bei
Da die Umsatzsteuerstatistik wegen der späten Verfügbarkeit hinreichend vollzähliger Daten erst rund 2,5 Jahre nach Ende des Berichtsjahres vorliegt, besteht der Wert der Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen darin, dass sie sehr aktuelle und nicht nur jährliche, sondern auch Quartalswerte liefert.
Im 2. Quartal 2009 meldeten
Die Bruttoumsatzsteuer fiel im Vergleich zum selben Vorjahresquartal um 8,1% auf 18,8 Mrd. €, die Erwerbsteuer (für Einfuhren aus der EU) ging um 26,6% auf 3,5 Mrd. € zurück. Das gesamte Steueraufkommen, das sich aus Bruttoumsatzsteuer abzüglich Vorsteuern und zuzüglich Erwerbsteuer sowie Einfuhrumsatzsteuer ergibt, betrug im 2. Quartal 2009 5,4 Mrd. €.
Die Analyse der Haupterhebungsmerkmale der UVA-Statistik seit Beginn des Jahres 2005 könnte man ab dem 4. Quartal 2008 unter den Titel "Wirtschaftskrise" stellen. Bis zum 3. Quartal 2008 nahm der steuerbare Umsatz gegenüber dem jeweiligen Vergleichsquartal des Vorjahres stets zu; die kleinste Zunahme betrug 3,7%. Im 4. Quartal 2008 konnte nur noch eine Zunahme um 0,5% registriert werden. Die Umsatzrückgänge von 9,0% im 1. Quartal 2009 und von 10,8% im 2. Quartal 2009 zeigen das (vorläufig) ganze Ausmaß der Krise.
| Methodische Informationen, Definitionen: Der Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung
besteht in der laufenden Entrichtung der Umsatzsteuer, indem jeweils
für den sogenannten Voranmeldungszeitraum – ein Monat oder ein Quartal
– die Umsatzsteuer für die in diesem Zeitraum angefallenen Umsätze
abzüglich der Vorsteuer berechnet und im Fall einer Zahllast an die
Finanzverwaltung abgeführt wird. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuervorauszahlungen;
die endgültige Umsatzsteuer für ein Kalenderjahr wird auf Basis der
Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr durch die Umsatzsteuerveranlagung
und den daraus resultierenden Umsatzsteuerbescheid festgelegt. Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss nur dann bei der Finanzverwaltung eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen – im Wesentlichen ein Vorjahresumsatz ab derzeit Die Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen basiert auf den Daten der bei der Finanzverwaltung eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen und wird quartalsweise, jeweils im 4. auf das Berichtsquartal folgenden Monat, erstellt und auf der Website der Statistik Austria publiziert. Weil Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter |
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