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Einbürgerungszahlen im 1. Quartal 2010 beinahe halbiert

Wien, 2010-05-12 - Die Zahl der Einbürgerungen hat sich im ersten Quartal des Jahres 2010 gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres 2009 um 46,4% reduziert. Von Jänner bis März 2010 wurde an insgesamt 1.146 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Laut Statistik Austria gab es im ersten Quartal 2009 mit 2.140 Einbürgerungen fast doppelt so viele Einbürgerungen wie in den ersten drei Monaten des heurigen Jahres, im ersten Quartal 2006 waren es mit 10.695 noch rund neun Mal so viele. Damals (am 23.3.2006) trat die Novelle 2005 zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 in Kraft, welche den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft an strengere Voraussetzungen knüpft als zuvor. Eine weitere Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz trat am 1.1.2010 in Kraft.

In fast allen Bundesländern wurden von Jänner bis März 2010 weniger Einbürgerungsbescheide ausgestellt als im Vorjahreszeitraum. Einzige Ausnahmen waren Kärnten mit einem Plus von 29,3% (Anstieg auf 119 Einbürgerungsfälle) und Vorarlberg, wo mit 97 um 15,5% mehr österreichische Staatsbürgerschaften als im ersten Quartal 2009 verliehen wurden. Den stärksten Rückgang wies das Burgenland mit nur einem Einbürgerungsfall im ersten Quartal auf, gefolgt von Niederösterreich (-66,5%, auf 87), Wien (-64,9%, auf 280) und Oberösterreich (-42,2%, auf 216). Unterdurchschnittliche Rückgänge wurden in Salzburg (-23,3%, auf 112), in Tirol (-25,1%, auf 131) und in der Steiermark (-36,1%, auf 101) verzeichnet. Mit Auslandswohnsitz wurden nach §12 Z3 und §58c StBG 1985 idF 2009 insgesamt zwei Personen eingebürgert.

Einbürgerungen im 1. Quartal 2010:
WohnbundeslandEinbürgerungen insgesamtVeränderung in %1)Nach dem Rechtsgrund2)
ErmessenAnspruchErstreckung
Österreich 
inkl. Ausland
1.146-46,4230507409
Burgenland1-97,9-1-
Kärnten11929,3432749
Niederösterreich87-66,5253230
Oberösterreich216-42,21311093
Salzburg112-23,3303844
Steiermark101-36,1263639
Tirol131-25,1336137
Vorarlberg9715,595830
Wien280-64,95114287
Ausland2-60,0-2-

Nach dem Rechts- bzw. Einbürgerungsgrund betrachtet wurde in den ersten drei Monaten des Jahres 2010 an 230 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft im Ermessen verliehen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2009 sank die Zahl der Ermessenseinbürgerungen um 45,6%. Der Großteil dieser Einbürgerungen erfolgte wegen eines mindestens zehnjährigen Wohnsitzes in Österreich (219 Personen; -43,4%). Auf Grund eines Rechtsanspruches wurden insgesamt 507 Personen (-48,6%) eingebürgert, darunter 183 Personen (-43,5%) nach mindestens vier- bzw. sechsjährigem Wohnsitz und aus weiteren besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, 154 Personen (-43,6%) aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes und nachhaltiger Integration, und weitere 117 Personen (-34,3%) aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin oder mit einem Österreicher. Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 409 Ehegatten und Kinder österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen (-44,0%).

Knapp zwei Fünftel der eingebürgerten Personen (38,8%) sind bereits in Österreich geboren. Unter den insgesamt 63 Herkunftsländern (bisherige Staatsangehörigkeit) war laut Statistik Austria im ersten Quartal 2010 Bosnien und Herzegowina mit 316 Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter. Aus der Türkei kamen 181, aus Serbien 157 und aus Kroatien 91 Neo-Österreicher. 53 eingebürgerte Personen waren zuvor Staatsangehörige des Kosovo, es folgen Ägypten (33), Mazedonien (32), Deutschland (25), Polen (25) und der Iran (21).

Methodische Informationen, Definitionen: Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2010 (§§ 10 bis 25 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland wohnhaften Personen.

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