Wien, 2010
In fast allen Bundesländern wurden von Jänner bis März 2010 weniger Einbürgerungsbescheide
ausgestellt als im Vorjahreszeitraum. Einzige Ausnahmen waren Kärnten
mit einem Plus von 29,3% (Anstieg auf 119 Einbürgerungsfälle) und
Vorarlberg, wo mit 97 um 15,5% mehr österreichische Staatsbürgerschaften
als im ersten Quartal 2009 verliehen wurden. Den stärksten Rückgang
wies das Burgenland mit nur einem Einbürgerungsfall im ersten Quartal
auf, gefolgt von Niederösterreich
Nach dem Rechts- bzw. Einbürgerungsgrund betrachtet wurde in den ersten
drei Monaten des Jahres 2010 an 230 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft
im Ermessen verliehen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres
2009 sank die Zahl der Ermessenseinbürgerungen um 45,6%. Der Großteil
dieser Einbürgerungen erfolgte wegen eines mindestens zehnjährigen
Wohnsitzes in Österreich (219 Personen;
Knapp zwei Fünftel der eingebürgerten Personen (38,8%) sind bereits in Österreich geboren. Unter den insgesamt 63 Herkunftsländern (bisherige Staatsangehörigkeit) war laut Statistik Austria im ersten Quartal 2010 Bosnien und Herzegowina mit 316 Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter. Aus der Türkei kamen 181, aus Serbien 157 und aus Kroatien 91 Neo-Österreicher. 53 eingebürgerte Personen waren zuvor Staatsangehörige des Kosovo, es folgen Ägypten (33), Mazedonien (32), Deutschland (25), Polen (25) und der Iran (21).
| Methodische Informationen, Definitionen: Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2010 (§§ 10 bis 25 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland wohnhaften Personen. |
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