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Geburtenzahl im ersten Quartal 2010 plus 1,6%

Wien, 2010-05-12 - In Österreich lag die vorläufige Zahl der Neugeborenen im ersten Quartal 2010 mit 17.674 um 278 (+1,6%) über den Ergebnissen des gleichen Zeitraums 2009. Die Unehelichenquote (Anteil der unehelich geborenen Kinder an allen Lebendgeborenen) stieg im ersten Quartal 2010 auf 39,6% (1. Quartal 2009: 39,2%). In den letzten zwölf Monaten (April 2009 – März 2010) war die vorläufige Summe der in Österreich zur Welt gekommenen Babys mit 75.665 um 335 bzw. 0,4% niedriger als in der vorangegangenen Zwölfmonatsperiode (April 2008 – März 2009: 76.000). Die Unehelichenquote kletterte im Zwölfmonatsabstand von 38,8% auf 39,3%.

Von Jänner bis März 2010 wurden in sechs Bundesländern mehr Geburten registriert, insbesondere in Kärnten (+11,5%), mit Abstand gefolgt von Wien (+4,0%), Oberösterreich (+3,0%) und Salzburg (+2,7%). Geburtenzuwächse unter dem Bundesdurchschnitt verzeichneten die Steiermark und Niederösterreich (jeweils +0,9%). Im Burgenland (-15,0%), in Vorarlberg (-3,9%) und in Tirol (-2,5%) wurden im gleichen Zeitraum Rückgänge der Geburtenzahlen registriert.

Vorläufige Ergebnisse der Geburtenstatistik 2010 nach Bundesländern:
WohnbundeslandLebendgeborene im 1. Quartal 2010
insgesamtVeränderung 
in %1)
ehelichunehelichUnehelichenquote2)
Burgenland465  
-15,030416134,6
Kärnten1.08811,552756151,6
Niederösterreich3.1990,92.0761.12335,1
Oberösterreich3.1313,01.8041.32742,4
Salzburg1.1302,767545540,3
Steiermark2.3490,91.2131.13648,4
Tirol1.530-2,583169945,7
Vorarlberg860-3,956229834,7
Wien3.9224,02.6831.23931,6
Österreich
1. Quartal 201017.6741,610.6756.99939,6
1. Quartal 200917.396...10.5816.81539,2
Methodische Informationen, Definitionen: Die Erhebung und Aufarbeitung der Geburten erfolgt nach dem Ereignisort auf Basis der monatlichen Meldungen der rund 1.400 Standesämter, die Veröffentlichung nach dem Wohnort der Mutter. Geburten von in Österreich wohnhaften Frauen, die im Ausland stattfinden, sind nicht erfasst. In Österreich stattfindende Geburten von im Ausland wohnhaften Frauen werden zwar erhoben und aufgearbeitet, sind aber in den publizierten Daten nicht enthalten. Als ehelich gilt ein Kind, dessen Eltern zu irgendeinem Zeitpunkt während der Schwangerschaft verheiratet waren. Vorläufige Ergebnisse berichten über die in bzw. bis zu einem bestimmten Monat des Jahres von den Standesämtern übermittelten Informationen. Endgültige Ergebnisse sind auf Vollzähligkeit geprüft und ordnen die Geburten eines Jahres dem jeweiligen Ereignismonat zu. Die endgültigen Ergebnisse eines Berichtsjahres werden im Mai des Folgejahres publiziert.

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