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Wien, 2010-02-12 – Die Zahl der Einbürgerungen hat sich 2009 gegenüber
dem Vorjahr um mehr als ein Fünftel reduziert, gegenüber dem Jahr
2003 sogar um mehr als vier Fünftel. Laut Statistik Austria erhielten
im abgelaufenen Jahr 7.990 Personen (darunter zwölf Personen mit Wohnsitz
im Ausland) die österreichische Staatsbürgerschaft (2008: 10.268;
-22,2%). Noch weniger Einbürgerungen gab es in Österreich zuletzt 1989.
Knapp zwei von fünf der 2009 Eingebürgerten (3.065 bzw. 38,4%) sind
in Österreich geboren.
Für den bereits sechsten Rückgang der Einbürgerungszahlen
in Folge seit dem "Rekordjahr" 2003 (45.112 Einbürgerungen)
sind im Wesentlichen zwei Aspekte verantwortlich: Zum einen knüpft
die am 23. März 2006 in Kraft getretene Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz
strengere Voraussetzungen an den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Zum anderen ging die Zuwanderung nach Österreich ab dem Jahr 1993 zurück
und dazu zeitversetzt in den letzten sechs Jahren auch die Verleihung
der Staatsbürgerschaft nach mindestens zehnjährigem, ununterbrochenem
Hauptwohnsitz in Österreich (§ 10 Abs. 1 StbG). Im Jahr 2003 wurden
noch 15.835 Personen nach diesem Rechtsgrund österreichische Staatsbürger
und Staatsbürgerinnen (35,1% aller Einbürgerungen), im Jahr 2009 sank
diese Zahl auf 1.453 Personen (18,2% aller Einbürgerungen).

Verleihungen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz
(-36,9% gegenüber 2008) fallen unter den Rechtsgrund "Ermessen". Im abgelaufenen Jahr wurden
weitere 113 Personen im Ermessen eingebürgert, z.B. weil sie die österreichische
Staatsbürgerschaft schon einmal besessen haben ("Wiedererlangung")
oder wegen außerordentlicher Leistungen im Staatsinteresse. Weitere
3.822 Personen erhielten im Jahr 2009 die österreichische Staatsbürgerschaft
unter dem Titel "Rechtsanspruch" (Veränderung zum Vorjahr:
-8,9%), darunter 687 Personen aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin
oder einem Österreicher (-12,3%) und 1.385 Personen (+17,0%) aufgrund
eines mindestens sechsjährigen Wohnsitzes in Österreich und besonders
berücksichtigungswürdigen Gründen, z. B. weil sie asylberechtigt
oder EWR-Bürger waren oder in Österreich geboren sind. Schließlich
wurden unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" 2.602
Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie Kinder eingebürgert (-28,2%).
In allen Bundesländern wurden 2009 weniger Einbürgerungsbescheide
als im Jahr davor ausgestellt. Die relativ stärkste Abnahme gegenüber
dem Vorjahr verzeichnete Vorarlberg mit einem Rückgang um 37,5%, gefolgt
von der Steiermark (-30,8%), Kärnten (-25,3%), Wien (-24,5%) und Niederösterreich
(-22,5%). In Tirol (-21,0%), Salzburg (-11,6%), Oberösterreich (-9,9%)
und im Burgenland (-7,6%) lagen die Rückgänge der Einbürgerungszahlen
jeweils unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der Einbürgerungen von
Personen mit Wohnsitz im Ausland stieg von zehn im Vorjahr auf zwölf
Personen im Jahr 2009.
| Wohnbundesland | 2009 | 2008 | Veränderung
in % | 2009
nach dem Rechtsgrund 1) |
|---|
| Ermessen | Anspruch | Erstreckung |
|---|
| Österreich inkl. Ausland | 7.990 | 10.268 | -22,2 | 1.566 | 3.822 | 2.602 |
|---|
| Ausland | 12 | 10 | 20,0 | 2 | 10 | - |
|---|
| Österreich ohne Ausland | 7.978 | 10.258 | -22,2 | 1.564 | 3.812 | 2.602 |
|---|
| Burgenland | 157 | 170 | -7,6 | 32 | 66 | 59 |
|---|
| Kärnten | 319 | 427 | -25,3 | 113 | 79 | 127 |
|---|
| Niederösterreich | 1.202 | 1.550 | -22,5 | 326 | 448 | 428 |
|---|
| Oberösterreich | 1.313 | 1.458 | -9,9 | 70 | 780 | 463 |
|---|
| Salzburg | 518 | 586 | -11,6 | 154 | 169 | 195 |
|---|
| Steiermark | 557 | 805 | -30,8 | 112 | 252 | 193 |
|---|
| Tirol | 632 | 800 | -21,0 | 150 | 299 | 183 |
|---|
| Vorarlberg | 425 | 680 | -37,5 | 49 | 271 | 105 |
|---|
| Wien | 2.855 | 3.782 | -24,5 | 558 | 1.448 | 849 |
|---|
|
Unter den mehr als 100 Herkunftsländern waren laut Statistik Austria die seit Mitte
2006 nicht mehr gemeinsam existierenden Staaten Serbien und Montenegro
mit zusammen 2.003 bzw. 25,1% der Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter
(Serbien: 1.638, Kosovo: 353, Montenegro: 12). Die Zahl der Einbürgerungen
von Personen dieser Staaten reduzierte sich gegenüber 2008 um 22,8%.
Aus Bosnien und Herzegowina kamen 1.457 (18,2%; Veränderung zum Vorjahr
-34,0%), aus der Türkei 1.242 (15,5%; -25,4%) und aus Kroatien 440 (5,5%;
-46,6%) Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen.
Weiters wurden im Jahr 2009 281 Zuwanderer aus Mazedonien
(-25,5% gegenüber 2008) und 246 Personen aus Rumänien (-35,6%) eingebürgert.
Zwischen 100 und 200 Einbürgerungsbescheide gingen an Personen aus
folgenden Staaten (absolut, Veränderung zum Vorjahr in %): Deutschland
(174, +159,7%), Polen (138, +7,0%), Russische Föderation (135, +6,3%),
Ägypten (124, +2,5%), Afghanistan (108, +1,9%) und Iran (103, +4,0%).
Je 50 bis 99 Personen waren vor ihrer Einbürgerung Staatsangehörige
Indiens, der Ukraine, Chinas, Ungarns, Bulgariens, der Philippinen,
der Slowakei und der USA; je 10 bis 49 Personen kamen aus weiteren 32
Staaten bzw. waren staatenlos gewesen.

Knapp zwei von fünf der eingebürgerten Personen
sind bereits in Österreich geboren (3.065 bzw. 38,4%). 4.925 Neubürger
und Neubürgerinnen (61,6%) des Jahres 2009 sind irgendwann in ihrem
Leben nach Österreich zugewandert. Die Reihung der ausländischen Geburtsstaaten
wird von Bosnien und Herzegowina (12,9% der eingebürgerten Personen),
Serbien (9,1%), der Türkei (7,5%) und dem Kosovo (3,2%) angeführt.
Gliedert man die eingebürgerten Personen des Jahres
2009 nach dem Alter, zeigt sich, dass über drei Fünftel (4.948 oder 61,9%)
unter 30 Jahre alt waren, wobei allein mehr als die Hälfte davon (2.669
oder 33,4% aller Eingebürgerten) jünger als 15 Jahre waren. Weitere
2.264 Personen oder 28,3% standen im Alter von 30 bis 44 Jahren, 628
oder 7,9% waren zwischen 45 und 59 Jahre alt, und nur 138 oder 1,9%
hatten das 60. Lebensjahr überschritten.
| Methodische Informationen, Definitionen: Die Statistik der
Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden
über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen
Österreichs und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres
durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche
durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt
bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF
Novelle 2005 (§§ 10 bis 25 und 58c), nicht hingegen die automatischen
Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes.
Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich
als auch von im Ausland wohnhaften Personen. |
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Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion Bevölkerung,
Statistik Austria:
Mag. Adelheid BAUER, Tel.: (01) 71128-7210 bzw. adelheid.bauer@statistik.gv.at.
| Offenlegung: Gemäß Paragraph 25 Abs. 2 und 4 des Bundesgesetzes
über die Presse und andere publizistische Medien (MedienG), BGBl. 314/1981
idF BGBl. I Nr. 8/2009: "Die Pressemitteilungen publizieren ausgewählte
Arbeitsergebnisse der Bundesanstalt Statistik Österreich zur redaktionellen
Verwendung in den Massenmedien." Geschäftsführung der Bundesanstalt
Statistik Österreich: Generaldirektor Dr. Konrad Pesendorfer, Generaldirektorin
Dr. Gabriela Petrovic. Der Wirtschaftsrat: Dkfm. Dr. Richard Bock (Vorsitzender),
SektChef Dr. Manfred Matzka (Stellvertretender Vorsitzender) sowie die
Mitglieder AbtLtr. Mag. Richard Fuchsbichler MBA, SektChef Ing. Dr. Hans-Günter
Gruber, Dr. Andrea Itzlinger, SektChef Dr. Michael Losch, MinR Werner
Pollak, ADir. Gerhard Zeller, BR Walter Amberger, BR Johannes Friedrich,
BR Wolfgang Koller, BR Dipl.-Math. Cornelia Lamm. |
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