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2009 mit rund 8.000 Einbürgerungen geringster Wert seit 20 Jahren, Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 22%

Wien, 2010-02-12 – Die Zahl der Einbürgerungen hat sich 2009 gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Fünftel reduziert, gegenüber dem Jahr 2003 sogar um mehr als vier Fünftel. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 7.990 Personen (darunter zwölf Personen mit Wohnsitz im Ausland) die österreichische Staatsbürgerschaft (2008: 10.268; -22,2%). Noch weniger Einbürgerungen gab es in Österreich zuletzt 1989. Knapp zwei von fünf der 2009 Eingebürgerten (3.065 bzw. 38,4%) sind in Österreich geboren.

Für den bereits sechsten Rückgang der Einbürgerungszahlen in Folge seit dem "Rekordjahr" 2003 (45.112 Einbürgerungen) sind im Wesentlichen zwei Aspekte verantwortlich: Zum einen knüpft die am 23. März 2006 in Kraft getretene Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz strengere Voraussetzungen an den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Zum anderen ging die Zuwanderung nach Österreich ab dem Jahr 1993 zurück und dazu zeitversetzt in den letzten sechs Jahren auch die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach mindestens zehnjährigem, ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich (§ 10 Abs. 1 StbG). Im Jahr 2003 wurden noch 15.835 Personen nach diesem Rechtsgrund österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen (35,1% aller Einbürgerungen), im Jahr 2009 sank diese Zahl auf 1.453 Personen (18,2% aller Einbürgerungen).

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Verleihungen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (-36,9% gegenüber 2008) fallen unter den Rechtsgrund "Ermessen". Im abgelaufenen Jahr wurden weitere 113 Personen im Ermessen eingebürgert, z.B. weil sie die österreichische Staatsbürgerschaft schon einmal besessen haben ("Wiedererlangung") oder wegen außerordentlicher Leistungen im Staatsinteresse. Weitere 3.822 Personen erhielten im Jahr 2009 die österreichische Staatsbürgerschaft unter dem Titel "Rechtsanspruch" (Veränderung zum Vorjahr: -8,9%), darunter 687 Personen aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin oder einem Österreicher (-12,3%) und 1.385 Personen (+17,0%) aufgrund eines mindestens sechsjährigen Wohnsitzes in Österreich und besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, z. B. weil sie asylberechtigt oder EWR-Bürger waren oder in Österreich geboren sind. Schließlich wurden unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" 2.602 Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie Kinder eingebürgert (-28,2%).

In allen Bundesländern wurden 2009 weniger Einbürgerungsbescheide als im Jahr davor ausgestellt. Die relativ stärkste Abnahme gegenüber dem Vorjahr verzeichnete Vorarlberg mit einem Rückgang um 37,5%, gefolgt von der Steiermark (-30,8%), Kärnten (-25,3%), Wien (-24,5%) und Niederösterreich (-22,5%). In Tirol (-21,0%), Salzburg (-11,6%), Oberösterreich (-9,9%) und im Burgenland (-7,6%) lagen die Rückgänge der Einbürgerungszahlen jeweils unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland stieg von zehn im Vorjahr auf zwölf Personen im Jahr 2009.

Einbürgerungen 2009 nach Wohnbundesländern und Rechtsgrund:
Wohnbundesland20092008Veränderung 
in %
2009 nach dem Rechtsgrund 1)
ErmessenAnspruchErstreckung
Österreich inkl. Ausland7.99010.268-22,21.5663.8222.602
Ausland121020,0210-
Österreich ohne Ausland7.97810.258-22,21.5643.8122.602
Burgenland157170-7,6326659
Kärnten319427-25,311379127
Niederösterreich1.2021.550-22,5326448428
Oberösterreich1.3131.458-9,970780463
Salzburg518586-11,6154169195
Steiermark557805-30,8112252193
Tirol632800-21,0150299183
Vorarlberg425680-37,549271105
Wien2.8553.782-24,55581.448849

Unter den mehr als 100 Herkunftsländern waren laut Statistik Austria die seit Mitte 2006 nicht mehr gemeinsam existierenden Staaten Serbien und Montenegro mit zusammen 2.003 bzw. 25,1% der Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter (Serbien: 1.638, Kosovo: 353, Montenegro: 12). Die Zahl der Einbürgerungen von Personen dieser Staaten reduzierte sich gegenüber 2008 um 22,8%. Aus Bosnien und Herzegowina kamen 1.457 (18,2%; Veränderung zum Vorjahr -34,0%), aus der Türkei 1.242 (15,5%; -25,4%) und aus Kroatien 440 (5,5%; -46,6%) Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen.

Weiters wurden im Jahr 2009 281 Zuwanderer aus Mazedonien (-25,5% gegenüber 2008) und 246 Personen aus Rumänien (-35,6%) eingebürgert. Zwischen 100 und 200 Einbürgerungsbescheide gingen an Personen aus folgenden Staaten (absolut, Veränderung zum Vorjahr in %): Deutschland (174, +159,7%), Polen (138, +7,0%), Russische Föderation (135, +6,3%), Ägypten (124, +2,5%), Afghanistan (108, +1,9%) und Iran (103, +4,0%). Je 50 bis 99 Personen waren vor ihrer Einbürgerung Staatsangehörige Indiens, der Ukraine, Chinas, Ungarns, Bulgariens, der Philippinen, der Slowakei und der USA; je 10 bis 49 Personen kamen aus weiteren 32 Staaten bzw. waren staatenlos gewesen.

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Knapp zwei von fünf der eingebürgerten Personen sind bereits in Österreich geboren (3.065 bzw. 38,4%). 4.925 Neubürger und Neubürgerinnen (61,6%) des Jahres 2009 sind irgendwann in ihrem Leben nach Österreich zugewandert. Die Reihung der ausländischen Geburtsstaaten wird von Bosnien und Herzegowina (12,9% der eingebürgerten Personen), Serbien (9,1%), der Türkei (7,5%) und dem Kosovo (3,2%) angeführt.

Gliedert man die eingebürgerten Personen des Jahres 2009 nach dem Alter, zeigt sich, dass über drei Fünftel (4.948 oder 61,9%) unter 30 Jahre alt waren, wobei allein mehr als die Hälfte davon (2.669 oder 33,4% aller Eingebürgerten) jünger als 15 Jahre waren. Weitere 2.264 Personen oder 28,3% standen im Alter von 30 bis 44 Jahren, 628 oder 7,9% waren zwischen 45 und 59 Jahre alt, und nur 138 oder 1,9% hatten das 60. Lebensjahr überschritten.

Methodische Informationen, Definitionen: Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2005 (§§ 10 bis 25 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland wohnhaften Personen.

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